kutteldaddeldu
Anmeldungsdatum: 1. Juli 2008
Beiträge: 3586
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robin aka HongBao schrieb:
@ kutteldaddeldu: Wenn ich nicht schon einen Foren-Nick hätte, hätte ich Deinen gewählt! Weisst Du, das es in Flensburg eine Kneipe gleichen Namens gibt?
Nee, wusste ich nicht - falls ich je mal nach Flensburg kommen sollte, werde ich aber versuchen, da reinzuschauen! (Wobei ich als bayerischer Berliner mit praktisch null Bezug zum [hohen] Norden des Namens eigentlich unwürdig bin! 😉)
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chrisatubuntu
Anmeldungsdatum: 18. Mai 2006
Beiträge: 200
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Das Problem mit der (imho kranken) Verfassung und Auslegung des Urheberrechts ist, dass man absolut keine Rechtssicherheit hat und als Verbraucher am Ende immer haftet. Nach der 2. Novelle MUSS eine legale Kopie aus einer offensichtlich legalen Quelle stammen. Damit sind alle Verbraucher Schachmatt gestellt, da sich ein Lizenzentzug (im Gegensatz zum Eigentum an einer Sache) bis zu dem Endkunden fortsetzt. Und inzwischen werden uns bei Medien fast ausschließlich Lizenzen verkauft. YouTube und die Rechteinhaber schließen und brechen die Lizenzierungsverträge am laufenden Band. Gerade noch waren die GEMA-Geschützten Musikwerke in YouTube legal, schwups!- gibt es Ärger um die Vergütung - YouTub will niedrige Pauschalen zahlen, GEMA verlang astronomische Summen. Bald wird es eben illegal werden.
Die Abmahnanwälte reiben sich schon die Hände. Ich würde folgende Antwort auf den Ur-Posting geben:
Das Herunterladen und Speichern eines YouTube-Videos ist im Sinne der Nutzungsbedingungen nicht erwünscht. Meines Wissens folgen aus der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen aber keinerlei Konsequenzen. In der Wirtschaft kümmert eine solche Lage keine Sau. Gemacht wird nicht, was ausdrücklich legal ist, sondern wofür man nicht haftbar gemacht werden kann. Das Herunterladen und speichern der Videos ist zudem ILLEGAL, weil dessen Legalität eine Eigenschaft ist, die je nach dem Lizenzierungsabkommen zwischen Lizenzgeber und Dienstbetreiber jede Zeit rückwirkend gemacht werden kann und wir aber nur aus offensichtlich legaler Quelle herunterladen dürfen.
Offensichtlich ist bei YouTube nichts - ergo: Nicht legal. Das betrifft übrigens nicht nur YouTube, sondern auch jeden "legalen" Downloaddienstleister, wie Napster, Amazon mp3, Musikload etc. Ein (zynisch) schönes Beispiel dazu, wie man bei einer vermeintlich legalen Quelle direkt ein Abmahnopfer wird, steht z. B. hier: http://www.heise.de/newsticker/Getty-Images-mahnt-Nutzer-von-Homepage-Templates-ab--/meldung/135682
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kutteldaddeldu
Anmeldungsdatum: 1. Juli 2008
Beiträge: 3586
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Das sind mir alles ein bißchen viel Verschwörungstheorien. chrisatubuntu schrieb:
Nach der 2. Novelle MUSS eine legale Kopie aus einer offensichtlich legalen Quelle stammen.
