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Musterurteile

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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Dieses Thema ist die Diskussion des Artikels Archiv/ubuntuusers/Musterurteile.

Alice_wtfiA

Anmeldungsdatum:
6. Januar 2011

Beiträge: 1292

Und da der Inhalt dieses Artikel eben Musterurteile sind, eben Verlinkungen, sind auch ebendiese Inhalt der Diskussion und nicht wieviele Spalten die Tabelle hat oder die Gestaltung der Seite.

Schlecht aufgelegte Gemüter könnten die Verlinkung sogar als "Schleich-"Werbung betrachten.

@kaputtnik: Ich war noch nie in der Lounge. Danke für den Hinweis.

user_unknown

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10. August 2005

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Ich habe auf meiner Benutzerseite inzw. 2 Links nachgepflegt, und nicht die Rechte, die eigentliche Sammlung zu bearbeiten. Ich bitte darum, dass das jmd. anderes tut.

Beim Kopieren der unteren zwei Zeilen wäre dann jeweils die Flagge nachzutragen.

cornix Team-Icon

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9. März 2007

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Erledigt.

Gruß, cornix

user_unknown

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10. August 2005

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Neu: No. 15, Code mit Flag:

1
|| 15 || Anonymität || Anonymität, Meinungsfreiheit, § 13 Abs. 6 TMG, OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2011, Az. I-3 U 196/10 || http://www.telemedicus.info/article/2076-OLG-Hamm-zum-Recht-auf-Anonymitaet-im-Netz.html?pk_campaign=feed {de} || 

So schaut's aus:

15 Anonymität Anonymität, Meinungsfreiheit, § 13 Abs. 6 TMG, OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2011, Az. I-3 U 196/10 http://www.telemedicus.info/article/2076-OLG-Hamm-zum-Recht-auf-Anonymitaet-im-Netz.html?pk_campaign=feed 🇩🇪

march Team-Icon

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Habe es ergänzt. ☺

user_unknown

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Und Danke. ☺

L.A.S.

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15. April 2012

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Das wäre doch vll etwas für hier

BGH-Urteil: Unterlassungserklärung gilt lebenslang heise.de, 10/2012

user_unknown

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10. August 2005

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Tja - da das Urteil gar nicht an Computer/Internetfragen gebunden ist, und nur Leute betrifft, die schon einen Rechtsstreit verloren haben, halte ich es für weniger geeignet in die Sammlung aufgenommen zu werden.

Gegenmeinungen?

L.A.S.

Anmeldungsdatum:
15. April 2012

Beiträge: 966

Danke für die Antwort. Unterlassungserklärungen werden auch schon mal im Zshg mit evtl. Filesharing unterbreitet, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, insofern... Ob das bei "Marion's Kochbuch" auch so war - keine Ahnung. Scheint aber möglich.

Tja - da das Urteil gar nicht an Computer/Internetfragen gebunden ist, ...

Nun, ich frage mich allen Ernstes was dann hier ein Amtsgerichtsbeschluss (v.2000) zu A.C.A.B. verloren hat? Es ist kein Musterurteil, noch nicht mal dem Anschein nach. Würde höflich darum bitten den zu entfernen. Andere Meinungen sind erwünscht.

user_unknown

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10. August 2005

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In der mittleren Spalte ist aufgeführt "Beleidigungsfähige Gruppe, A.C.A.B.". Es geht also darum, dass Poster und Leser sich das durchlesen können, um sich zu informieren, ob eine Beleidung, die sie schreiben wollen oder gelesen haben unter so eine Gruppenbeleidigung fallen könnte.

Ob es ein Musterfall ist oder nicht muss sich jeder selbst beantworten. Eine finale Antwort ist es nicht, eine automatische Geltung gibt es sowieso nicht - ganz unabhängig von Instanz, die das Urteil fällte.

Ist das jetzt eine Retourkutsche, weil ich Deinen Linkvorschlag kritisiert habe?

Ich meine, wer gestern oder in den letzten 10 Jahren eine UE unterschrieben hat, der muss noch 20-30 Jahre warten, und dann erst wird das Urteil für ihn relevant. Es betrifft auch nur Leute, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. In solchen Fällen hat man hoffentlich ohnehin einen Anwalt sich besorgt, der einen auf sowas hinweist.

In der Erläuterung steht:

Es geht weniger um Computerrecht rein auf Anwenderseite (User x macht eine Kopie eines Werkes für User y)

L.A.S.

Anmeldungsdatum:
15. April 2012

Beiträge: 966

Moin,

Das sollte mMn vor einem Wiki-Schnappschuss entfernt werden, da kein kausaler Zusammenhang zu Ubuntuusers herzustellen ist. Es erweckt ohnehin eher den Eindruck einer politischen Parteinahme. UND es wird in Wikipedia besser dokumentiert. Lesenswert ist der Link zum Law-Blog, dort letzter Kommentar.

Und nein, ist keine Retourkutsche, wieso? s.a. Seite1 dieses Threads

Es ging wohl in der Grundintention um Musterurteile und nich' um um um irgendwelche halbseidigen "Amtsgerichts-Beschlüsse" Time goes on -kein Platz für so'n Kram hier-

Deshalb auch der Vorschlag mal ein BGH-Urteil aufzunehmen - bei der mangelnden Resonanz könnte man ansich die komplette Seite ins Archiv verschieben.

