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Steuerung via eMail?

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu
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Weller

Anmeldungsdatum:
10. Januar 2007

Beiträge: 104

Wohnort: Gebhardshain

Hallo!
Eine Bekannte hat das Problem an ihrem Arbeitsplatz nur einen eMail Zugang zu besitzen. Sie möchte aber gerne schon mal Websites abrufen.
Meine Idee:
http://code.google.com/p/wkhtmltopdf/ installieren und via eMail die URL übergeben. Das resultierende PDF dann per eMail zurück.

Wie kann man das am geschicktesten realisieren?

Gruß,
Andreas

TomTobin

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Anmeldungsdatum:
24. August 2007

Beiträge: 3100

Hallo Weller,

bevor Ihr das umsetzt, sollte sich Deine Bekannte genau erkundigen ob ihr Arbeitgeber das mit dem "nur Email-Zugang" so haben möchte. Andernfalls kann sie sich da ne Menge Ärger bis zur fristlosen Kündigung einhandeln. Ich denke nicht, dass es dieses Risiko wegen ein paar Webseiten wert wäre.

Gruß

Tom

Lux Team-Icon

Avatar von Lux

Anmeldungsdatum:
10. November 2005

Beiträge: 5152

Wohnort: Grüt (Gossau ZH), Schweiz

Weller hat geschrieben:

Wie kann man das am geschicktesten realisieren?

Guck mal Everything by email

Gruss

Dirk

Erechtheus

Anmeldungsdatum:
13. Januar 2007

Beiträge: Zähle...

TomTobin hat geschrieben:

bevor Ihr das umsetzt, sollte sich Deine Bekannte genau erkundigen ob ihr Arbeitgeber das mit dem "nur Email-Zugang" so haben möchte. Andernfalls kann sie sich da ne Menge Ärger bis zur fristlosen Kündigung einhandeln. Ich denke nicht, dass es dieses Risiko wegen ein paar Webseiten wert wäre.

Wäre so etwas legal? Also darf der Arbeitgeber meine Mails lesen und mich dann kündigen? Also wegen Briefgeheimnis etc...

Grüße

Lunar

Anmeldungsdatum:
17. März 2006

Beiträge: 5792

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die private Nutzung des Internetanschlusses untersagen, und dieses Verbot auch durchsetzen, in dem er beispielsweise am Proxy die Adressen der aufgerufenen Seiten und den aufrufenden Nutzer loggt. Ob er Mails mitlesen darf, weiß ich nicht, imho ist das möglich, wenn der Mitarbeiter eine Einverständniserklärung unterschrieben hat, allerdings bin ich mir da nicht sicher.

Es stellt sich aber die Frage, ob er den Inhalt wirklich mitlesen werden muss. Allein die im Mailserver geloggten Adressen dürften ausreichen, um die Nutzung eines Web2Mail Gateways in den meisten Fällen nachzuweisen, oder zumindest den Verdacht zu erwecken.

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