Matthias
Anmeldungsdatum: 25. Juni 2006
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Dee schrieb: Ich frage mich dann immer noch, was ich mit den Bildern machen darf und was nicht.
Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Wer gründlich arbeitet, sucht die Lizenzen von allen Gestaltungselementen heraus und prüft die Bedingungen. In der Regel hast du mehr Freiheiten bei den Screenshots als bei den Texten mit der Non-Commercial Einschränkung. Ich wäre daher nur bei proprietärer Software oder Markenzeichen vorsichtig. Vielfach gibt es da strenge Richtlinien, z.B. bei Oracle für das Java Logo, aber auch das Ubuntu Logo wobei ihr ja mit Canonical spezielle Abkommen habt und die Handelsmarke freier verwenden dürft als Dritte.
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ostcar
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 27. Juli 2006
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In meinem Beitrag bin ich absichtlich nicht auf Lizenzen eingegangen, da es für die Frage der Schöpfungshöhe und der urheberrechtlichen Schranken nicht darauf ankommt. Aus diesem Grund war das Programm Gajim auch nur als beliebiges Beispiel genannt. Bei proprietären Programmen würde man zum selben Ergebnis kommen. Neben dem Urheberrecht des Programmherstellers gibt es noch das Leistungsschutzrecht des Screenshotherstellers nach § 72 UrhG. Hierbei kommt es nicht auf die Schöpfungshöhe an, sondern nur darauf die "Leistung" erbracht zu haben, den Screenshot zu schießen. Ich habe zwar noch nirgendwo gelesen, dass § 72 UrhG auch auf Screenshots anzuwenden ist, der Wortlaut spricht jedoch hierfür. Soweit der Programmhersteller keine Rechte an dem Screenshot hat, kann der Screenshothersteller den Screenshot jedenfalls unter eine CC-Lizenz stellen. Dieser wäre dann auch als Rechteinhaber zu nennen. Soweit der Programmhersteller Rechte an dem Screenshot hat, besteht ein gemeinsam Recht an dem Screenshot. In diesem Fall entsteht das Problem nicht in dem Moment, wenn der Screenshothersteller hieran eine Lizenz einräumt, sondern dann, wenn jemand anderes es nutzt ohne sich nicht auch noch ein Nutzungsrecht von dem Programmhersteller organisiert hat. Hierauf zielt mein Vorschlag ab darauf hinzuweisen, dass die CC-Lizenz alleine nicht unbedingt reicht um die Screenshots zu verwenden.
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Matthias
Anmeldungsdatum: 25. Juni 2006
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Welches Leistungsschutzrecht soll hier den Gültigkeit haben? Screenshots sind keine schützbaren Lichtbildwerke. Fenster mit ein paar Klicks anordnen und einen Knopf drücken ist praktisch nur Reproduktion und auch handwerksmäßig nicht groß aufwändig. Ich frage mich gerade worauf ihr überhaupt hinaus wollt? Welches Problem versucht ihr gerade zu lösen? Habt ihr Pläne diese Website und ihre Inhalte in anderer Form zu vermarkten? Kopiert jemand von dieser Website und hält sich nicht an die Regeln?
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
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Welches Problem versucht ihr gerade zu lösen? [...] Kopiert jemand von dieser Website und hält sich nicht an die Regeln?
Die Regeln sind für mich leider nicht verständlich. Daher versuche ich sie zu verbessern. Ich würde gerne zu drei Fragen eine Antwort haben: Was muss ich als Wiki-Autor beachten, wenn ich einen beliebigen Screenshot mache? Was darf ich, was darf ich nicht ins Wiki einstellen? Muss ich einen Bild-Urheber angeben oder nicht? Was muss ich als Wiki-Autor beachten, wenn ich etwas einstelle und möchte, dass mein Beitrag weiter verbreitet werden darf? Unter welcher Lizenz liegen meine Screenshots und Texte und ist mit denen genau das erlaubt, was ich denke (nämlich Veröffentlichung unter CC-Lizenz)? Was muss ich als Wiki-Wiederverwerter wissen, wenn ich einen Wikiartikel in meinem privaten Blog oder woanders veröffentlichen möchte? Was darf ich kopieren, was nicht? Was fällt unter die CC-Lizenz, was nicht?