Nein, das ist falsch. §53 I S. 1 UrhG lautet:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Ich habe mich mittlerweile etwas kundiger gemacht und einen Blick in einen Kommentar zum Urheberrecht geworfen. Letztlich ist die Rechtslage in der Praxis so, wie es morryis geschildert hat (wenn auch seine Begründung mit der Umgehung des Kopierschutzes m.E. [mittlerweile] falsch ist). In dem Kommentar zum einschlägigen §53 des Urheberrechts (Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, RN 16 zu §53) heißt es:
Es wird der Rechtsprechung überlassen bleiben, Auslegungskriterien für die Beurteilung zu erarbeiten, wann eine verwendete Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde. (...) Der gutgläubige Nutzer einer zum privaten Gebrauch hergestellten Kopie soll geschützt werden; bei der Beurteilung, ob eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde, ist folglich auf die Sicht des Nutzers abzustellen (...) Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung der Basis der Vervielfältigung kann nur in eindeutigen Fällen zur Anwendung kommen. Unzulässig ist damit das Herunterladen und Speichern von Musikdateien oder Filmen bevor diese i.S.d. §6 Abs. 1 erschienen sind. (...) Beim Herunterladen von Dateien von illegalen Tauschbörsen bei erschienenen Werken, bspw. auf CD veröffentlichten Musikstücken, dürfte für den User erkennbar sein, dass die verwendete Vorlage nicht rechtmäßig öffentlich wiedergegeben wurde (...)
chrisatubuntu schrieb:
YouTube und die Rechteinhaber schließen und brechen die Lizenzierungsverträge am laufenden Band.
Im laufenden (GEMA-)Fall liegt das Problem darin, dass ein Lizenzierungsvertrag ausläuft - nicht also, dass etwas gebrochen wird.
Das Herunterladen und speichern der Videos ist zudem ILLEGAL, weil dessen Legalität eine Eigenschaft ist, die je nach dem Lizenzierungsabkommen zwischen Lizenzgeber und Dienstbetreiber jede Zeit rückwirkend gemacht werden kann und wir aber nur aus offensichtlich legaler Quelle herunterladen dürfen. Offensichtlich ist bei YouTube nichts - ergo: Nicht legal.
Wie oben schon gesagt, stimmt schon die Grundannahme - und damit auch die Folgerung - nicht. (Ganz abgesehen davon kann ein existierendes Lizenzierungsabkommen nicht "jede Zeit rückwirkend gemacht werden" - was immer Du auch unter "jede Zeit rückwirkend" machen verstehst.)
Das betrifft übrigens nicht nur YouTube, sondern auch jeden "legalen" Downloaddienstleister, wie Napster, Amazon mp3, Musikload etc.
Nein, hier gibt es ganz klare Verträge zwischen der Musikindustrie (bzw. sonstigen Rechteinhabern) und den jeweiligen (Handels- bzw. Internethandels-)Unternehmen über das Herunterladen.
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morryis
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 6. Januar 2007
Beiträge: 5458
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
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Nach der 2. Novelle MUSS eine legale Kopie aus einer offensichtlich legalen Quelle stammen.
Es heißt "offensichtlich rechtswidrig", nicht "offensichtlich legal". Das ist ein großer Unterschied. Das Herunterladen und Speichern der Videos fällt unter den Punkt Privatkopie, da es sich eben nicht um Kopien von "offensichtlich rechtwidrigen" Vorlagen handelt. Das von dir genannte Beispiel hat mit diesem Thema nichts zu tun. Dort geht es um die öffentliche/gewerbliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien. Solange du die Grafiken nur im privaten Bereich benutzt passiert nichts. Abgesehen davon bedeutet eine Abmahnung nicht, dass tatsächlich ein Gesetz o.ö. verletzt wurde. Nur ein Gericht kann über Schuld und Unschuld entscheiden. Abmahnen kann man praktisch wegen allem, einem kreativen Rechtsanwalt fällt schon etwas ein. Die meisten Privatleute unterschreiben leider meistens eingeschüchtert und aus Angst vor den angedrohten Folge- und Anwaltskosten, selbst wenn sie sich rechtlich nichts vorzuwerfen haben. Es gibt daher noch genügend Personen die versuchen über Abmahnungen Geld zu verdienen.
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chrisatubuntu
Anmeldungsdatum: 18. Mai 2006
Beiträge: 200
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Kuttel Daddeldu schrieb: Das sind mir alles ein bißchen viel Verschwörungstheorien.
Nein, eher - zugegeben - mein fundiertes Halbwissen 😉
Nein, das ist falsch. §53 I S. 1 UrhG lautet:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes...
@morryis, @KD
Ok, ich rudere zurück. Offensichtlich war ich auf dem Stand eines der Gesetzesentwürfe.Logischerweise sind auch die Folgerungen nicht richtig.
