Nö, ich habe nur die vorgegebenen Klicks gemacht, was dahinter steckt, weiß ich nicht. Das weiß nur ein Supporter. Ich brauche also wohl zusätzlich einen Hinweis, wie ich den FF sauber deinstalliert kriege, den ich durch die "Browserauswahl" ("Dein Zugang ins Web") à la Microsoft installiert habe.
beaClientSecurity lässt sich nicht installieren
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Vermutlich so wie andere schon schrieben:
Unter Ubuntu gibt es zwei Arten von Paketquellen: Deb/Apt und Snap. Deb ist das herkömmliche Paketformat, Snap ist jünger und funktioniert etwas anders. Anders bedeutet zum Beispiel, dass jener Firefox die Profildaten nicht unter Leider ist nicht ganz klar, von welcher Distribution du eigentlich sprichst. In Vanilla/Gnome-Ubuntu 22.04 erhältst du auf keinem Weg zwei Firefox-Installationen, ohne selber handgreiflich zu werden. Anderenfalls würden die Anleitungen zur DEB-Installation von Firefox unter Ubuntu 22.04 erheblich kürzer ausfallen. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 57 |
Der Zugriff auf das beA funktioniert hier übrigens mit Firefox 100 als Snap-Paket, sofern man besagte Datei |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 294 |
Danke! Ich erhielt zwei FF, weil die Browserauswahlbox auftauchte und von mir die Auswahl verlangte. Da steht an keiner Stelle, dass sowieso schon EIN FF installiert ist. Werd deinen Tipp testen! |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 294 |
Mal eine Frage: Man soll die PIN für die Karten unverzüglich ändern. Und dafür muss man eine weitere Software nutzen. Diese gibt es aber nicht für Linux ... : https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/signaturanwendungskomponente Es bleibt haarsträubend ... |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 15900 |
Hallo dorober, Zitat: "BNotK SAK lite für Ihr Betriebssytem zum Download." dann frag mal nach wo die sind für die anderen / fehlenden BS. Gruss Lidux |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 108 |
Habe beim Support der Zertifizierungsstelle vor einigen Tagen ein Ticket eröffnet. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 108 |
P.S. Das verlinkte Cardtool bricht leider mit einer Fehlermeldung ab, daher mein Ticket ... |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 294 |
Danke, Coolwalda! Bei uns bricht's sogar ohne Fehlermeldung ab! ☺ Ist aber eigentlich auch hochgefährlich, einen nicht mehr offiziell empfohlenen Weg zu gehen. Kann ja sein, dass der aus Sicherheitsgründen aufgegeben wurde. ps. Coolwalda, warum hast du den Link nicht angegeben, ohne dass Google Mitteilung gemacht wird, wann wer danach sucht? Also einfach so? https://bea.bnotk.de/documents/Nutzung_der_alten_SAK_unter_Linux.pdf Ernste Frage, ich versteh's nicht. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 108 |
Warum? Ich beherrsche maximal die diligentia quam in suis, mehr ist einach nicht drin. Selbstkritischer Aufsatz zu meinen unreflektierten und gefährlichen Schnellschüssen folgt auf CRonline. SCNR. 😇 |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 294 |
Verstehe, iudex non calculat ("PCs von Juristen können nicht rechnen.") 😲 |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 108 |
Jubiläum, mein letzter Beitrag war der 100.! Aus diesem Anlass habe ich wegen des Themas "SAK lite für Linux" an die BRAK geschrieben, zur Abwechslung einmal mit eigenhändiger Namensunterschrift und per Post. Je mehr meckern, desto eher bewegt sich was ... Ich werde hier berichten. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 108 |
