Ich darf hier keine Rechtsauskunft erteilen und werde das auch nicht versuchen. Ich schrieb auch im Konjunktiv: „möglicherweise“.
Du schriebst es ist illegal, das ist eine Feststellung. Den Konjunktiv hast du nur für die Strafbarkeit genutzt.
Ob eine Umgehung eines GEO-Blockings tatsächlich strafbar ist, wird jedenfalls vom Staat abhängen, in dem so gehandelt wird.
Nun, ich nutze regelmäßig im Ausland mein VPN, um mir z. B. die Tagesschau oder etwas aus den öffentlichen Mediatheken anzusehen.
Das VPN läuft auf meinen vServer, der sich in Aachen befindet. "Gehandelt" wird hier also in technischer Hinsicht in Aachen. Es ist weder illegal noch strafbar sich von Aachen aus etwas aus den Mediatheken der ÖR anzusehen.
Die zweite Handlung (die Verbindung zum VPN) findet in der Regel in Polen oder Tschechien statt. Kein Gesetz verbietet dort, sich mit einem VPN zu verbinden.
Dürfte also schon schwer sein, da überhaupt eine Ermittlungen zu beginnen, da es an der strafbaren Handlung mangelt.
Die Situation in der EU (Stand 2017) wird beispielsweise in dieser Publikation untersucht und dargestellt:
GEOBLOCKING – DIGITALE INHALTE GRENZÜBERSCHREITEND NUTZEN?
Juristische Aspekte werden im Abschnitt 3.6 besprochen. Demnach ist zwar vieles nicht abschließend geklärt, jedoch eine Entwicklung in Richtung „Umgehung von GEO-Blocking ist unzulässig“ durchaus erwartbar.
Es gibt also aktuell kein Gesetz, dass die Nutzung eines VPN verbietet.
Da die Anwender von GEO-Blocking in ihren AGBs regelmäßig die Umgehung des GEO-Blockings (per VPN oder wie auch immer) verbieten, verhält man sich natürlich vertragswidrig, wenn man es dennoch tut. Vertragswidriges Handeln ist nicht notwendig strafbar, aber illegal.
Wenn man von einem Server in dem Land, in dem das Angebot existiert, auf dieses zugreift, umgeht man aber kein Geo-Blocking.
Entsprechende AGBs gibt es bei den angesprochenen Mediatheken nicht bzw. muss man keine abnicken, wodurch sie sich nicht wirksam werden könnten, so sie denn existieren sollten.