YouTube und die Rechteinhaber schließen und brechen die Lizenzierungsverträge am laufenden Band.
Im laufenden (GEMA-)Fall liegt das Problem darin, dass ein Lizenzierungsvertrag ausläuft - nicht also, dass etwas gebrochen wird.
Gut. Das nervtötende Chaos um das Thema "geistiges Eigentum" sollte mich (als Wissenschaftler und nebenberuflich Musiker und Fotograf) nicht dazu verleiten, unpräzise zu werden. Wie auch immer: Am Ende ist es für mich als Verbraucher (als Schaffender bin ich öfter einer als jemand, der einfach nur Musik kauft) kaum zumutbar, stets über den Zustand der Lizenzierungskette jedes in Anspruch genommenen Werkes im Bilde zu sein.
Das betrifft übrigens nicht nur YouTube, sondern auch jeden "legalen" Downloaddienstleister, wie Napster, Amazon mp3, Musikload etc.
Nein, hier gibt es ganz klare Verträge zwischen der Musikindustrie (bzw. sonstigen Rechteinhabern) und den jeweiligen (Handels- bzw. Internethandels-)Unternehmen über das Herunterladen.
Hier stimme ich nicht ganz überein. Was passiert mit meiner Nutzungslizenz, wenn der Lizenzgeber selbst das Recht verliert? Früher haben Dienste wie Napster die an Endkunden verkaufte Lizenzen direkt von Gültigkeit der eigener Lizenzierung abhängig gemacht. Inzwischen sind die betreffenden Passagen zwar aus den AGBs verschwunden, klar ist hier aber dennoch nicht viel. Man erwirbt beim Download ja kein Eigentum an einer Sache, sondern lediglich ein stark eingeschränktes Nutzungsrecht. Wer genau und wo gibt mir die Garantie, dass ein Streit zwischen Amazon-mp3 und Universal mein Nutzungsrecht nicht berührt? Was ist mit dem Beispiel von Getty Images? Es ist exakt die Situation, in der ich von einem seriösen Anbieter Material kaufe (Strato ist ja nicht kostenlos), dessen Urheber ich gar nicht kenne (geschwiegen die Rechtslage zwischen den beiden) und kann pro Werk (auf einer Webseite können Dutzende davon auftauchen) mit 1500 EUR abgemahnt werden.
Was ist mit Passbildern eigener Person, die zum Zwecke der Webseitengestaltung in Auftrag gegeben werden, wegen der man nach der Veröffentlichung belangt wird, weil man ausdrückliche die Zustimmung des Fotografen nicht besitzt. Wie schon gesagt: ich veröffentliche selbst Fotos und Musik. Die Realität schlägt inzwischen aber jede Verschwörungstheorie um Längen.
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kutteldaddeldu
Anmeldungsdatum: 1. Juli 2008
Beiträge: 3586
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Gut. Das nervtötende Chaos um das Thema "geistiges Eigentum" sollte mich (als Wissenschaftler und nebenberuflich Musiker und Fotograf) nicht dazu verleiten, unpräzise zu werden. Wie auch immer: Am Ende ist es für mich als Verbraucher (als Schaffender bin ich öfter einer als jemand, der einfach nur Musik kauft) kaum zumutbar, stets über den Zustand der Lizenzierungskette jedes in Anspruch genommenen Werkes im Bilde zu sein.
Stimmt natürlich, aber letztlich ist es wohl - wenn keine weitere Gesetzesänderung kommt - wirklich so (und auch vor Gericht durchsetzbar), dass im Zweifelsfall für den Konsumenten entschieden wird. (Das offensichtlich in "offensichtlich rechtswidrig" ist wohl eine ziemlich - ziemlich! - starke Spezifikation.)
Hier stimme ich nicht ganz überein. Was passiert mit meiner Nutzungslizenz, wenn der Lizenzgeber selbst das Recht verliert?
