Forgath
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 149
|
Moin,
Ich hab mittels Python, PyQt4 und paar Bash Skripten ein kleines Programm geschrieben (in meiner Freizeit), das eingeschränkten Menschen hilft ihre Arbeit besser auszuführen. Derzeit teste ich es in meiner Arbeitsstelle.
Ob es irgendwann fürs Internet tauglich wird, weiss ich net... Jedenfalls ist geplant es irgendwann unter GPL zu veröffentlichen.
Aber noch nicht jetzt. Jedoch möchte ich sichergehen, das mein Unternehmen mir mein Programm net vor der Nase wegschnappt und es u.U. sogar unter ihrem Namen verkauft. Dementsprechend wollte ich Fragen, welche Lizenz würde sich für mich empfehlen?
Und wie Lizenziere ich überhaupt etwas?
Es soll halt Kommerzielle Verwendung ohne Zustimmung verbieten, aber wers für sich Privat benutzt komplett Frei erlauben. Und wie veröffentliche ich es, wenn ich andere Menschen daran Teilhaben lassen möchte? Gruß, Forgath
|
arcfk
Anmeldungsdatum: 15. Dezember 2009
Beiträge: 223
|
|
Forgath
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 149
|
Ja, das überlegte ich auch. Aber dann lass ich das GPL nicht zu CC kompatibel ist. Und Sowohl Python als auch PyQt sind ja GPL lizensiert.
Also darf ich CC doch net anwenden?
|
arcfk
Anmeldungsdatum: 15. Dezember 2009
Beiträge: 223
|
wie das mit den zusammenhängen zwischen verschiedenen lizenzen ist, weiß ich nicht. edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Lizenzsystem Prominente Beispiele für Doppellizenzierung im Softwarebereich sind Qt, [...]
und weiterführend: http://en.wikipedia.org/wiki/Comparison_of_free_software_licenses edit2: python ist nicht gpl: http://www.python.org/psf/license/
|
Forgath
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 149
|
Achso, also kann ich mir so gesehen je eine Lizenz für den Privaten und eine für den Kommerziellen Bereich aussuchen cO Ja wunderbar. Folgendes aber noch. Derzeit greift das Programm noch auf ein anderes Programm zu, um so zu funktionieren wies soll.
Dies ist aber so gesehen ja nur ein Link. Deren Code ist in meinem nicht enthalten. Da dieses aber frei zur Vervielfältigung steht, kann ich des ja meinem Programm beifügen (in nem zip oder so), und auf deren Lizenzen hinweisen und damit hat sichs oder?
|
arcfk
Anmeldungsdatum: 15. Dezember 2009
Beiträge: 223
|
ich denke ma, das sollte reichen.
|
zephir
Anmeldungsdatum: 20. März 2006
Beiträge: 2758
|
Forgath schrieb:
Da dieses aber frei zur Vervielfältigung steht, kann ich des ja meinem Programm beifügen (in nem zip oder so), und auf deren Lizenzen hinweisen und damit hat sichs oder?
Bei solchen fragen würde ich mich nicht auf Forenantworten verlassen, grade wann welche lizenz wie mit einer anderen verbunden verlinkt oder ähnliches werden darf ist sehr kompliziert. Solange Du den Code wie du sagst seperat z.B. als zip file mitgibst denke ich aber auch das es kein Problem gibt. Wenn Du die kommerzielle Verwendung einschränken willst, kommen freie Lizenzen übrigens nicht in Frage, also auch die GPL nicht. Die CC Lizenzen sind soweit ich weiß eigentlich eher für Bilder, Texte oder andere Medieninhalte gedacht, ob die wirklich alle rechtlichen Aspekte die für Software relevant sind abdecken weiß ich nicht.
|
diesch
Anmeldungsdatum: 18. Februar 2009
Beiträge: 5072
Wohnort: Brandenburg an der Havel
|
PyQt gibt es unter GPL2 und GPL3 und einer kommerziellen Lizenz. Wenn du also PyQt verwendest, musst du dein Programm unter GPL-2 oder GPL-3 veröffentlichen oder eine kommerzielle PyQt-Lizenz kaufen. Beide Versionen der GPL erlauben eine kommerzielle Verwendung. Wenn du eine kommerzielle Verwendung verbieten willst, musst du eine kommerzielle Lizenz von PyQt kaufen.
