Prophet05
Anmeldungsdatum: 8. Juli 2006
Beiträge: 252
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Hallo alle zusammen, ich Arbeite schon seit längerem an einem Stück Software, das ich in absehbarer Zeit veröffentlichen möchte. Nun stellt sich mir die Frage nach einer passenden Lizenz. Das ganze soll natürlich offen sein, aber ich weiß halt nicht welche der vielen offenen Lizenzen ich benutzen soll. Ist eine Lizenz überhaupt wirklich notwendig wenn ich das Projekt veröffentliche? Könnt ihr mir bei der Frage vielleicht ein wenig weiterhelfen bzw. Orte zeigen an denen ich mich selbst informieren kann ohne, mich im Wust des Internet zu verlieren? Gruß,
Prophet05
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Geitling
Anmeldungsdatum: 4. November 2009
Beiträge: 655
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Ich bin zwar auch juristischer Laie, aber soweit ich weiß, gilt folgendes: Wenn du dein Werk nicht unter eine spezifische Lizenz stellst, greift das deutsche Urheberrecht. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht Wenn du dein Werk mit einem weniger restriktiven Schutz versehen willst, musst du dies explizit deutlich machen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl
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Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
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Eine Lizenz ist immer notwendig. Welche geeignet ist, hängt davon ab, was Du Den Nutzer erlauben möchtest. Informationen zu Lizenzen findest Du auf Wikipedia, oder auf den Seiten des OSI oder der FSF, wobei die FSF sehr voreingenommen urteilt. Verbreitete Lizenzen sind
Die Liste in grob danach geordnet, wie viel diese Lizenzen dem Nutzer erlauben und deckt hoffentlich alle "Freiheitsgrade" ab. Mit diesen Stichworten solltest Du auf den oben genannten Seiten genug finden, um Dir selbst ein Bild machen zu können. Beachte aber auch, dass die in der Wahl der Lizenz nicht frei bist, da Du die Lizenz verwendeter Bibliotheken beachten musst. Wenn Du beispielsweise GPL-Bibliotheken oder GPL-Quelltext verwendest, bleibt Dir keine Wahl als ebenfalls die GPL zu verwenden.
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Geitling
Anmeldungsdatum: 4. November 2009
Beiträge: 655
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Eine Lizenz ist immer notwendig.
Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form falsch. Ich kann ein Werk veröffentlichen, ohne eine Lizenz überhaupt zu erwähnen. Dann gilt, wie gesagt, das deutsche Urheberrecht. Wenn mein Werk allerdings Teile von Werken anderere Autoren enthält, oder wenn es die Weiterentwicklung von Werken anderer Autoren ist, muss ich die von diesen Autoren verwendeten Lizenzen berücksichtigen.
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adun
Anmeldungsdatum: 29. März 2005
Beiträge: 8606
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Vielleicht führst du mal etwas aus, was die Lizenz erlauben soll und was nicht, dann kann man dir besser eine raten. Im übrigen kannst du die Lizenz natürlich jederzeit ändern, du bist nicht wie an den Ring ewig gebunden. (natürlich hat jeder mit ner Kopie unter der alten Lizenz weiterhin diese, wenn deren Gültigkeit nicht terminiert) Es gibt drei Grundtypen: Weitgehende Freiheiten für den Benutzer und andere Entwickler, Copyleft (viele Freiheiten für den Benutzer, weniger Rechte für andere Entwickler, aber pauschale Rechte unter bestimmten Bedingungen) und unfrei (fast beliebig differenziert).
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Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
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@Geitling: Da hast Du natürlich recht, zumindest theoretisch. Natürlich ist ein Vertrag nicht obligatorisch, natürlich gilt bei Abwesenheit eines Vertrags die übergeordnete Rechtsvorschrift. Praktisch ist eine Lizenz zwingend notwendig, denn es ist nicht zielführend, wenn der Nutzer gar keine Rechte hat. Ach, wenn wir schon dabei sind: Das Urheberrecht gilt immer, unabhängig von etwaigen Lizenz-Verträgen. Lizenzverträgen sind durch das Urheberrecht Grenzen gesetzt.
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user_unknown
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
Beiträge: 17552
Wohnort: Berlin
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Geitling schrieb: Eine Lizenz ist immer notwendig.
Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form falsch.
Wenn Du willst, daß andere Dein Programm benutzen, nicht, da derjenige, der Dein Programm ausführt, die Erlaubnis dafür braucht - das UrhG verbietet die Ausführung andernfalls.
