axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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noisefloor schrieb:
"Exkurs: Details zu den Flashplayern" kann IMHO weg, weil er in Bezug auf den Artikel null Mehrwert hat...
Dagegen. Es ist ein Hintergrundartikel und diese wenigen Zeilen sind in diesem Zusammenhang durchaus informativ für User mit Ubuntu/64, die sich bislang mit der Materie libflashplugin.so und nspluginwrapper nicht befaßt haben.
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noisefloor
Ehemaliger
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Hallo, dann gehört erst recht in den Hauptartikel, in dem es eben um den Flashplayer an sich geht - und nicht in einen Unterartikel. Gruß, noisefloor
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UbuntuFlo
(Themenstarter)
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noisefloor schrieb: Siehe Links. Es ist wohl überall das Paket: flashplugin-installer (10.2.153.1ubuntu0.| 9.10 | 10.04 | 10.10 | .1) installiert. Zumindest sagt das packages.ubuntu.com aus. Edit: Ich habe Karmic zu den Versionen nicht mehr dazu geschrieben, da es ja im April EOL hat. Dazu enthalte ich mich. Sollte nur als zusätzliche Info dienen („Exkurs“), so dass die Leute mit 64bit das besser unterscheiden können, da bei 32bit nur ein Flash-Prozess auftritt. Ob das in den Haupt-Artikel kommt (zusätzlich oder stattdessen), soll mir auch recht sein. Liebe Grüße, Flo
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axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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Ich habe folgende Warnung hinzugefügt, da der rechtliche Fakt bis dato völlig außer Acht gelassen worden ist: Achtung!In den Nutzungsbedingungen, 6.K., erklärt sich der Nutzer bereit, Inhalte ausschließlich über Streaming für eine Echtzeitansicht zu beziehen, diese jedoch nicht permanent vorzuhalten. Vorliegender Artikel dient daher ausschließlich als theoretischer technischer Hintergrundartikel für Interessierte.
Die einfachen Klick-Alternativen habe ich entfernt, bin allerdings der Ansicht, der Baustellen-Artikel sollte (so bedauerlich es auch für die bisherige Arbeit sein mag) komplett entfernt werden. Auch, wenn besagte Nutzungsbedingungen die von yt sind, bei ähnlich gelagerten Diensten findet sich mit Sicherheit analoges dazu. uu-de darf keine Anleitungen zu Rechtsmißbräuchen geben.
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UbuntuFlo
(Themenstarter)
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Huhu axt! Ich kann zu den Klickalternativen nichts sagen, allerdings gehe ich davon aus, dass Mozilla selbige nicht hosten würde, wären sie illegal. Es gibt/gab auch Anleitungen zu Traffic-Mitschneiderei im Wlan (o.ä.), was sich ebenso in einer rechtlichen Grauzone befindet, welche meines Wissens geduldet wurde. Aber da ich kein Rechtsexperte bin und ich zur Contentmafia grundsätzlich keine Aussagen mache, überlasse ich das den Experten im Team. Es ist halt ärgerlich, dass Adobe die Flash-Dateien vor dem User „verstecken“ will. Youtube soll hier nur als Beispiel dienen, dass man selbige eben wieder sichtbar machen kann. Was der User dann im Einzelfall macht, dafür kann uu.de wiederum nichts ☺ Liebe Grüße, Flo
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axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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UbuntuFlo schrieb:
Ich kann zu den Klickalternativen nichts sagen,
Deine technischen Hintergrundinformationen könn(t)en als genau das gesehen werden, einfaches Klicken aber nicht.
überlasse ich das den Experten im Team.
Wer wäre das?
Es ist halt ärgerlich, dass Adobe die Flash-Dateien vor dem User „verstecken“ will.
Glaubst Du, das kommt von ungefähr? Das technisch sinnfreie Verstecken ist mit Sicherheit aufwendiger als simples temporäres Speichern in /tmp wie bisher. So ohne weiteres findet man die Files mit Fx v4.x ja auch nicht mehr in dessen Cache mit seinen zusätzlichen 16 Subdirectories.
Youtube soll hier nur als Beispiel dienen
Genau diesen Dienst als Beispiel zu nennen, ist der größte Fehler. Wenn überhaupt, darf sich der Artikel ausschließlich auf Seiten beziehen, die Speichern nicht untersagen.
Was der User dann im Einzelfall macht, dafür kann uu.de wiederum nichts ☺
Mit dem Artikel wird aber eine Anleitung gegeben. Dies stellt eine Art Beihilfe dar. Ich erinnere daran, daß beispielsweise das Programm mit dem Schaf nicht mehr genannt werden darf und daß heise.de einen jahrelangen Rechtsstreit wegen des Verlinkens mißliebiger Tools gehabt hat. Deren Rechtsabteilung ist mit Sicherheit eine andere als die von uu-de oder Deine.
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UbuntuFlo
(Themenstarter)
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axt schrieb: Wer wäre das?
