Ich sehe nicht woraus wir gegen druckerfrage.com vorgehen könnten.
Es stimmt zwar, dass wir eine Creative-Commons-Lizenz verwenden und diese eine korrekte Namensnennung fordert, die vermutlich nicht eingehalten wurde. Um jedoch jemanden verbieten zu können die Beiträge zu verwenden, müsste erstmal ein Urheberrecht vorliegen. Und dieses setzt wiederum die Erreichung einer Schöpfungshöhe voraus.
Zwar hört man immer wieder, dass die Schöpfungshöhe nicht besonders hoch sein muss, eine ganz geringe Höhe muss sie jedoch schon aufweisen.
Die von xrolly genannten Beiträge sind ganz kurze Texte, die zum großen Teil auch noch technische Textausschnitte enthalten. Ich kann hierin keine geistige Schöpfung sehen. Die Schöpfungshöhe wurde daher wahrscheinlich nicht erreicht.
Neben dem Urheberrecht an dem Beitrag selbst könnte man noch über ein gemeinsames Urheberrecht aller am Foren-Thread beteiligter Autoren an der ganzen Unterhaltung nachdenken. Doch ob ein Gericht hier eine Schöpfungshöhe annehmen würde, wage ich zu bezweifeln.
Auch die Voraussetzungen eines Wettbewerbverstoßes liegen wohl eher nicht vor. Wenn überhaupt käme § 4 Nr. 9 UWG als Nachahmungsschutz in Betracht. Ob wir (ubuntuusers.de) jedoch wirklich im Wettbewerb mit diesem Forum stehen wage ich zu bezweifeln. Außerdem ist es umstritten ob man von "Nachahmung" bei einem Werk sprechen kann, wenn gerade keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Natürlich könnte man die Betreiber des Forums trotzdem Anschreiben und sie bitten die Namensnennung etwas eindeutiger und transparenter zu gestalten.
Wenn die Übernahme der Texte wirklich automatisch läuft, dann könnte man sie austricksen. Wir müssten nur im entsprechenden Forum einen Text einstellen, der eindeutig die Schöpfungshöhe erreicht. Wenn dieser von denen übernommen wird, dann läge eindeutig eine Urheberrechtsverletzung vor, aus der wir gegen die Betreiber vorgehen könnten. Ob sich das lohnt muss sich aber jeder selbst überlegen.