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Rechtliche Situation betreffend der Anwendung von libdvdcss2

Status: Gelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu 10.04 (Lucid Lynx)
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ubuch07

Anmeldungsdatum:
7. Oktober 2007

Beiträge: 107

Hallo

Muß für eine gemeinnützige Organisation sicherstellen, daß deren Rechner (mehrere hundert) selbst erstellte DVD's ohne Bezahlsoftware sauber abspielen können, was nach Installation von

sudo sh /usr/share/doc/libdvdread4/install-css.sh

auch einwandfrei funktioniert (leider wurden einzelne DVD's so erstellt, daß die Wiedergabe nicht ohne libdvdcss2 funktioniert).

Wie ja im Internet nachgelesen werden kann, ist die Verwendung der libdvdcss2 aus rechtlicher Sicht nicht unumstritten. Kann mir daher bitte jemand sagen, wie die aktuelle Situation zur Zeit ausschaut und ob die Verwendung eventuell legalisiert werden kann in dem ich vor der Ausführung des obgenannten Codes eine Mesagebox ausgebe in welcher der Benutzer bestätigen muß, daß er mit diesem PC nur Datenträger des Vereins anschauen/anhören darf?

Benno-007

Anmeldungsdatum:
28. August 2007

Beiträge: 29240

Wohnort: Germany

Mesagebox ausgebe in welcher der Benutzer bestätigen muß, daß er mit diesem PC nur Datenträger des Vereins anschauen/anhören darf?

Meine Meinung: Das dürfte nichts bringen, da generell das Umgehen eines Kopierschutzes illegalisiert wurde. Allerdings fragt sich, wer dann das Opfer sein soll, wenn nur Vereinsvideos geschaut würden. Der Entwickler und Vertreiber von CSS2 dürfte hier kein Opfer sein.

Wenn dies umgangen würde, wäre dann die Frage, ob der Schauer oder der Rechnerbetreiber Schuld hätten - der Schauer müsste zuvor darauf hingewiesen worden sein, dass andere Videos explizit strafrechtlich illegal sein können bzw. im Falle von CSS(2) sind.

Evtl. mache doch die Messagebox bei jedem Zugriff auf so ein Video, so dass die Installation regelmäßig installiert und wieder gelöscht wird. Funktionsuntüchtig machen dürfte für nicht zu hart gesottene Anwälte auch reichen. Denn Deinstallieren beim Herunterfahren kann die Paketverwaltung irgendwann mal durch Absturz in diesem Moment in Mitleidenschaft ziehen.

Vielleicht können dich andere Vereine oder Verbände beraten und vielleicht gibt es auch einen Dachverband, der ggf. juristische Unterstützung bietet. Ansonsten soll es ja im Software Center auch einen Player mit den CSS2-Libs zum Kauf geben.

Vollverschlüsselung ist sicherlich auch keine Option, wenn die Rechner dauernd laufen. Recherchiere doch mal, ob es deswegen überhaupt schon mal eine Klage gab.

Grüße, Benno

skull-y

Anmeldungsdatum:
20. Juni 2007

Beiträge: 961

Wohnort: Halle (Saale)

Nach dem Artikel von Heise (recht alter Artikel), würde ich sagen, dass das reine Abspielen mit libdvdcss2 kein rechtliches Problem darstellt. Zu dem ist der Verein ja der Urheber der DVD's, die da zum Abspielen entschlüsselt werden. Dem nach wird da kein Urheberrecht verletzt.

Das ist meine Interpretation des Ganzen, ich bin jedoch kein Jurist. Ich empfehle dir/dem Verein sich an einen entsprechenden Anwalt für Urheberrecht zu wenden.

Gruß skull-y

EDIT: Der Benno war schneller ☺

ubuch07

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
7. Oktober 2007

Beiträge: 107

Hallo Benno und skull-y

Danke für euren Rat.

Werde nun so vorgehen, dass ich zum Abspielen von Vereins-DVD's einen "Starter" erstelle, mit welchem die libdvdcss2 nach Bestätigen eines entsprechenden Textes vor dem Abspielen der DVD installiert und nach Beendigung des Programms wieder deinstalliert wird (sicherheitshalber werde ich das Löschen auch noch bei jedem Rechner-Start vollziehen).