Hier ist es wohl wirklich so: Wenn jetzt ein Inhaber das (ihm von den Rechteinhabern verliehene) Recht hat, Dir zeitlich unbegrenzt das Nutzungsrecht an einer Datei zu überlassen, dann bleibt das [= das Nutzungsrecht] auch bestehen, wenn er dieses Recht [zum Verleihen / Verkaufen der entsprechenden Nutzungsrechte] irgendwann verlieren sollte. (Und falls ich dies z.B. bei den AGB von Amazon zum MP3-Kauf richtig sehe, ist das Nutzungsrecht dort zeitlich unbeschränkt; fraglich ist halt, was die "Nutzungsbedingungen" sind, falls es sie noch zusätzlich geben sollte - nach denen habe ich jetzt nicht gesucht. [Generell gilt aber: Wenn AGB unspezifisch sind, kann sich dies normalerweise nie gegen den Konsumenten auswirken.])
Was ist mit dem Beispiel von Getty Images? Es ist exakt die Situation, in der ich von einem seriösen Anbieter Material kaufe (Strato ist ja nicht kostenlos), dessen Urheber ich gar nicht kenne (geschwiegen die Rechtslage zwischen den beiden) und kann pro Werk (auf einer Webseite können Dutzende davon auftauchen) mit 1500 EUR abgemahnt werden.
Der Fall ist wohl wirklich äußerst unglücklich abgelaufen. (Was ja häufig bei Abmahnungen im Internetbereich der Fall ist.) Zwei Anmerkungen aus meiner Laiensicht dazu: Abmahnungen sind keine Urteile. Wenn es (wie ja im Artikel - meiner Meinung nach etwas falsch - angedeutet) wirklich entsprechende (und nicht nur auf grob ähnliche Fälle bezogene) Urteile gab, halte ich diese für fragwürdig - und es stellt sich insbesondere die Frage, ob sie in einer höheren Instanz Bestand haben werden.
Falls entsprechende Urteile Bestand haben sollten [vorausgesetzt natürlich, die Abmahnungen ließen sich in Urteile "umsetzen"], könnte m.E. Strato schadensersatzpflichtig gegenüber seinen Kunden sein.
Was ist mit Passbildern eigener Person, die zum Zwecke der Webseitengestaltung in Auftrag gegeben werden, wegen der man nach der Veröffentlichung belangt wird, weil man ausdrückliche die Zustimmung des Fotografen nicht besitzt.
Hier ist wohl das Problem, dass man die entsprechenden Rechte des Fotografen eben nicht besitzt. (Man kann sich die die entsprechenden Rechte aber übertragen lassen, was jedoch meistens Mehrkosten bedeutet.)
Wie schon gesagt: ich veröffentliche selbst Fotos und Musik. Die Realität schlägt inzwischen aber jede Verschwörungstheorie um Längen.
Ein großes Problem dabei ist aber auch, dass viele Juristen (und Politiker) - mangels Erfahrungswerten - noch nicht wissen, wie genau sie mit diesen schwierigen Themen umgehen sollen. Dies wird sich aber - mit etwas Übung - wohl in den nächsten Jahren (etwas) ändern; ob zum Positiven, sei hier mal dahingestellt. PS: Sorry für meinen leicht aggressiven Ton in meiner ersten Antwort auf Dich. Ich habe Deinen ersten Satz zur kranken Verfassung:
Das Problem mit der (imho kranken) Verfassung und Auslegung des Urheberrechts ist (...)
beim ersten - zu oberflächlichen - Lesen irrtümlich auf das Grundgesetz, nicht auf die Verfassung des Urheberrechts bezogen.
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zerwas
Anmeldungsdatum: 13. April 2005
Beiträge: 2561
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Habe ich das bisher richtig verstanden? Lädt sich der geneigte Musikfreund aus BitTorrent ein Album von Rick Astley herunter, kommt er vor Gericht und muss Strafe zahlen. (oder schlimmer, wie es die Industrie suggeriert, eine Haftstrafe absitzen) Lädt er genau dieses Rick Astley-Album aber von YouTube, so ist das im gesetzlichen Rahmen?
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kutteldaddeldu
Anmeldungsdatum: 1. Juli 2008
Beiträge: 3586
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Falls ich das richtig sehe: zerwas schrieb: Habe ich das bisher richtig verstanden? Lädt sich der geneigte Musikfreund aus BitTorrent ein Album von Rick Astley herunter, kommt er vor Gericht und muss Strafe zahlen.
