Hallo flu,
hier funktioniert beA per Linux (noch). Gerade ausprobiert. Was meinst du genau?
Gruß und Danke für deinen Einsatz!
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Hallo flu, hier funktioniert beA per Linux (noch). Gerade ausprobiert. Was meinst du genau? Gruß und Danke für deinen Einsatz! |
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Eingestellt wurde die plattformunabhängige Verfügbarkeit der Signaturanwendungskomponente (Karten-PIN-Änderung, Kartenfreischaltung, Signaturaufladung). Das Postfach ist momentan nicht betroffen. |
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Das ist ja unglaublich! Gut, dass wir es noch (knapp!) rechtzeitig erledigt haben. Weißt du, wie der momentane Stand ist? |
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Danke, das wäre nett! |
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Noch nix Neues, coole Walda? |
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Nein, man spricht nicht mir mir! Und mir fehlt im Moment einfach die Zeit, das weiter zu verfolgen. Zwischenzeitlich gibt es ja eine aktualisierte beAClientSecurity vom Atos-Nachfolger. Die hat bei mir auf allen Systemen auf Anhieb funktioniert. Während der Installation wird sogar regelkonform nach /opt installiert. Hier für Interessierte noch der Artikel eines Rechtsanwalts zur aktiven Nutzungspflicht des beA ab 2021: https://fach-anwalt.de/wp-content/uploads/2020/10/BAB_2020-11_Schinagl_personalisiert.pdf VG, die coole Walda 😎 |
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Danke, auch für den Link! Unglaublich:
Weißt du zufällig, wie man eine einfache überjährige "Versendete" - Liste bekommt? Ich finde das System an dieser Stelle "Postfachjournal", "Bericht erstellen" absurd komplex: Meine Versuche, damit etwas hinzukriegen wie ein simples Ausgangsjournal sind gescheitert ... |
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Überjährig dürfte schwierig werden, da beA nicht zum Archivieren von Nachrichten konzipiert ist: https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2019/ausgabe-11-2019-v-2132019/ Ich mache es immer so, dass ich Nachrichten sofort nach dem Versand exportiere (zwei Dateien: ZIP und eine detached signature). Die Dateien speichere ich in meiner "Handakte". Fertig. Eine Versendete-Liste dürfte Nachweiszwecken ohnehin nicht genügen. Dazu benötigt man die exportierten Dateien, um im Falle der Fälle den Nachweis zu führen, dass man eine Nachricht rechtzeitig eingereicht hat. VG, coolwalda |
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Danke! Das ist doch aber absurd: Natürlich möchte ich, wenn ich per beA versende IMMER einen Ausgangsnachweis FÜR MICH. Das hat für mich auch nichts mit einer Archivierungsfunktion zu tun, wenn ich dem Nutzer sofort immer anbiete, einen Zustellnachweis "offline" abzuspeichern. Das System muss von sich aus anbieten, eine solche Datei abzuspeichern und nicht diese Informationen heimlich löschen ... Hinweise auf noch vorhandene Dateien, die nun gelöscht würden, erfolgen ja nur, wenn diese im Posteingang noch gelangweilt herumliegen. Dafür ist EDV da, uns Arbeit abzunehmen. So kann es schnell vergessen werden ... 😠 Ich habe mit so einer überraschenden Nutzerfeindlichkeit/Blödheit des Systems nicht rechnet, das ist einfach nur total voll "80ziger". Ähnlich wie das Drama mit den Umlauten ... (BRAK 6.8.20: "Um ganz sicher zu gehen, sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der beA-Nutzung vorerst aber noch auf die Verwendung von Umlauten in Dateinamen verzichten.") unsäglich und wohl bis dato nicht gelöst. Ja, ich weiß, wenn ich damit richtig liege, ist nicht HIER der Ort, um sich zu beschweren, aber: Liege ich mit meinem Ärger, nein: "konstruktivem Hinweis bezüglich fehlender, relevanter Basisfunktionlitäten" richtig? |
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Naja, das System stellt eben das zur Verfügung, was benötigt wird, um den Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt gerecht zu werden. Ich zitiere einmal aus dem Newsletter (https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2019/ausgabe-29-2019-v-592019/, "BAG: Doppelt geprüft hält besser"):
Gefordert wird das Aufrufen und die Prüfung der Übertragungsprotokolle, der Bericht aus dem Postfachjournal dürfte also nicht ausreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Vorlage eines solchen Berichts mit seinem Wiedereinsetzungsantrag abschmiert, erachte ich als hoch.
