chris109 schrieb:
Erzähl den Leuten nichts von der Veröffentlichung unter GPL, sondern biete Ihnen eine kostenpflichtige Lizenz an. Als Autor des Programms darfst Du das tun.
So etwas wie eine „kostenpflichtige Lizenz“ gibt es nicht. Auch GPL-Software darf man verkaufen, und zwar nicht nur als Urheber der entsprechenden Software, sondern auch als Lizenznehmer.
Zudem sind der Freiheit bei der Lizenzwahl durch die Lizenzen der verwendeten Bibliotheken Grenzen gesetzt. Verwendet man GPL-Bibliotheken wie PyQt, so muss das Programm immer unter den Bedingungen der GPL weitergegeben werden, gleich ob man Urheber oder Lizenznehmer ist. Ansonsten verletzt man die Lizenzbedingungen von PyQt4.