Wenn er tot ist, geht das Urheberrecht seiner Programme an seine Erben über. Was bei seinen Beiträgen am Linuxkernel aber eher unwichtig ist, da er ja alles unter GPL gestellt hat, also könnten selbst seine Erben nicht irgendwem verbieten nun Linux zu verwenden, bzw. Geld dafür verlangen.
Anders schaut es beim Markenrecht aus. Linus hält die Markenrechte am Namen "Linux". Seine Erben könnten nach dem Tod darüber entscheiden, wer oder was sich künftig Linux nennen darf, oder nicht. Also im schlimmsten Fall könnten sie allen Linuxdistributionen verbieten sich "Linux" zu nennen. Das betrifft dann Linuxdistributionen, die Linux im Namen tragen, wie z. B. "Archlinux".
Aber es muss ja nichts schlimmes passieren, evtl. sind die Erben ja auch ganz tolerant oder Linus legt sogar fest, dass die Namensrechte dann z. B. an die Linuxfoundation gehen oder an irgendwem anders wie z. B. Microsoft *duck*.