Das ist ja richtig, aber auch beim Fax hat die Rechtsprechung gelehrt, dass der sorgfältig agierende Anwalt sich nicht einfach blind auf die Technik verlassen darf, sondern eine Kontrolle des Übertragungsprotokolls erforderlich ist, was das Zählen der übermittelten Seiten und den Vergleich mit den übermittelten Seiten gemäß Sendungsprotokoll mitumfasst. Übertragen auf das beA bedeutet das: Nach dem Export muss man sich in der ZIP-Datei die VerificationReport.html und die export.html angezeigen lassen und beides überprüfen, bevor man eine Frist aus dem Kalender tilgt. Das kann der Bericht nicht leisten, weswegen er als Basisfunktion - leider - nicht als relevant angesehen wird. Automatisieren lässt sich das vielleicht, indem man eine auf dem Markt verfügbare Anwaltssoftware bemüht. Aber auch hier kommt man an einer Prüfung nicht vorbei. |
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Danke! Aber, wie geschrieben, das System sollte sofort zu einem Download der Nachweisdateien auffordern, WENN es, wie es ja nun Tatsache ist, diese Dateien ansonsten kommentarlos nach einiger Zeit löscht. Das Gefühl ein Datenbank-Frontend zu bedienen erklärt sich tatsächlich wohl daraus, dass man hier wieder nur auf die Kanzleien achtet, die sowieso eine ach-so-wichtige "Anwaltssoftware" zusätzlich nutzen ... |
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Weißt du zufällig, ob dieser Unfug beseitigt wurde? |
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Keine Ahnung, aber es gab ja das Sicherheitsgutachten und in Folge Veränderungen. Der Artikel ist von 2017, Secunet hat grünes Licht gegeben, die BRAK ist höchst sensibilisiert, sogar die Übernahme durch den neuen Dienstleiter hat man begutachten lassen (https://www.brak.de/fuer-anwaelte/bea-das-besondere-elektronische-anwaltspostfach/gutachten/). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lücke noch vorhanden ist, habe es aber nicht geprüft. Es gibt auch laufend Verbesserungen, siehe letzter Newsletter (https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2020/ausgabe-15-2020-v-3122020/), in der Version, die noch vor Weihnachten kommt, kann man beispielsweise mehrere Nachrichten gleichzeitig exportieren. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 292 |
Wollte mal schauen, ob es bei dir auch Ärger wegen dieser Dinge gibt: A. Seit dem letzten Update wegen des Log4j-Dramas vor einigen Wochen gestaltet sich der Start des Security Client wesentlich umständlicher: 1. Jetzt darf wirklich kein Browser geöffnet sein, wenn ja, war der Start des SC für die Katz. 2. Es muss als erstes direkt die Anwendung im BRAK mit dem Browser aufgerufen werden - sonst für die Katz. 3. Der Start des SC dauert wesentlich länger als zuvor. Der große Nachteil ist nun, dass ich immer alle Browsersitzungen vorher schließen muss ... B. Der Unfug mit dem vorsintflutlichen Dateinamen ist sehr ärgerlich, also die plötzliche Beschränkung (April letzten Jahres?) des Zeichensatzes. Es passiert immer wieder, dass es Minuten dauert, bis man herausfindet, wo der Fehler liegen soll. Oft ist es ein übersehener Zwischenraum, manchesmal habe ich schon an die 90 Buchstaben durchgezählt, weil ich gern, bin ja höflich, aussagekräftige Dateinamen verwende und den Fehler nicht fand, dachte, der Dateinamen sei zu lang geworden. Mein System ist nun Focal Fossa Mate. Weißt du eine Stelle, wo man sich effektiv beschweren kann? Oder wo es ein spezielles Forum gibt? |