Die BRAK hat geantwortet: "... die Bundesnotarkammer stellt derzeit die Signaturanwendungskomponente „SAK lite“ nur für Windows und macOS zur Verfügung. Die Bundesnotarkammer empfiehlt Linux-Nutzern, für weitergehende Fragen zu integrativen Lösungen ihren Systembetreuer zu konsultieren und ggf. eine virtuelle Windows-Umgebung aufzusetzen, um die SAK lite nutzen zu können. Wir bitten um Verständnis, dass es sich hierbei um eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer handelt, die die Bundesrechtsanwaltskammer nicht beeinflussen kann." Das beA selbst ist plattformübergreifend nutzbar (Windows, macOS, Linux). Die Verwaltung der smarten Karten ist aber nur in der Windows- und macOS-Welt möglich. Die BRAK bemüht für die Ausgabe der smarten Karten die Zertifizierungsstelle der BNotK, damit die Anwälte das beA nutzen können. Da drängt sich die Frage auf, warum die BRAK die Entscheidung der BNotK nicht beeinflussen kann. Die BRAK hat sich die BNotK doch selbst als Kooperationspartner ausgesucht. Oh je. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 294 |
Danke, ich war auch schon "vorstellig" und erhielt eine ähnliche, anonyme (!) Antwort:
Anonym ("Ihr Team der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer") zu antworten halte ich für ein Unding in einem Projekt, was wir mit Millionen € privat bezahlen. Ich hatte auch nicht, warum wird das suggeriert, nach Lösungen für "individuelle Linux-Lösungen" dort nachgefragt, sondern einfach nur nach einer Linux-Lösung. Freiheit? IT-Souveränität?! Ach, wozu denn, wenn Big Brother alles so bequem macht! Aua. Aber, wir sind derzeit auch dumm: Wo ist das Forum der Rechtsanwälte und Linux, wo der Zusammenschluss, wo die Lobby? Unser System funktioniert halt so: Wer sich nicht organisiert, wer seinem Abgeordneten nicht bei der Wiederwahl hilft (oder sie verhindert), wird vernachlässigt. Wie schnell war die große Initiative u.a. des Grünen von Notz gegen die NSA-Überwachung wieder weg vom Fenster, nachdem das Interesse abgeflaut war ... sang- und klanglos. Diese Linux-Diskriminierung erinnert an seitens Elster aber auch an die an Schulen und Universitäten: Dort wird noch immer von Lehrern und Professoren verlangt, schriftliche Arbeiten mit Microsoft Word zu erledigen und mit Microsoft Fonts etc ... sonst gibt's ne "6" ! Stattdessen müsste man jedem Studenten/Schüler, der es auf einem freien System macht, einen Bonus von mindestens einer Note gerade wegen dieser strukturellen, unfairen Behinderung geben. |
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Anmeldungsdatum: Beiträge: 57 |
Schöne Antworten! Es gibt aber auch eine gute Nachricht. Das Betriebssystem der aktuell ausgegebenen beA-Zugangskarten
wird von Ubuntu bzw. dem Paket
ist am Projekt
Wichtig ist dabei die Option Es erscheint am Kartenleser zunächst die Anzeige Achtung: Während in der ClientSecurity bei der Anmeldung der Zähler für die verbleibenden Freiversuche für die PIN-Eingabe angezeigt wird, was bei Abweichung von Überprüfen lässt sich die erfolgreiche PIN-Änderung mit folgendem Kommando:
Bei richtiger Eingabe der PIN wird durch diesen Vorgang übrigens auch der Freiversuchszähler zurückgesetzt. Zum Anzeigen des Freiversuchszählers muss man derzeit allerdings die ClientSecurity bemühen. Nochmal Achtung: Alle Kartenleser-Operationen auf der Kommandozeile sollten ohne laufende ClientSecurity stattfinden. Der Freiversuchszähler sollte übrigens nur bei falscher PIN-Eingabe, die auch mit Das Entsperren der PIN nach zu häufigen Fehlversuchen mittels PUK habe ich bisher nicht getestet. Die PIN-Änderung funktioniert nicht mit beliebigen Treibern, auch nicht bei Geräten, deren sonstige Funktion mit verschiedenen Treibern gegeben ist. Sie funktioniert mit dem verbreiteten Kartenleser Reiner SCT cyberJack RFID komfort mit dem Hersteller-Treiber aus dem Paket |