Lieber Gruss und vielen Dank

Ubuch07

Lidux

Anmeldungsdatum:
18. April 2007

Beiträge: 16649

Hallo

Zitat: .... wurden einzelne DVD's so erstellt, daß die Wiedergabe nicht ohne libdvdcss2 funktioniert ...

und was sagt euch das.

Gruss Lidux

zettberlin

Avatar von zettberlin

Anmeldungsdatum:
23. Oktober 2006

Beiträge: 623

Wohnort: Celle

ubuch07 schrieb:

Wie ja im Internet nachgelesen werden kann, ist die Verwendung der libdvdcss2 aus rechtlicher Sicht nicht unumstritten. Kann mir daher bitte jemand sagen, wie die aktuelle Situation zur Zeit ausschaut und ob die Verwendung eventuell legalisiert werden kann in dem ich vor der Ausführung des obgenannten Codes eine Mesagebox ausgebe in welcher der Benutzer bestätigen muß, daß er mit diesem PC nur Datenträger des Vereins anschauen/anhören darf?

CSS ist kein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechts, es wird dazu genutzt, die Regionalbeschränkung von DVDs umzusetzten. So albern das auch klingt: Du darfst Dir einen DVD, die Du auf einer USA-Reise gekauft hast, in Deutschland nicht anschauen. Ein CSS-zertifizierter Player wird eine US-DVD nicht korrekt anzeigen, wenn er schon 3-4 DE-DVDs gespielt hat.

Mithin hat die Benutzung von libdcss nichts mit einem Bruch des Urheberrechts der Herausgeber von DVDs zu tun. Umstritten ist aber, ob es einen Bruch der Schutzrechte der Herausgeber der CSS-Spezifikation sein könnte, libdcss zu verwenden. Denn libdcss ist eben nicht von den Besitzern der CSS-Spezifikation zugelassen, damit ist es zum Beispiel in den USA ganz klar illegal. In DE sieht das allerdings etwas anders aus. Hier sind prinzipiell nur Distributoren betroffen, weil diese sich normalerweise an internationale Vorschriften halten müssen.

Kurz: wer plant, libdcss allgemein weiter zu verbreiten, sollte sich das genau überlegen.

In Deinem Fall sehe ich aber eine so genannte in-house Anwendung. In diesem Bereich ist mit freier Software de facto fast alles erlaubt. Übrigens: die Rechner in Eurem Verein sind den Mitgliedern des Vereins zugänglich – ein Anwalt, der Euch abmahnen möchte, müsste erst einmal erklären, wie er denn Kenntnis von den Details der Installation eines Computersystems erlangt hat, das nicht öffentlich zur Verfügung steht. Ganz davon abgesehen, dass er für diesen einen konkreten Fall von einem Klienten, der sich direkt und konkret als geschädigt betrachtet, beauftragt sein muss.

Es ist mir kein einziger, Fall bekannt, in dem irgend ein Anwalt irgend jemanden wegen der Nutzung von libdcss "abgemahnt" hätte. Für das Anschauen von DVDs, die legal hergestellt sind, ist in DE jedes Mittel erlaubt.

Denk bei solchen Überlegungen bitte auch immer daran, dass man Rechte, die man nicht ausnutzt, schnell verlieren kann. Übertriebene Zurückhaltung bei der Wahrnehmung von Rechten ist eine Einladung dazu, diese Rechte zu streichen.

Benno-007

Anmeldungsdatum:
28. August 2007

Beiträge: 29240

Wohnort: Germany

ein Anwalt, der Euch abmahnen möchte, müsste erst einmal erklären, wie er denn Kenntnis von den Details der Installation eines Computersystems erlangt hat, das nicht öffentlich zur Verfügung steht.

