linzus
Anmeldungsdatum: 31. Dezember 2015
Beiträge: 147
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Hallo, zusammen mit 4 Kommillitionen würde ich gerne den NanoPi als Plattform für ein kommerzielles Produkt verwenden. Nun stellt sich aber die Frage, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Dürfen wir den NanoPi lizenzfrei verwenden? Wenn nicht, welche welche (Mikro-)Controller dürfte man dann kommerziell verwenden? Uns reichen eignetlich eine Hand voll GPIO Pins, und ein Ethernet-Anschluss... Vielen Dank und Grüße, Linzus
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Bredo
Anmeldungsdatum: 13. August 2006
Beiträge: 585
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Warum fragst du in einem Ubuntuuforum? Schreibe doch einfach eine Mail an die Entwickler:http://nanopi.org
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linzus
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 31. Dezember 2015
Beiträge: 147
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Naja weil ich nur hier aktiv bin, und ihc mir dachte <offtopic>, da bin ich auch im Ubuntu-Forum richtig. Aber gute Idee, werde ich machen!
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Caerleon
Anmeldungsdatum: 1. Juni 2014
Beiträge: 49
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Hallo! Ich frage mich dagegen: Warum solltet ihr das nicht kommerziell verwenden dürfen? Darf ich mit einem PC unter dem kostenlosen Ubuntu mit dem auch kostenlosen Libre-Office in Buch schreiben und das verkaufen oder geschäftlich nutzen?
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linzus
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 31. Dezember 2015
Beiträge: 147
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Caerleon
Anmeldungsdatum: 1. Juni 2014
Beiträge: 49
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Nochmal ich. Was mir da auf der Seite aufgefallen ist, dass ihr da nur 90 Tage Garantie bekommt, in Deutschland aber beim Verkauf (durch euch dann) mindestens ein bzw. zwei Jahre Garantie zu gewähren sind. Ich will mich da nicht aus dem Fenster lehnen und beurteilen, ob da deren AGB zählen oder unsere gesetzlichen Regelungen dazu. Aber da die ja von China aus versenden....
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linzus
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 31. Dezember 2015
Beiträge: 147
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Naja, also da die Kosten pro Stück (NanoPi neo) bei 3€ liegen, denke ich könnte man das durchaus verkraften, da das Risiko dann ja wirklich überschaubar ist. Ich habe dem NanoPi-sails gerade eine Nachricht geschrieben, und werde euch auf dem Laufenden halten. Aber noch eine Frage: <UbuntuCore> ist das darauf lauffähige os. Dürfen wir das ohne weiteres verwenden, sprich bedeutet OpenSource auch Lizenzfrei? Grüße, Linzus
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Caerleon
Anmeldungsdatum: 1. Juni 2014
Beiträge: 49
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Ich denke mal einfach ja. Sonst müsste ja für Ubuntu Lizenzgebühren an Debian und von Mint wieder an Ubuntu gezahlt werden.
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Bredo
Anmeldungsdatum: 13. August 2006
Beiträge: 585
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linzus schrieb: Naja weil ich nur hier aktiv bin, und ihc mir dachte <offtopic>, da bin ich auch im Ubuntu-Forum richtig. Aber gute Idee, werde ich machen!
Für Lizenzfragen immer den Hersteller fragen. Wir sind keine Anwälte, sondern Anwender. Mit sowas kann man sich schnell mal in die Nesseln setzen. Gruß Bredo
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kB
Supporter, Wikiteam
Anmeldungsdatum: 4. Oktober 2007
Beiträge: 8627
Wohnort: Münster
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linzus schrieb: […]
<UbuntuCore> ist das darauf lauffähige os. Dürfen wir das ohne weiteres verwenden, sprich bedeutet OpenSource auch Lizenzfrei?
Der Begriff „OpenSource“ sagt gar nichts über die Lizenz aus, sondern nur, dass die Quellfassung der Software veröffentlicht ist. Was mit einer Software - auch wenn diese kostenfrei verfügbar ist - erlaubt ist, sagt die Lizenz aus, die der Software beigefügt wurde. Der Autor der Software bestimmt auch die Lizenzbedingungen. Speziell im Fall einer Ubuntu-Distribution: Das ist eine Zusammenstellung von Software unterschiedlicher Herkunft, jede einzelne hat ihre eigene Lizenz. Oft – aber nicht immer! – ist dies die GPLv2 oder GPLv3. Canonical selbst verteilt seine Zusammenstellung unter eigener Lizenz, die zusätzlich zu den Einzellizenzen zu beachten ist. GPLv2 bzw. GPLv3 bedeutet nicht „lizenzfrei“! Richtigerweise muss man in diesen Fällen von Lizenzen sprechen, die dem Verwender gewisse Freiheiten gewähren und im Gegenzug dafür auch Verpflichtungen auferlegen.
Lest die Lizenzen!
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thom_raindog
Anmeldungsdatum: 20. Mai 2005
Beiträge: 2848
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Caerleon schrieb: Nochmal ich. Was mir da auf der Seite aufgefallen ist, dass ihr da nur 90 Tage Garantie bekommt, in Deutschland aber beim Verkauf (durch euch dann) mindestens ein bzw. zwei Jahre Garantie zu gewähren sind. Ich will mich da nicht aus dem Fenster lehnen und beurteilen, ob da deren AGB zählen oder unsere gesetzlichen Regelungen dazu. Aber da die ja von China aus versenden....
[klugscheiß]Gewährleistung. Sie müssten Gewährleistung einräumen.[/klugscheiß]
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