|
Forgath
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 149
|
Puh, schweres Thema... Rechtsschutz wäre gerade irgendwie ein Segen cO Naja, ich sehe die Qt4 Lizenz kostet mehrere 1000€. Sofern ich die Oberfläche aber vom Kern abspalte, sprich 2 Programme daraus mach, sollte das ganze wieder Funktionieren. Letztenendes habe ich eh net vor dies zu vermarkten... Ich muss mir mal vorallem überlegen ob mir der ganze Stress das überhaupt wert ist.... Frage an die Profis: Leistet ihr euch bei jedem Programm einen Anwalt oder woher habt ihr das Wissen und die Sicherheit nicht mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen? Ich mein gerade wenn man ein Freies Projekt anfangen möchte... Hat man nicht das Geld (und wird es meist auch net haben) um sich Juristen leisten zu können.
|
diesch
Anmeldungsdatum: 18. Februar 2009
Beiträge: 5072
Wohnort: Brandenburg an der Havel
|
Forgath schrieb: Puh, schweres Thema... Rechtsschutz wäre gerade irgendwie ein Segen cO Naja, ich sehe die Qt4 Lizenz kostet mehrere 1000€.
Qt ist unter der LGPL verfügbar, das darfst du auch für Programme benutzen, die nicht unter der GPL lizenziert sind.
Du brauchst eine kommerzielle Lizenz für PyQt, nicht Qt.
Sofern ich die Oberfläche aber vom Kern abspalte, sprich 2 Programme daraus mach, sollte das ganze wieder Funktionieren.
Wenn du zwei Prozesse daraus machst, die über eine pipe oder so miteinander kommunizieren, könnte das gehen. Die GPL-FAQ sagt da einiges dazu, für dich relevant ist wohl vor allem:
Letztenendes habe ich eh net vor dies zu vermarkten...
Sobald du ein Programm weiter gibst, das auf Software basiert, die unter der GPL steht, muss das unter der GPL passieren - egal, ob du Geld dafür verlangst oder nicht. Ein wesentlicher Bestandteil der Idee von freier Software ist, dass Leute damit Geld machen dürfen - andernfalls wären z.B. kommerzielle Linux-Distributionen nicht möglich.
Ich muss mir mal vorallem überlegen ob mir der ganze Stress das überhaupt wert ist....
Wenn du dein Programm unter die GPL stellst, bist du auf der sicheren Seite.
Frage an die Profis: Leistet ihr euch bei jedem Programm einen Anwalt oder woher habt ihr das Wissen und die Sicherheit nicht mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen? Ich mein gerade wenn man ein Freies Projekt anfangen möchte... Hat man nicht das Geld (und wird es meist auch net haben) um sich Juristen leisten zu können.
Schwierig wird das eigentlich nur, wenn du verschiedene, miteinander nicht kompatible Lizenzen mischen willst.
|
RHBaum
Anmeldungsdatum: 27. November 2008
Beiträge: 74
|
Jedoch möchte ich sichergehen, das mein Unternehmen mir mein Programm net vor der Nase wegschnappt und es u.U. sogar unter ihrem Namen verkauft.
Die frage ist, wie Du "kommerzielle Nutzung" definierst ?
Wenn Dein programm unter der GPL steht, schraenkst du schon einiges ein.
Dein "Unternehmen" wird dir aber definitiv nicht deine Ideen stehlen dürfen oder sich mit fremden Federn schmuecken. Weiterhin schliesst du aus, das das Project Adaptiert wird und dadurch in eine andere Lizenz verwandelt wird. Also Sprich, das Unternehmen kann deinen Code verwenden und weiterentwickeln und branchen wie es lustig ist. Aber es wird den Code von Dir und auch den anderen öffentlich zugänglich machen müssen. Also iss für das Unternehmen eine kommerzielle ausnutzung deines Programmes faktisch nur noch in Form von Support zu Deinem Programm oder wenn Hardware dazu verkauft wird, möglich.
