ubuntuusers.de

Ventoy

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu 18.04 (Bionic Beaver)
Antworten |
Dieses Thema ist die Diskussion des Artikels Ventoy.

Ubunux

Anmeldungsdatum:
12. Juni 2006

Beiträge: 17505

Damit hier nicht länger diskutiert wird, habe ich meinen Vorschlag einfach einmal umgesetzt. Nur zur Information, der Duden Korrektor bemängelt es, wenn in dem Satz "beliebiges" kleingeschrieben ist.

linux_joy

Anmeldungsdatum:
6. Februar 2008

Beiträge: 803

Wohnort: Hannover

Hallo Ubunux,

vielen Dank!

linux_joy

Anmeldungsdatum:
6. Februar 2008

Beiträge: 803

Wohnort: Hannover

Hallo zusammen!

Nachfolgend noch einige Anregungen / Fragen meinerseits (teilweise werde ich die auch irgendwann selber ausprobieren, insbesondere die erste Frage):

  • Einleitung: „Eine als exFAT formatierte leere Partition, die fast den gesamten USB-Stick einnimmt. Hier können beliebige Daten gespeichert werden, vorgesehen ist hier insbesondere die Ablage von ISO-Abbilddateien. ...“

    • Kann man dann eigentlich – sofern man eine auf dieser Partition befindliche ISO-Abbilddatei gebootet hat –, diese Partition auch einbinden und auf diese beliebigen Daten zugreifen?

  • Abschnitt „Installation“, „Linux/Ubuntu“, Tabelle „Optionen beim Start von Ventoy2Disk.sh “: „mit -r ZAHL | Zwischen der ersten Ventoy-Partition (für die ISO-Abbilder) und der zweiten Ventoy-Partition (für das Ventoy-Skript-System) entsteht bei der Initialisierung eine Lücke der mit ZAHL in MiB angegebenen Größe.“

    • Wirklich zwischen den beiden Partitionen, und nicht etwa, wie es beim Aufruf von

      sudo bash Ventoy2Disk.sh 

      ausgegeben und in https://www.ventoy.net/en/doc_legacy_limit.html (Legacy BIOS Access Range Limitation) 🇬🇧 bzw. https://www.ventoy.net/en/doc_disk_layout.html#reserve_space (Reserved Disk Space) 🇬🇧 steht, hinter der zweiten Partition bzw. am Ende des USB-Sticks / ganz unten?

      • Es geht darum, dass ältere BIOSe teilweise einen Fehler in deren Firmware haben, sodass sie auf einem Datenträger nicht jenseits 137 GB lesen können (teilweise aber auch nicht jenseits 8 GB).

  • Such-Konfiguration: In https://www.ventoy.net/en/doc_search_path.html 🇬🇧 wird u.a. beschrieben, dass man mit dem Anlegen einer (leeren) Datei namens .ventoyignore in einem Verzeichnis in der ersten Partition verhindert, dass Ventoy ISO-Dateien in diesem Ordner und allen seinen Unterordnern findet und somit diese Dateien dann auch nicht im Ventoy-Boot-Menü angezeigt werden. Dies sei u.a. sinnvoll bei MS-Office-Installations-Medien im ISO-Format, welche jedoch nicht bootfähig seien.

  • Abschnitt „Installation“, „Linux/Ubuntu“: „ * Zur optionalen Konfiguration über die Programme VentoyPlogson.sh, VentoyVlnk.sh, VentoyWeb.sh siehe Abschnitt Konfiguration.“

    • Im Abschnitt Konfiguration habe ich direkt lediglich etwas über das Programm VentoyPlogson.sh lesen können; werden die anderen beiden vllt. indirekt über den via

      sudo bash VentoyPlugson.sh /dev/sdX     # <- X anpassen! 

      gestarteten Server benutzt? →→→ Anscheinend doch nicht, denn:

  1. In einem Terminal den Server starten:

    sudo bash VentoyWeb.sh 
  2. Mit dem Internet-Browser die im Terminal angezeigte Seite aufrufen (z.B.: http://127.0.0.1:24680).

  3. Ventoy auf den USB-Stick installieren.

  4. Nach der Installation das Browserfenster schließen,

  5. und im Terminal den Server mit Strg + C stoppen.

Eure Meinung dazu?

black_tencate

(Themenstarter)
Avatar von black_tencate

Anmeldungsdatum:
27. März 2007

Beiträge: 11439

linux_joy schrieb:

...

  • Kann man dann eigentlich – sofern man eine auf dieser Partition befindliche ISO-Abbilddatei gebootet hat –, diese Partition auch einbinden und auf diese beliebigen Daten zugreifen?

natürlich nicht!

Eure Meinung dazu?

imho ist der Artikel jetzt schon viel zu überladen – hat ja nichts mit Ubuntu zu tun. Wer mehr will, soll halt die gleich zu Beginn verlinkte Webseite besuchen.

black_tencate

(Themenstarter)
Avatar von black_tencate

Anmeldungsdatum:
27. März 2007

Beiträge: 11439

@44andmore änderte wie folgt

  • oder man führt mit Root-Rechten[3] diesen Befehl aus (Arbeitsverzeichnis muss zwingend so geändert worden sein, dass es Ventoy2Disk.sh enthält):

diese Aussage ist schlicht falsch, richtig ist (für die Funktion des nachfolgenden Befehls sudo sh Ventoy2Disk <option> /dev/sdX), daß ein gewähltes Arbeitsverzeichnis min.

  • Ventoy2Disk.sh

  • sowie die Verzeichnisse

  • tool und boot

enthalten muß!

von.wert

Anmeldungsdatum:
23. Dezember 2020

Beiträge: 14098

Er hat es unglücklich ausgedrückt und meint sicher, daß man im Pfad stehen oder ihn angeben muß. Das ist freilich Basiswissen, das nicht an jeder Ecke erwähnt werden muß.

Antworten |