Dual lizenzierte Software kann und muss unter einer der beiden Lizenzen benutzt werden - und zwar exklusiv. Das heisst, man kann natürlich nicht die positiven Aspekte beider Lizenzen gleichzeitig nutzen. Daneben muss man auch die Pflichten (bspw. Veröffentlichungszwang des eigenen Quellcodes etc.) der dann exklusiv gewählten Lizenz erfüllen, um lizenzkonform zu bleiben.
Es lohnt sich aber ggfs. die Grenzen der Lizenz zu untersuchen: Ist bspw. die Erstellung eines Makros, das auf itext basiert, damit bereits ein Teil itext Software? Reicht dem Kunden evtl. nur der Link auf die Software zum Vertrieb?
Serengeti schrieb:
Ist es richtig, dass wenn er den Quellcode von itext plus seinen unter code unter AGPL mit sendet er keine Lizenz zahlen muss?
Ich habe die AGPL von itext nicht gelesen, das sollte Dein Bekannter machen! Aber er muss auch auf alles achten (basierend auf die genannte AGPL):
Ist eine Weitergabe der itext Software durch Dritte (überhaupt) erlaubt?
Kann die Weitergabe kostenlos sein? Muss der Urheber der Software genannt werden?
Muss der eigene Code veröffentlicht sein? Wenn ja, wie?
ganz generell: Treffen alle Voraussetzungen zu, um die open source Lizenz zu nutzen?
ganz generell: Werden dann alle Pflichten der gewählten Lizenz erfüllt?