Ähmmm 🙄 Was bitte haben Abmahnungen mit dem BDSG zu tun?? Die "RedTube" Geschichte ist inzwischen eh von den Gerichten verworfen, da die Klägerin (wiederholt) nicht erschienen ist. Ausserdem muss - auch bei einer erfolgreichen Vireninfektion mittels IP und Internetanschlußinhaber der Vorsatz bzw. die Absicht nachgewiesen werden. Also bitte hier nicht das Rechtliche durcheinander werfen, denn dies ist mein (berufliches) Fachgebiet 😉 http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Externe Firewall - AntiVirenprogramm
(Themenstarter)
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Sehe ich zwar auch wie Newubunti, aber Linux sollte ja auch schon als illegal erklärt werden wegen Copyright-Problemen - mit Angstmacherei, dass es die Nutzer statt Distributoren trifft. Wenn's danach ginge, dürften wir gar kein Linux einsetzen. Weiß nicht mehr, ob es um SCO oder FAT32 ging, aber alles schon mal dagewesen. Und nach dem Hackerparagraph sind Linuxer wegen der Möglichkeiten in der Shell vermutlich sowieso schon im grauen bis schwarzen Bereich. Die Ukraine zeigt, wie man mit solchen Regeln umgeht: Man ignoriert sie oder holt sich seine Rechte und Freiheiten zurück. 😉 |
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Wovor wollt Ihr Euch damit denn überhaupt schützen? Oder anders gefragt: Wem glaubt Ihr, mit Schadcode-behaftete Dateien zuzumailen? Das erscheint mir doch arg konstruiert. Oder schickt Ihr etwa wirklich irgendwelche wildfremden Dateien an alle möglichen Leute? |
Ehemaliger
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Dazu kommt: Selbst angenommen es wäre ein ClamAV (oder was anderes drauf): Ist die reine Installation und Up2date sein ausreichend? Oder muss dort auch sichergestellt sein das dieser auch tatsächliche bei jedem Lese/Schreibzugriff aktiv wird? Gibt es für iPhones Virenscanner? Für Blackberry? Für meinen DSL Router? Für meine IP fähige Stereoanlage? Ich glaube gerne das ein Gericht irgendwas verurteilt hat, in der Regel lassen sich solche Urteile aber nicht pauschalisiert auf jede Situation übernehmen. Das ist in anderen Ländern schon deutlich anders, oft zum Nachteil der Menschen. Eine Störhaftung und natürlich auch Haftung für sonstige Fahrlässigkeiten gibt es natürlich, diese ist aber unabhängig vom Gewerbe. Das BDSG definiert auch nur Dinge über den Datenschutz, und was passiert wenn man dagegen verstößt. Sabotage von IT Anlagen ist wieder in anderen Gesetzen geregelt. So eine große Goldgrube scheint das auch nicht zu sein, denn wo eine Möglichkeit ist wäre auch immer ein Abmahnanwalt (oder anderes zwielichtiges Gesindel). tl;dr: Den Ball erstmal flach halten. mfg Stefan Betz |
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Wenn das Dein berufliches Fachgebiet ist und ich dadurch den Thread nicht zu weit entführe, könntest Du dann angeben nach welcher Maßgabe hier grundsätzlich gehaftet wird - insbesondere im privaten, nicht geschäftlichen Bereich? Bzw. aus welcher Vorschrift ergibt sich denn, dass nur für Vorsatz gehaftet wird? Wenn ich Dir privat eine Email schicke, fällt das doch erst mal nicht unter das BDSG, oder doch? Gruß, Martin |
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Naja, der Fall der Spaßmail-Weiterleitung (Powerpoint-Witz-Präsentation etc.) ist ja nicht gerade so ganz aus der Luft gegriffen. Die Frage wäre halt aber schon, woraus sich die Haftung ergibt. Da müsste man als Versender ja - ich spreche jetzt über den Privat-Bereich - irgend eine Verkehrssicherungspflicht haben oder die Haftung müsste sich sonst wie begründen.