Diese drei Punkte sind mir als Wiki-Autor und Wiki-Wiederverwerter nicht klar. Bisher lagen für mich alle Bilder wie die Texte auch unter CC-BY-NC-SA. Wenn dem nicht der Fall ist, sollte dies nach obigen Fragen geklärt werden. Vielleicht kann die Fragen ja jemand beantworten. Gruß Dee
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aasche
Anmeldungsdatum: 30. Januar 2006
Beiträge: 14259
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Dee schrieb: Ich würde gerne zu drei Fragen eine Antwort haben:
Danke fuer die Praezisierung. Denn das ist genau das, was fuer Wiki-Autoren, Offline-Wiki (und Wiki-Mods) relevant ist ☺
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aasche
Anmeldungsdatum: 30. Januar 2006
Beiträge: 14259
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So, Matthias und ostcar haben zwar interessante Informationen beigetragen, aber die urspruengliche Frage ist - zumindest fuer mich - weiterhin ungeklaert. Duerfen selbst angefertigte Bildschirmfotos von OSS-Programmen (kommerzielle Programme schliesse ich mal aus) unter der gleichen Lizenz wie der Text (CC 2.x) veroeffentlicht werden oder bleiben wir bei der Formulierung, dass die Rechte bei den Programmautoren verbleiben? Matthias schrieb: Ich frage mich gerade worauf ihr überhaupt hinaus wollt? Welches Problem versucht ihr gerade zu lösen? Habt ihr Pläne diese Website und ihre Inhalte in anderer Form zu vermarkten? Kopiert jemand von dieser Website und hält sich nicht an die Regeln?
Es geht neben einem Abgleich von Wiki/Weiternutzung mit der Seite Lizenz auch um die Bereitstellung eines aktuellen Wiki-Shapshots. Speziell hier sollte geklaert sein, unter welchen Bedingungen dieser zur Verfuegung gestellt werden kann.
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Matthias
Anmeldungsdatum: 25. Juni 2006
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aasche schrieb: Duerfen selbst angefertigte Bildschirmfotos von OSS-Programmen unter der gleichen Lizenz wie der Text (CC 2.x) veroeffentlicht werden?
TL;DR: Imho nein. Es gilt die jeweilige OSS-Lizenz.
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
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Ich sehe das im Übrigen anders als Matthias. Das heißt, bei mir ist es sehr wohl möglich, einen Screenshot unter CC-Lizenz zu stellen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Gruß Dee
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verdooft
Anmeldungsdatum: 15. September 2012
Beiträge: 3991
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Hallo, hier hat 2011 ein Anwalt geantwortet: http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrecht-auf-Screenshots-und-Screencasts-von-Software---f167367.html
Dass man selbst Screenshots von kommerzieller Software allgemein unter eine ganz andere Lizenz stellen kann, halte ich für ein Gerücht, außer die Lizenzbestimmungen erlauben das explizit. Wenn die Lizenzbestimmungen die Verwendung von Screenshots nicht regeln, also im Zweifelsfall schriftlich nachfragen. Praktisch scheint mir die reine Verwendung jedoch unproblematisch zu sein, zumindest habe ich noch nichts von einer Abmahnung im Zusammenhang mit rein informativen Screenshots gehört (solange keine Fotos oder Produkte abgebildet waren). Sonst müssten auf Youtube viele Videos rausgenommen werden, die zeigen nicht nur Standbilder von Software, sondern komplette Vorgänge. Youtube schaltet noch Werbung davor, also liegt sogar eine kommerzielle Nutzung vor? Gab es denn irgendwann in der Geschichte von ubuntuusers die Aufforderung von Rechteinhabern, Screenshots zu entfernen?
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
Beiträge: 20087
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Gab es denn irgendwann in der Geschichte von ubuntuusers die Aufforderung von Rechteinhabern, Screenshots zu entfernen?
Meines Wissens gab es einen Fall, ja. Ich seh das aber auch pragmatisch wie verdooft. Durch einen Artikel und die Bilder macht man in der Regel Werbung für das Programm, was im Sinne des Herstellers ist. Das heißt, solange sich kein Programmhersteller beschwert, würde ich die Bilder unter CC-Lizenz nutzen. Gruß Dee
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aasche
Anmeldungsdatum: 30. Januar 2006
Beiträge: 14259
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Nach langem Ueberlegen tendiere ich zur Position von Matthias: Textbestandteile eines Wiki-Artikels koennen wie auch immer lizenziert werden, waehrend Screenshots unter die urspruengliche Programmlizenz fallen. Das entspricht der bisherigen Formulierung.
