chilidude schrieb:
Du brauchst doch bloss einen öffentlichen Schlüssel mit Widerrufszertifikat publizieren. Das kannst du über öffentliche Server machen, sofern es genügend vertrauenswürdige Personen gibt, die diese Signatur als echt ansehen.
Da kenne ich mich (technisch gesehen) leider gar nicht aus, obwohl es sich einfach anhört. Was ist denn das Prinzip dabei?
Als Alternative bietet sich die Hinterlegung bei einem Notar
Ich möchte z.B. nur eine Bestellung beim Möbelkaufhaus unterzeichnen. Da würde doch der Notar unnötige Kosten erheben?
oder eben de-mail an.
Ist bei mir vorhanden! Leider noch nie genutzt
Das Einfügen eines Bildes als Unterschrift ist absolut nicht rechtsverbindlich. Sieht man häufig bei Körperschaften des öffentlichen Rechts und hat auch eben diesen Grund, warum es gemacht wird. Es sind rechtlich gesehen Entwurfsschreiben.
Das hieße, dass ich bei missbräuchlicher Verwendung immer noch abstreiten kann, dass das meine von mir erteilte Unterschrift ist?
Im Umkehrfall könnte ich diese ja notfalls unter eine o.a. Möbelbestellung setzen, wenn ich das will und das Kaufhaus diese anerkennt.