ubuch07 schrieb:
Wie ja im Internet nachgelesen werden kann, ist die Verwendung der libdvdcss2 aus rechtlicher Sicht nicht unumstritten. Kann mir daher bitte jemand sagen, wie die aktuelle Situation zur Zeit ausschaut und ob die Verwendung eventuell legalisiert werden kann in dem ich vor der Ausführung des obgenannten Codes eine Mesagebox ausgebe in welcher der Benutzer bestätigen muß, daß er mit diesem PC nur Datenträger des Vereins anschauen/anhören darf?
CSS ist kein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechts, es wird dazu genutzt, die Regionalbeschränkung von DVDs umzusetzten. So albern das auch klingt: Du darfst Dir einen DVD, die Du auf einer USA-Reise gekauft hast, in Deutschland nicht anschauen. Ein CSS-zertifizierter Player wird eine US-DVD nicht korrekt anzeigen, wenn er schon 3-4 DE-DVDs gespielt hat.
Mithin hat die Benutzung von libdcss nichts mit einem Bruch des Urheberrechts der Herausgeber von DVDs zu tun. Umstritten ist aber, ob es einen Bruch der Schutzrechte der Herausgeber der CSS-Spezifikation sein könnte, libdcss zu verwenden. Denn libdcss ist eben nicht von den Besitzern der CSS-Spezifikation zugelassen, damit ist es zum Beispiel in den USA ganz klar illegal. In DE sieht das allerdings etwas anders aus. Hier sind prinzipiell nur Distributoren betroffen, weil diese sich normalerweise an internationale Vorschriften halten müssen.
Kurz: wer plant, libdcss allgemein weiter zu verbreiten, sollte sich das genau überlegen.
In Deinem Fall sehe ich aber eine so genannte in-house Anwendung. In diesem Bereich ist mit freier Software de facto fast alles erlaubt. Übrigens: die Rechner in Eurem Verein sind den Mitgliedern des Vereins zugänglich – ein Anwalt, der Euch abmahnen möchte, müsste erst einmal erklären, wie er denn Kenntnis von den Details der Installation eines Computersystems erlangt hat, das nicht öffentlich zur Verfügung steht. Ganz davon abgesehen, dass er für diesen einen konkreten Fall von einem Klienten, der sich direkt und konkret als geschädigt betrachtet, beauftragt sein muss.
Es ist mir kein einziger, Fall bekannt, in dem irgend ein Anwalt irgend jemanden wegen der Nutzung von libdcss "abgemahnt" hätte. Für das Anschauen von DVDs, die legal hergestellt sind, ist in DE jedes Mittel erlaubt.
Denk bei solchen Überlegungen bitte auch immer daran, dass man Rechte, die man nicht ausnutzt, schnell verlieren kann. Übertriebene Zurückhaltung bei der Wahrnehmung von Rechten ist eine Einladung dazu, diese Rechte zu streichen.