7-Tage Frist halte ich für angemessen... sofern keine Einwände kommen.

m:/ kleiner Edit (Ergänzungen)

user_unknown

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10. August 2005

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L.A.S. schrieb:

Moin,

Das sollte mMn vor einem Wiki-Schnappschuss entfernt werden, da kein kausaler Zusammenhang zu Ubuntuusers herzustellen ist. Es erweckt ohnehin eher den Eindruck einer politischen Parteinahme. UND es wird in Wikipedia besser dokumentiert. Lesenswert ist der Link zum Law-Blog, dort letzter Kommentar.

Was wird in Wikipedia besser dokumentiert und wo? Und welcher Link zum Lawblog?

Es ging wohl in der Grundintention um Musterurteile und nich' um um um irgendwelche halbseidigen "Amtsgerichts-Beschlüsse" Time goes on -kein Platz für so'n Kram hier-

Du erklärst mir jetzt die Grundintention, ja?

Was Du gegen Amtsgerichtsbeschlüsse hast ist mir schon klar - alleine darum geht es nicht. Auch die Auslegung der Gesetze eines Amtsgerichts zeigt meist mehr Rechtsverständnis als das Spekulieren eines Laien.

Deshalb auch der Vorschlag mal ein BGH-Urteil aufzunehmen - bei der mangelnden Resonanz könnte man ansich die komplette Seite ins Archiv verschieben.

Ja, die 2kb sind sicher ein großes Problem für die Server.

7-Tage Frist halte ich für angemessen... sofern keine Einwände kommen.

Einwand.

L.A.S.

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15. April 2012

Beiträge: 966

kurz gefasst: "Die Bekleidungsmarke Troublemaker gilt als ein Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene." (Quelle:wikipedia)

Ich für meinen Teil wünsche mir keinen Link dahin aus dem Ubuntu-Wiki. Punkt.

user_unknown

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10. August 2005

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L.A.S. schrieb:

kurz gefasst: "Die Bekleidungsmarke Troublemaker gilt als ein Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene." (Quelle:wikipedia)

Ich für meinen Teil wünsche mir keinen Link dahin aus dem Ubuntu-Wiki. Punkt.

Dem "Punkt." entnehme ich, dass Du keine Diskussion dazu wünschst, sondern dass das Dein letztes Wort ist. Ist das richtig so?

Das ist insofern überraschend, weil es bislang überhaupt keine Diskussion zu der Sache gab. Erwartest Du, dass, wenn Du Dir für Deinen Teil etwas wünschst, das auch gemacht wird, ohne Diskussion?

L.A.S.

Anmeldungsdatum:
15. April 2012

Beiträge: 966

user unknown schrieb:

... Es geht also darum, dass Poster und Leser sich das durchlesen können, um sich zu informieren, ob eine Beleidung, die sie schreiben wollen oder gelesen haben unter so eine Gruppenbeleidigung fallen könnte.

Und genau damit kann ich keinerlei Zusammenhang/primären Nutzwert zu Ubuntuusers.de herstellen. Auch beim besten Willen nicht.

... Ist das jetzt eine Retourkutsche, weil ich Deinen Linkvorschlag kritisiert habe? ...

Das war & ist für mich keine Diskussionsgrundlage, und schon gleich ein denkbar ungünstiger Einstieg. Der Dissenz hatte jedoch mein Interesse an den Widersprüchen in der Sache geweckt.

user unknown schrieb

Das ist insofern überraschend, weil es bislang überhaupt keine Diskussion zu der Sache gab.

Gab es sehr wohl, war zwar nicht sonderlich zielgerichtet, hätte mich aber schonmal nachdenklich gemacht. In der ehedem zitierten HTML-Seite wurde wesentliche Inhalte verändert, ohne dies gesondert kenntlich zu machen. Das ist dann nicht nur eine Stil-Frage. Oder sollte man tatsächlich davon ausgehen, das eine Firma anstatt eines rechtl. Vertreters beklagt wurde? Den eigenen Namen unkenntlich machen (verfälschen), aber den der Richterin nicht unkenntlich machen. ☹ Obendrein wird noch zur Anscheinsnahme ein behördliches Siegel missbraucht. Es handelte sich dabei also um eine fehlerhafte Abschrift zur Umsetzung als HTML zur Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Firma. Deshalb sind da auch Rechtschreib-/Abschriftsfehler drin. Und dies wurde unmittelbar nach der Übernahme von der Benutzerseite ins offizielle Wiki, zu Recht, hier im Diskusionstrang bemängelt. Damals wäre bereits ein guter Zeitpunkt gewesen, mal den Gründen nachzugehen, anstatt das kritiklos zu übernehmen.

Den Begriff der Störerhaftung lasse ich jetzt bewusst aussen vor, obwohl er Relevanz hätte bekommen können. Es hätte auch genausogut Forenregel 1.5 in Ansatz gebracht werden können. Wobei für mich tatsächlich die "Schleichwerbung" das ausschlaggebende Moment war. Wenn die Entscheidung nun für Dich nicht nachvollziehbar ist und Du damit ein Problem hast, wende Dich bitte an die Team-/Projektleitung. Es sollte dabei auch der besondere Charakter dieser Seite Berücksichtigung finden. An meinen "Nachforschungen" sollte zu erkennen sein, das es hier nicht um eine Willkürhandlung geht. Punkt.