Und es ist ja gar nicht von vornherein klar, wer denn nun die Software installiert hatte - es besteht ja zumindest die theoretische (oder tatsächliche) Möglichkeit, dass mehrere Nutzer Zugang zu sudo-Rechten haben. Mal abgesehen von Logs und dass wohl am Ende wieder der Verein "haftet", der jedoch zumindest dann keinen Vorsatz, sondern maximal Fahrlässigkeit hatte. Meine Laienmeinung. Vielleicht war es ja auch ein besonders begabter Nutzer, der sich zu Unrecht sudo-Rechte verschafft hatte...nur sollte man dann gleich richtig argumentieren.

zettberlin

Avatar von zettberlin

Anmeldungsdatum:
23. Oktober 2006

Beiträge: 623

Wohnort: Celle

Benno-007 schrieb:

ein Anwalt, der Euch abmahnen möchte, müsste erst einmal erklären, wie er denn Kenntnis von den Details der Installation eines Computersystems erlangt hat, das nicht öffentlich zur Verfügung steht.

Und es ist ja gar nicht von vornherein klar, wer denn nun die Software installiert hatte - es besteht ja zumindest die theoretische (oder tatsächliche) Möglichkeit....

Bleib cool. Du als Administrator kannst jederzeit eine Software auf den von Dir betreuten Rechnern installieren, solange die Installation auf diesen Rechnern von den Urheberrechtsinhabern der Software gestattet ist. Und abgesehen von Programmen, die ausdrücklich und ausschließlich für das Begehen von richtigen Straftaten gedacht sind (Malwarebaukästen etc) ist es völlig egal, was die Software tun kann.

Rein rechtlich und so streng wie möglich gesehen könnte es sein, dass man libdcss nicht *öffentlich* zugänglich machen darf. Und man darf sich keine in Japan oder den USA gekauften DVDs mit Regionalcode in Deutschland ansehen. Solange Du das erstere tunlichst vermeidest und auf das zweite bei Bedarf hinweist, kann Dir nichts passieren. Also ich würde das so machen:

1.) Selbstverständlich keine Downloadmöglichkeit für libdcss in Eurem Netzwerk(wozu auch....), es existieren nur die installierten binaries.

2.) Ein Satz in der Hausordnung, der die Nutzung von in DE nicht zugelassenen Bild/Tonträgern in der Einrichtung explizit untersagt.

Ach so: Viel grenzwertiger ist MPEG. Sollte Eure Einrichtung nach Handelsrecht kommerziellen Charakter haben (kann zum Beispiel für Schulen gelten), kann es sein, dass Ihr für die Nutzung von MP3 und auch von DVD-Videos(die alle mit MPEG zu tun haben), eine Lizenz von Thompson/Fraunhofer haben müsst. Das ließe sich, soweit mit bekannt, mit Fluendo regeln, die sind offiziell lizenziert. Rein theoretisch ist es dann übrigens nicht mehr so wichtig, ob Ihr tatsächlich Fluendo benutzt oder etwa Mplayer oder VLC. Durch die Installation von Fluendo habt Ihr ja de facto eine legale Lösung. Und ganz zum Schluss kommt noch das hier: mit DVD-Laufwerken und fertig zusammengebauten PC wird sehr häufig eine MPEG-Lizenz in Form einer mitgelieferten Playersoftware verkauft. Das deckt dann meist auch decss mit ab, sofern es PowerDVD für Windows ist. Über die Frage, ob damit auch die Nutzung anderer Software mit MPEG-Implementierung mitgekauft ist, hat noch keiner zu streiten gewagt.

Benno-007

Anmeldungsdatum:
28. August 2007

Beiträge: 29240

Wohnort: Germany

Bleib cool.

Ja eben: Es weiß ja eh keiner, wer alles Admin ist. 😉 Eine Sicherheitshürde mehr für einen Anwalt. 😉

ubuch07

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
7. Oktober 2007

Beiträge: 107

Danke allen für die wertvollen Beiträge. Noch bin ich mir nicht ganz klar, wie die Situation z.B. in Amerika ausschaut (wie ich ja in meinem ersten Beitrag erwähnte habe, sind die Systeme um die ganze Welt verstreut).

Gruss Ubuch07

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