Wenn das Unternehmen auf deiner Basis weiterentwickelt kannst Du alle Ressourcen zu dem Project einfuegen und es frei in der Welt verteilen, natürlich mit dem Hinweis dass die weiterentwicklung von dem Unternehmen betrieben wurde.
|
Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
|
@Forgath: Nicht alles, was hier gesagt wurde, ist richtig. Zuerst einmal unterliegt Python nicht der GPL, sondern einer speziellen Lizenz, die dem Lizenznehmer eigentlich keine Einschränkungen auferlegt. Python-Programme darfst Du verwenden, wie Du willst. PyQt4 unterliegt zwar der GPL (nicht der LGPL!), hat aber mit PyQt 4.3 einige Ausnahmen in die Lizenz aufgenommen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine bestimmte Auswahl anderer freier Lizenzen erlaubt. Eine genaue Beschreibung der Lizenzbedingungen findet sich in der Datei GPL_EXCEPTION.TXT im PyQt4-Quelltext. In jedem Fall aber ist es dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die Verbreitung auf nicht-kommerzielle Verwendung einzuschränken. Auch kennt die GPL keine Veröffentlichungspflicht. Ein Unternehmen kann Deinen GPL-Quelltext also beispielsweise verwenden, um einem exklusiven Kundenkreis erweiterte Versionen zu verkaufen, und müsste Dir den Quelltext nicht automatisch zukommen lassen. Nur Lizenznehmer einer Binärversion haben ein Anrecht auf den Quelltext. Die GPL erlaubt jedenfalls keine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Verbreitung. Keine freie Lizenz kennt derartige Klauseln, da das Recht zum Weiterverkauf von der FSF und dem OSI als essentielle Freiheit angesehen wird. Du müsstest also in jedem Fall eine kommerzielle PyQt4-Lizenz erwerben, die nach meinem letzten Kenntnisstand mit etwa $300 zu Buche schlägt. In diesem Fall aber kannst Du Dich nicht mehr mit dem Siegel „freier Software“ schmücken. De facto verbreitest Du dann Shareware.
|
mightyDuck
Anmeldungsdatum: 27. Mai 2006
Beiträge: 175
Wohnort: Köln
|
hallo, ich kenne das Projekt http://www.yaml.de/ was unter zwei Lizenzen läuft. Einmal für den kommerziellen Einsatz und für den nicht-kommerziellen.
Schau einfach mal auf der Homepage unter Lizenz nach, es ist die CC wie schon oben erwähnt.
|
Forgath
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 149
|
Ich guck mir mal die anderen ausnahmen der Erlaubten Lizenzen an und wende eine von jenen an.
Es läuft dann wohl eh auf GPL hinaus. Damit hab ich keine Sorgen und viel Erfahrene Programmierer können das Teil verbessern. Kurze Anmerkung..
Es ist nicht das ich Person XYZ oder sogar Firma XYZ es nicht gönnen würde ein Programm für Lau zu bekommen.
Das ist es nicht.
Ich hab nur ein Problem das _mein_ "Unternehmen" die Möglichkeit haben soll es für Lau zu kriegen... Die hätten eh gern alles umsonst und sagen nichtmal Dankeschön.
|
chris109
Anmeldungsdatum: 12. Juni 2006
Beiträge: 375
Wohnort: Kempten
|
Hallo Forgath! GPL ist eine gute Wahl, wenn Du verhindern möchtest, dass jemand anders Dein Programm verbreitet, ohne seine eigenen Verbesserungen daran zurückzugeben. Wenn Du verhindern möchtest, dass bestimmte Leute Dein Programm für Lau nutzen, ist diese Lizenz nicht das richtige Mittel. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten so was einzuschränken.
Biete kostenlos nur den Quelltext an. So muss jeder das Programm selbst kompilieren, wenn er es nutzen möchte. Am besten gewährst Du Zugriff auf den Quelltext auch nur über Git, Subversion, CVS oder was immer Du nutzt und bietest keine Datei im Web an. Interessierte Entwickler haben damit kein Problem. Für Endnutzer stellt es aber eine Hürde dar.
|