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march
Anmeldungsdatum: 12. Juni 2005
Beiträge: 17331
Wohnort: /home/noise
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Probleme gab es nur beim Brockhaus - hier findet sich auch entsprechender Hinweis. Bei den kommerziellen Titeln liegt seit der Zeit i.d.R. eine Erlaubnis vor die Screenshots, Logos und Icons in einem Artikel nutzen zu dürfen.
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Matthias
Anmeldungsdatum: 25. Juni 2006
Beiträge: 1257
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Bei dem Brockhaus kommt wahrscheinlich noch dazu, dass vor allem die Inhalte und nicht nur die Programmfenster regulär geschützt sind. https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Free_software macht darauf auch aufmerksam, dass die Programmlizenz für alles andere nicht gilt. Wir hatten das so gelöst, dass Medienspieler Bildschirmfotos einfach CC lizensierte Filme zeigen. Ist ja auch interessant für den Leser durch eine Bildunterschrift zu erfahren wo der komische Hase herstammt. Bei Browsern könnte ihr einfach ubuntuusers.de öffnen und das ganz abfotografieren. Ich verstehe nicht ganz warum Dee hier immer wieder darauf pocht Software-Screenshots umzulizensieren. Selbst für eine (kommerzielle) Weiternutzung in deinen Magazin-Projekten ergibt sich kein Problem, dass man nicht mit einer Floskel wie Alle Screenshots unterliegen der Programmlizenz des Softwareautors. lösen könnte. Niemand würde auf die Idee kommen euch die GPL abdrucken zu lassen, wenn ihr einen Artikel über eine Applikation schreibt. Da fühlt man sich ja eher geehrt. Wenn du wirklich Bildschirmfotos in CC umlizensieren willst, musst du den Autor anschreiben und um Erlaubnis bitten: Einzelfallprüfung. Vermutlich sagen die meisten "ja klar whatever". Einige Indie-Spiele-Entwickler haben sogar entsprechende Statements auf ihrer Website, dass man Fotos und Videos ihrer Werke publizieren und sogar bei YouTube monetarisieren darf, weil sie mit Anfragen torpediert werden.
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
Beiträge: 20087
Wohnort: Schwabenländle
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Ich verstehe nicht ganz warum Dee hier immer wieder darauf pocht Software-Screenshots umzulizensieren.
Ich poche auf gar nichts, ich sage meine Meinung, wie ich es machen würde bzw. wie ich es mache. Ich habe mit dieser Entscheidung in den letzten 8 Jahren keine negativen Erfahrungen gemacht. Ich hoffe, das ist mir erlaubt, dies mitzuteilen. @aasche: Da Du ja inzwischen auch der Meinung bist, dass der Absatz bei Wiki/Weiternutzung korrekt ist, könntest Du Dich noch darum kümmern, die Lizenzseite anzupassen? Da steht, dass alle Inhalte im Wiki unter CC-Lizenz stehen, was ja nicht korrekt ist. Gruß Dee PS: Zusätzlich müsstest Du wahrscheinlich auch noch klären, ob das Wiki dann überhaupt statisch mit Screenshots herausgegeben und bzw. weiterverbreitet werden darf.
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aasche
Anmeldungsdatum: 30. Januar 2006
Beiträge: 14259
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Dee schrieb: @aasche: Da Du ja inzwischen auch der Meinung bist, dass der Absatz bei Wiki/Weiternutzung korrekt ist, könntest Du Dich noch darum kümmern, die Lizenzseite anzupassen? Da steht, dass alle Inhalte im Wiki unter CC-Lizenz stehen, was ja nicht korrekt ist.
Am 16.07.14 trifft sich das Wikiteam. Bei der Gelegenheit werde ich das Thema ansprechen, um ein Meinungsbild zu erhalten (ausser march haben sich die anderen in diesem Thread bisher nicht geaeussert). Im Anschluss wird dann die Projektleitung informiert, um die Anpassung konkret umzusetzen. Denn die o.g. Lizenzseite ist kein Bestandteil des Wikis.
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