airjump
Anmeldungsdatum: 8. März 2006
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Wohnort: Essen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Ubuntuuser, wie kann ich eine Idee die so im Kopf entstanden ist eigentlich schützen? An dieser Stelle ein kleiner Einschub. (>)
Warum so eine Frage oder besser so ein Thema hier auf Ubuntuuser. Weil ich mich mit der Entstehung von Ubuntu dessen Code of Condut identifiziere. Ein zweiter ganz wichtiger Grund ist das Motto "Fragen ist Menschlich" So und nun geht es mit dem Inhalt weiter.
Das schützen bezieht sich auf die Kommerzialisierung der Idee. Eine Idee schriftlich aufzubereiten und über verschiedene Medien zu kommunizieren ist nicht das Problem. Was mir wichtiger ist, dass ich, oder auch andere die eine Idee haben und sie nicht verstecken wollen aber die Sorge habe, dass andere damit Geld verdienen. Es muss auch nicht immer Geld sein. Ich selber habe im Moment nicht so eine Idee doch in Gesprächen denkt man immer mal wieder über verrückte Dinge nach. - Wie seht Ihr das? - Kann man Ideen schützen? - Sollte man Ideen schützen? - Gibt es noch etwas anderes?
In Bereich der Software gibt es Lizenzen. Im Bereichen von Marken und Dingen gibt es Patente. Dieser Artikel ist entstanden weil ich mich immer mal wieder mit diesen Fragen befassen. Gruß Markus http://technology-for-all.blogspot.com
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drakedante
Anmeldungsdatum: 15. Dezember 2005
Beiträge: 169
Wohnort: Rostock
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Um deine Ideen schützen zu lassen gibt es technische Schutzrechte: - Patentrecht http://www.gesetze-im-internet.de/patg/index.html - Gebrauchsmusterrecht - Halbleiterschutzrecht Und es gibt nichttechnische Schutzrechte: - Urheberrecht http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html - Markenrecht http://bundesrecht.juris.de/markeng/ - Geschmacksmusterrecht (Bei den wichtigen Gesetzen hab ich Links dahinter gesetzt.) Beispiel, das mich selbst betrifft: meine Erfindung der CD-Hülle zum Selberbasteln aus einem Blatt Papier –> http://cdcase.de.vu/ Ich hätte die Idee durch das Patentrecht schützen lassen können, aber schon § 1 Absatz 1 macht mir da einen Strich durch die Rechnung:
(1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, ...
Die Erfindung war mal neu.
... auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen ...
Liegt im Auge des Betrachters (des Patentprüfers bzw. des Patentanwaltes). 😉
... und gewerblich anwendbar sind.
Genau diesen Punkt kann die Erfindung nicht erfüllen, da eine einfache Anleitung ein Stück Papier zu falten jeder, ohne für die Idee (nicht das Papier) Geld zu bezahlen, nachahmen kann. Ich hatte übrigens nie vor die Idee schützen zu lassen, um damit Geld zu verdienen - wie auch? 🙄 Das schwierige Thema Softwarepatente muss ich selbst noch genauer unter die Lupe nehmen. http://www.softwarepatente-buch.de/DieLobbyschlachtUmSoftwarepatente.pdf
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craesh
Anmeldungsdatum: 12. April 2006
Beiträge: 222
Wohnort: Mannheim
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Soweit ich weiss (korrigiert mich aber bitte wenn ich mich irre!), gilt immer das Urheberrecht - egal ob etwas patentiert ist oder irgendeiner Lizenz unterliegt. Einzige Ausnahme: man hällt vertraglich fest, dass man auf sein Urheberrecht verzichtet, die Rechte aber jemand anderem überträgt. Und wenn ich mich nicht irre reicht einfach eine Publikation der Idee, damit diese durch das Urheberrecht geschützt ist. Ich frage mich aber selber wie das mit Publikationen im Internet ist (man postet etwas in einem Blog oder seiner Homepage - oder einfach in einem Forum), im Zeitalter von manipulierbaren Zeitstempeln bin ich mir nämlich nicht sicher, ob sowas notfalls vor Gericht als Beweis (dass man eine Idee zu einem gegebenen Zeitpunkt hatte) gelten kann. Vielleicht kann uns der ein oder andere Jurist aufklären ☺
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Jasmin
Anmeldungsdatum: 4. Juni 2006
Beiträge: 463
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Also, ich bin keine Juristin, hab mich aber schonmal näher mit dem Thema beschäftigt. Grundsätzlich unterliegt alles, das eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht, dem Urheberrecht. Ein in Paint hingeschmiertes Strichmännchen dürfte diese Schöpfungshöhe sicher nicht erreichen 😉 Wenn es um Programme, Quellcode, Texte oder anderes, auf einem Computer speicherbaren Material geht, gibt es nur einen verlässlichen Weg dafür zu sorgen, dass dein Urheberrecht vor Gericht, falls es mal nötig ist: Und zwar, dass du das auf eine CD bannst und bei einem Notar deiner Wahl hinterlegst, bevor (wichtig!) du es veröffentlichst. craesh, du liegst mit dem Urheberrechtsverzicht da leider etwas falsch. Man kann auf sein Urheberrecht nicht verzichten, da es unübertragbar ist. Du kannst aber jemandem vertraglich ein alleiniges Nutzungsrecht einräumen. Der kann dann je nachdem was vertraglich ausgemacht wurde, damit mehr oder weniger machen, was er will.