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Geitling
Anmeldungsdatum: 4. November 2009
Beiträge: 655
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@ user unknown: Du hast absolut recht. Ich habe ja auch nicht empfohlen, dass Prophet05 sein Werk ohne Lizenz veröffentlichen sollte. @ Lunar: Du hast fast recht. Siehe hier:
Mit einer von 2000 bis 2002 erarbeiteten Modernisierung des deutschen Urheberrechts sollte gesetzlich verankert werden, dass ein Urheber auf eine angemessene Vergütung in keinem Fall verzichten kann.[4] Theoretisch hätte das für Händler, die freie Software verkaufen, eine Rechtsunsicherheit zur Folge gehabt, da Programmierer möglicherweise im Nachhinein einen Anteil des Erlöses hätten verlangen können, was Möglichkeiten des Missbrauchs eröffnet hätte. Mit der Ergänzung des Gesetzentwurfs um die sogenannte Linux-Klausel wurde die GPL (und ähnliche Lizenzen, die „unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen“, vgl. § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG) jedoch auf eine sichere rechtliche Basis gestellt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl#Rechtslage
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Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
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@Geitling: Ja und? Was hat das mit meinem Beitrag zu tun? Falls sich das auf die "Gültigkeit des UrhGs" bezieht, so liegst Du falsch. Der zitierte Absatz betrifft nur einen kleinen Abschnitt des UrhG, in dem der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung geregelt ist. Früher konnte man nicht rechtsverbindlich auf diesen Anspruch verzichten, was bei freier Software natürlich problematisch ist. Daraus aber abzuleiten, dass Urheberrecht würde gar nicht gelten, sobald eine Lizenz geschlossen wird, ist einfach falsch. Das Urheberrecht gilt sehr wohl, und manche Bereiche sind für freie Software höchst relevant, so z.B. die Regelung der Miturheberschaft.
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Prophet05
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 8. Juli 2006
Beiträge: 252
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Naja, ich hatte im Sinn die Software zu veröffentlichen und dann halt anderen auch die Möglichkeit zu bieten daran mitzuwirken. Dabei möchte ich, dass ich als Autor genannt werde, falls Jemand den Quelltext modifiziert oder anderweitig verwendet. Ein Nutzungsrecht sollte ohnehin jeder haben der das Programm herunterlädt. Sonst ist es mir eigentlich ziemlich gleich wozu die Software verwendet wird. Ich hätte was dagegen wenn jemand damit Geld macht (was sowieso nicht zu erwarten ist), aber ich möchte nicht dieses invasive Verhalten der GPL, das finde ich falsch. Die von mir verwendeten Bibliotheken stehen unter der Eclipse Public License, Apache License oder BSD Lizenz.
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Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
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@Prophet05: „Freiheit“ in "freier Software" bezieht sich nicht auf den Preis. Die Freiheit, freie Software verkaufen zu können, ist vielmehr sogar fundamentaler Bestandteil freier Software (siehe Selling Free Software). Wenn Du den Weiterverkauf Deiner Software untersagen möchtest, sprechen wir nicht mehr über freie Software. Was die Empfehlung angeht, so wäre noch wichtig zu wissen, ob es Dir recht ist, wenn andere Deinen Quelltext in proprietäre Programme einbetten bzw. abgeleitete Werke unter proprietäre Lizenzen stellen.
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Prophet05
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 8. Juli 2006
Beiträge: 252
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Also drücken wir es mal anders aus: Ich möchte nicht das ein anderer es modifiziert und dann closed source teuer weiterverkauft oder nutzt. Alles was erweitert, modifiziert oder verbessert wird soll prinzipiell die Möglichkeit haben in das Projekt zurück zufließen. Wenn proprietäre Software meine nutzt ist das ok, aber wenn sie sie verändert, sollten die Änderungen wieder im Projekt landen, also weiterhin frei bleiben. Allerdings möchte ich niemanden allein durch die Benutzung meine Lizenz für sein Projekt aufzwingen.
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suseuser
Anmeldungsdatum: 1. Juni 2009
Beiträge: 313
Wohnort: 127.0.0.1
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Prophet05 schrieb: Also drücken wir es mal anders aus: Ich möchte nicht das ein anderer es modifiziert und dann closed source teuer weiterverkauft oder nutzt. Alles was erweitert, modifiziert oder verbessert wird soll prinzipiell die Möglichkeit haben in das Projekt zurück zufließen. Wenn proprietäre Software meine nutzt ist das ok, aber wenn sie sie verändert, sollten die Änderungen wieder im Projekt landen, also weiterhin frei bleiben. Allerdings möchte ich niemanden allein durch die Benutzung meine Lizenz für sein Projekt aufzwingen.
Klingt nach LGPL, oder?
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Lunar
Anmeldungsdatum: 17. März 2006
Beiträge: 5792
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Wenn man diese Lizenz auch lesen möchte, ja … alternativ kann man die EPL verwenden. Oder eben erkennen, dass die Gefahr des proprietären Verkaufs doch eher ziemlich gering ist, und gleich eine einfache Lizenz nehmen ☺
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DeJe
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 2377
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Prophet05 schrieb: ... Wenn proprietäre Software meine nutzt ist das ok, aber wenn sie sie verändert, sollten die Änderungen wieder im Projekt landen, also weiterhin frei bleiben.
Das deckt die GPL (egal welche Variante) IMHO nicht ab. Entweder offen oder proprietär. OSS in proprietärer Software (also ohne Veröffentlichung) erlaubt meines Wissens sowieso max. die BSD-Lizenz. Veröffentliche die Software unter GPL und gut ist. 😉
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