Theoretisch (und teilweise auch schon praktisch) ja. (Wobei man dazu sagen muss: Wer ein Rick-Astley-Album runterlädt, hat es eh nicht besser verdient! 😈 - SCNR -) Praktisch gilt allerdings: Das erfolgt natürlich nicht zwangsläufig, da zum einen die Musikindustrie häufig nicht über die entsprechenden Informationen verfügt (weshalb es auch immer wieder diesbezügliche "Anregungen" bzw. massiven lobbyistischen Druck zu Gesetzesänderungen gab und gibt), zum anderen viele Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt würden. (Wobei: Im Gesetz gibt es keine ausdrückliche Bagatellgrenze.) Außerdem müsste die Industrie schließlich die jeweiligen Fälle natürlich erst einmal gewinnen, was z.B. wegen der Beweislast nicht immer ganz einfach sein dürfte.
(oder schlimmer, wie es die Industrie suggeriert, eine Haftstrafe absitzen)
Nein. Verstöße gegen das Urherberrecht fallen im Falle von Konsumenten, den Downloadern, nicht in den Bereich des Strafrechts, sondern ausschließlich in den des Zivilrechts. (Anders sieht es aus bei den Produzenten, den "Bereitsstellern", den Uploadern - vgl. zu diesen §106 UrhG.) (Vermutlich) Kleine Einschränkung: Bei Peer-to-Peer-Systemen wie BitTorrent werden die Dateien ja auch - prinzipbedingt - vom Downloader selbst mit verteilt bzw. angeboten. Hier würde man mit dem Downloaden (das gleichzeitig ja auch eine Art Uploaden ist) wohl auch den strafrechtlichen Teil des Urheberrechts berühren. Allerdings ist das wohl zum einen umstritten, zum anderen würde ein entsprechendes Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt. Letztlich ist die Drohung mit Gefängnis eine Angstkampagne der - und recht gezielte Irreführung durch die - Rechteindustrie.
Lädt er genau dieses Rick Astley-Album aber von YouTube, so ist das im gesetzlichen Rahmen?
Prinzipiell ist das so, denke ich. (Die einzige Einschränkung dieser Antwort ist eben, dass Gerichte erst noch genauer bestimmen müssen, was "offensichtlich rechtswidrig" ist - also, ob bestimmte Videos auf YouTube darunter fallen. [Das eigentliche Thema dieses Threads.] Nach der Grundtendenz des Kommentars, den ich oben zitiert habe, zu urteilen, ist es aber extrem unwahrscheinlich, dass YouTube-Videos als "offensichtlich rechtswidrig" angesehen würden.)
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badrobot
Anmeldungsdatum: 13. August 2009
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Legal ist solange du die downloads nicht veröffentlichst. ich benutz das programm: http://www.anvsoft.de/any-video-converter-youtube-downloader.php kopiere den URL der YouTube Video und füge in das Programm ein. Es wird den Download automatisch starten.
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alfhednar
Anmeldungsdatum: 28. Januar 2009
Beiträge: Zähle...
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sich Videos/Musik von YouTube (mittels des uTube Rippers o. andere) herunterzuladen<
wieso so umständlich ?? Unter Windows muß man einen Flash umständlich aus dem Datenstrom fischen, aber nicht unter LINUX. Dort wird jedes Flash im Ordner
/temp
abgelegt. Muß nur rauskopiert und umbenannt werden (nach dem Fertigladen und vor dem Schließen der Seite). Leichter gehts nun wirklich nicht. Streng genommen ist damit bereits das Ansehen auf der Seite illegal, weil zum Ansehen ja eine Kopie im temporären Ordner erzeugt wird. Das trifft übrigens auch für jedes Bild auf einer homepage zu, die werden alle auf die Festplatte kopiert (cache). Wie das nach der x-ten Urheberrechtslobbybeglückungsverschäfungsgesetzgebungsaktion aktuell rechtlich zu sehen ist, weiß ich nicht. EDIT: Guckst Du hier, besser kann man es kaum beantworten.
http://www.netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/
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