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craesh
Anmeldungsdatum: 12. April 2006
Beiträge: 222
Wohnort: Mannheim
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Jasmin hat geschrieben: Also, ich bin keine Juristin, hab mich aber schonmal näher mit dem Thema beschäftigt. Grundsätzlich unterliegt alles, das eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht, dem Urheberrecht. Ein in Paint hingeschmiertes Strichmännchen dürfte diese Schöpfungshöhe sicher nicht erreichen 😉 Wenn es um Programme, Quellcode, Texte oder anderes, auf einem Computer speicherbaren Material geht, gibt es nur einen verlässlichen Weg dafür zu sorgen, dass dein Urheberrecht vor Gericht, falls es mal nötig ist: Und zwar, dass du das auf eine CD bannst und bei einem Notar deiner Wahl hinterlegst, bevor (wichtig!) du es veröffentlichst.
Interessant, Aber warum unbedingt bevor man es veröffentlicht? Es ist doch nur wichtig beweisen zu können, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Idee hatte, und zwar am besten bevor der mit dem man sich streitet darauf gekommen ist. Die Veröffentlichung (die niemand bestätigen oder widerlegen kann wenn sie im Netz statt gefunden hat) sollte da doch keine Rolle spielen - würde ich jetzt spontan behaupten. Jasmin hat geschrieben: craesh, du liegst mit dem Urheberrechtsverzicht da leider etwas falsch. Man kann auf sein Urheberrecht nicht verzichten, da es unübertragbar ist. Du kannst aber jemandem vertraglich ein alleiniges Nutzungsrecht einräumen. Der kann dann je nachdem was vertraglich ausgemacht wurde, damit mehr oder weniger machen, was er will.
Stimmt, das war das mit dem Nutzungsrecht. Danke für die Korrektur ☺
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Jasmin
Anmeldungsdatum: 4. Juni 2006
Beiträge: 463
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Ganz einfach. Du veröffentlichst es, jemand klaut sich die Sache, hinterlegt sie bei einem Notar, und das alles bevor du es hinterlegt hast. Damit hast du ein ziemliches Problem, weil dann angenommen wird, dass du die Urheberrechtsverletzung begangen hast (eben weil als wirklich einziger gerichtlicher Beweis, der absolute Gültigkeit hat, das Datum ist, an dem der Notar dein Projekt angenommen hat). Um sowas aus dem Weg zu gehen, sollte man das also vorher machen. Es gibt auch noch eine Lösung, die nicht soviel kostet, wie ein Notar (aber dafür auch bei weitem für eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht so aussagekräftig ist). Die wäre, dass du es auf eine CD oder DVD packst und dir selbst per Einschreiben zusendest und das betreffende Einschreiben aufbewahrst und nicht öffnest. Aber ist wie gesagt eine sehr unsichere Methode. Davon abgesehn, sollte das jetzt beileibe keine Rechtsberatung sein, dafür müsste man dann wirklich zu dem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen. Ist nämlich so eine dumme Grauzone irgendetwas über das Thema zu sagen, da ja in Deutschland eine Rechtsberatung durch einen Laien (was ich ja bin) verboten ist. Seltsame Gesetze, ich weiss.
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craesh
Anmeldungsdatum: 12. April 2006
Beiträge: 222
Wohnort: Mannheim
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Ja, gut, um auf Nummer sicher zu gehen, dass da niemand schneller ist sollte man vielleicht doch mit der Veröffentlichung warten. Wie sicher ist aber eigentlich so ein Notar? Ein deutsches Gericht wird ihn natürlich akzeptieren, aber weisst du, wie das bei internationales Rechtsstreiten ist? Wenn ich ein Stück Code bei nem dt. Notar hinterlegt habe, und dann eine Firma irgendwo (EU, Übersee, etc) verklage weil das was die meinen Code nutzen (ist natürlich schwierig nachzuweisen, aber bei MPlayer und anderen Projekten hats ja bereits geklapt), bringt mir dann mein Notar noch was? Ich denke, wegen dem Thema Rechtsberatung musst du dir keine Sorgen machen - ich vermute mal, dass da schon etwas mehr dazugehört um verboten zu sein. Sonst müsste doch jeder Fussgänger verklagt werden der dem anderem "bei Rot über die Ampel zu gehen ist verboten" hinterherbrüllt 😉
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agra
Anmeldungsdatum: 31. Mai 2006
Beiträge: 4336
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Natürlich ist es auch international gültig, wenn Du etwas hast schützen lassen. Alles andere wäre ja totaler Schwachsinn. Notar ist nicht unbedingt notwendig, wenn Du nachweisen kannst, dass nur Du dieses Etwas erschaffen haben kannst, bei einer Grafik etwa durch die Photoshop-Originaldatei.
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