Der Kanton St.Gallen stellt wie einige andere Kantone seinen Steuerpflichtigen das Programm "eTaxes" zur Verfügung. Damit können die jährliche Steuererklärung ausgefertigt und über das Internet elektronisch beim Steueramt eingereicht werden. Jeder Dritte erfüllt seine Bürgerpflicht bereits auf diesem Weg. Ich tue dies selber seit einigen Jahren. Das Programm kann auch für Linux heruntergeladen werden.
Geht dies auch mit Ubuntu? Um es vorweg zunehmen: ja, es geht, und zwar ganz einfach. Meist bedeutet ein solcher Hinweis zwar, dass es doch etwas komplizierter ist, als nur einen Doppelklick vorzunehmen. So ist es auch hier. Denn unter Linux verlangt die von der Steuerbehörde abgegebene Anleitung Dinge wie das Setzen von Variablen und die Einstellung von Zugriffsmöglichkeiten. Offenbar bezieht sich diese Gebrauchsanweisung aber nicht auf Ubuntu. Mit Ubuntu geht es wirklich ganz einfach. Ich verwende Ubuntu 8.04 "Hardy Heron".
Voraussetzung ist lediglich die Installation der "Java Virtual Machine". Das Paket zur Installation findet sich in der Synaptic-Paketverwaltung mit >System >Systemverwaltung >Synaptic Paketverwaltung >Passwort eingeben >Suche >openjdk-6-jre. Merkt man das Paket zum Installieren vor, so werden beim Ausführen selbsttätig 7 weitere Pakete installiert.
Das Installationsprogramm für die Steuererklärung selber kann von http://www.steuern.sg.ch/ heruntergeladen werden. Zunächst ist die heruntergeladene Datei "SGnP2009_installieren_unix.sh" zum Ausführen frei zu geben. Dies erfolgt durch rechten Mausklick auf diese und dann über >Eigenschaften >Zugriffsrechte >Datei als Programm ausführen: aktivieren.
Schliesslich wird das Installationsprogramm mit linkem Mausdoppelklick auf diese Datei gestartet. In dem dadurch geöffneten Fenster ist "Im Terminal ausführen" zu wählen. Der Installationsassistent führt durch die Installation.
Das Programm eTaxes kann nun mit Doppelklick auf das auf dem Desktop erstellte Icon "Steuer 2009" gestartet werden. Alles andere geht wie mit andern Betriebssystemen. Also Ausfertigen der Steuererklärung mit allen Zusatzformularen, selbsttätige Addition von Einkommen und Vermögen, geschütztes und sicheres Herunterladen der Stammdaten vom Steueramt und heraufladen der fertigen Steuererklärung, Einreichen von Fristerstreckungsgesuchen und dergleichen. Selbstverständlich können im Vorjahr vorgenommenen Einträge übernommen werden. Damit brauchen beispielsweise im Wertschriftenverzeichnis die Angaben zu den Geldkonten mit Namen, Nummern und dergleichen nicht erneut eingegeben zu werden. Wer Schwarzgeld hat - ich gehöre leider nicht dazu -, profitiert 2010 im Kanton St.Gallen auch von einer Steueramnestie.