Wenn man annehmen würde, dass der Versender einer Email eine - ich nenne es jetzt mal so - gewisse Verkehrssicherungspflicht hätte, dann könnte man z.B. sagen, dass er einen aktuellen Virenscanner benutzen muss, um die Datei vor dem Versenden zu überprüfen. Ich sage nicht, dass es so sein muss, aber so ganz Realitätsfern wäre das nun auch nicht. Man könnte das z.B. daraus herleiten, dass das BSI als eine der wesentlichsten Maßgaben für die private Computer-Sicherheit die Installation eines Virenscanners empfiehlt. Der Bürger kann daher grundsätzlich die Kenntnis darüber haben, dass die Verwendung eines Virenscanners verkehrsüblich ist. IMO könnte sich durch eine derartige Verkettung ein Mitverschulden herleiten lassen. Man kann natürlich auch sagen, bei offensichtlichen Spaßmails trägt jeder selbst das Risiko. Wäre auch eine mögliche Argumentationslinie. Mir ging es auch nur darum, dass die Begründung einer (Mit-)Haftung gar nicht so Realitätsfern wäre. Im Geschäftsbereich, wo sich Haftung auch aus schuldrechtichen Verträgen und den Begleitumständen ergeben können, sind dann IMO eventuell noch mal strengere Maßstäbe anzulegen. Und es kann schon sein, dass der von STRAGIC-IT geschilderte Fall diesem Bereich zuzuordnen war.
Das stimmt natürlich auf jeden Fall. Im übrigen halte ich den Ball gerne flach, aber es wäre schon interessant zu wissen, denn so offensichtlich ist der Fall für Laien IMO nicht. Gruß, Martin |
Ehemaliger
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Und daher gerne Quellen und vor allem Informationen aus den Gesetzen und Vorschriften. Das Urteil eines Gerichtes kann sich dieses ja nur sehr selten einfach aussuchen oder mit /dev/urandom erzeugen. Richterliche Entscheidungen brauchen Rechtliche Grundlagen. Und dazu gehört eben auch:
Was ich bisher gefunden habe (Google, mein Freund und Helfer) waren eben nur Aussagen von Kanzleien und Laien, aber nie etwas konkretes mit Beleg/Quelle. Bei vielen anderen Fällen findet man da sehr klare Aussagen, aber hier ist es eher ein Netz aus Mythen und Geschichten. mfg Stefan Betz |
(Themenstarter)
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Martin, hier ergeben sich mehrere Tatbestände, einmal nach dem StGB, auch nach dem BDSG. Aber letzteres ist nicht nur anwendbar. Lies mal die http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html, weiterhin sind noch http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__206.html relevant. Diese gelten sowohl im privaten und auch im geschäftlichen Bereich. Der "Vorsatz" (einer Straftat) ist http://www.rechtslexikon.net/d/vorsatz/vorsatz.htm gut erläutert.
War vielleicht unglücklich von mir ausgedrückt, aber es ist rechtlich ein Unterschied, ob jemand "vorsätzlich" oder "fahrlässig" handelt; zum einen für das Strafmaß, ist es entscheidend für eine Klage der/des Geschädigten (Klägerin) auf Schadenersatz.
Das käme auf den Inhalt deiner E-Mail an ☺ Wenn du darin "persönliche Daten" von mir weiterleitest, oder mir selbst schickst, die du nicht von mir erhalten hast, sondern von einer "fremden Quelle", kann dies u.U. ein Vergehen, oder auch Straftatbestand, nach dem BDSG sein. Für weitere, rechtliche Fragen kann dir vielleicht ein Anwalt für Internet- u. Datenschutzrecht weiterhelfen, ich bin kein Anwalt. Davon abgesehen, schweift mir das alles zu weit vom Thema ab, jedenfalls von meiner eingangs gestellten Frage. Ich "klinke" mich dann hier mal aus. Danke für die Antworten, was ein AntiVirenprogramm für Ubuntu angeht. |
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Dann würde ich gern einen rechtlichen Handgriff finden, dass man entsprechend für die Leistungseinbußen von bis zu 200% (mal aus der Luft gegriffen) vom Gegner Entschädigung einklagen kann bzw. pauschal eben diese Bremse als unverhältnismäßig angesehen wird. Als Belege für die Unverhältnismäßigkeit könnte man ja dann die Infektionsrate von Win und Linux statistisch heranziehen. 😛 Alternativ würde ich nur den Mailordner scannen. Dann hat der Scanner praktisch nix zu tun - auf einem Desktop-Rechner. In einer Firma dürfte sowieso ein Scanner am Mailserver zentral scannen. Zumindest öfter, als man denkt. |
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Hattest Du denn bezüglich der Antivirenprogramme unter Ubuntu noch offene Fragen? Gruß, Martin |
(Themenstarter)
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Gute Neuigkeiten: Nach dem Upgrade auf 14.04 LTS funzt auch der Virenscanner *lol* Gutes UBUNTU 😉 |