Natürlich das Wikiteam bzw ein ehemaliger PL jetzt Webteamler. Liebe Grüße, Flo
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noisefloor
Ehemaliger
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Hallo, sagen wir mal so: Es gibt mehrere Artikel, um "temporäre Inhalt dauerhaft zu speichern". Diese Artikel sind alle im Wiki und das ist auch ok so. Daher brauchen wir die Warnbox in dieser Art IMHO _nicht_. Gruß, noisefloor
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axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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UbuntuFlo schrieb:
Natürlich das Wikiteam
Nein, nicht das Wikiteam, sprich in Gesamtheit, sondern ein oder mehrere auf Recht im Internet spezialisierte Fachleute. noisefloor, das ist Deine private Meinung, denn von Berufs wegen bist Du dort nicht mehr rechtssicher als ich. Augen verschließen hilft jedenfalls nicht.
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noisefloor
Ehemaliger
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Hallo,
ist das Deine private Meinung
Bezogen auf welchen Teil des letzten Postings? Gruß, noisefloor
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axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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noisefloor schrieb:
Bezogen auf welchen Teil des letzten Postings?
noisefloor schrieb: (Diese Artikel sind alle im Wiki)
und das ist auch ok so. Daher brauchen wir die Warnbox in dieser Art IMHO _nicht_.
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axt
Anmeldungsdatum: 22. November 2006
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Warnungstext präzisiert: "In den Nutzungsbedingungen mancher Anbieter (beispielsweise denen von youtube.com, 6.K.) erklärt sich der Nutzer bereit, Inhalte ausschließlich über Streaming für eine Echtzeitansicht zu beziehen, diese jedoch nicht permanent vorzuhalten. Vorliegender Artikel darf daher ausschließlich bei Diensten Anwendung finden, die keine etwaigen Einschränkungen in ihren Nutzungsbedingungen aufführen, und dient ansonsten als theoretischer technischer Hintergrundartikel für Interessierte." noisefloor, daß in besagten anderen Wiki-Artikeln nicht auf die rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen wird, ist keine Begründung für weitere Unterlassungssünden dieser Art.
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ostcar
Ehemalige
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Ich sehe hier kein rechtliches Problem. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG hat jeder Mensch in Deutschland das Recht sich eine Privatkopie von Urheberrechtlich geschützten Werken zu erstellen, soweit dies zum privaten Gebrauch passiert und die Vorlage nicht rechtswidrig ist. Hierbei handelt es sich auch um zwingendes Recht, welches youtube nicht durch seine AGB abbedingen kann (siehe hierzu LG Berlin, Urteil vom 14.7.2009). Selbst wenn die AGB wirksam wären, regelt diese nur das Vertragsverhältnis zwischen Youtube und dem Nutzer. Youtube kann uns (rechtlich dem Ubuntu Deutschland Verein) nicht in ihren AGB verbieten Anleitungen zu schreiben. Das wäre eine Regelung zu lasten Dritter welche nicht zulässig ist. Ich bin auch in Kontakt mit dem Verein getreten, welcher für das Wiki rechtlich verantwortlich ist und damit die letzte Entscheidung hat. Dieser sieht auch kein Problem, schlägt jedoch vor anstatt Youtube "Speichern von Flashfilmen" zu schreiben.
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UbuntuFlo
(Themenstarter)
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Danke, ostcar, für die Mails, die Mühe und die Erklärungen. Ich habe Youtube nun durch Videoportale ersetzt. Die Warnung habe ich auskommentiert und die benötigte Ubuntuversion auf allgemein gesetzt. Was soll mit den Alternativen geschehen? Verbleibt das Skript im Artikel? Soll (wieder) auf Erweiterungen oder andere ähnliche Artikel hingewiesen werden? Meinerseits ist der Aritkel fertig. Liebe Grüße, Flo
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timeout71
Anmeldungsdatum: 24. April 2009
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@ axthttp://www.youtube.com/watch?v=Ucj18naVmqQ&feature=related
Zitat"...Diese Bestimmung der AGB wurden nach Punkt 2 (2.1 ff.) der AGB angenommen und sie ist demnach Vertragsbestandteil geworden. Demnach wäre ein Speichern des Videos oder der Audiospur nicht erlaubt.
Sind die AGB überhaupt wirksam einbezogen worden?
Dies ist sehr problematisch, für eine Einbeziehungsvereinbarung muss ausdrücklich oder konkludent auf die Vertragsbestimmung hingewiesen worden sein. Auf dem Video-Portal YouTube wird auf diese AGB jedoch erst sehr spät hingewiesen. Auch erscheinen bestimmte Punkte der AGB wenig verbindlich.
Daraus ergibt sich, dass für einen normalen, nicht registrierten Nutzer die AGB von YouTube nicht wirksam einbezogen worden sind. Folglich verletzt man auch keine vertragliche Pflicht durch Herunterladen eines Videos und eine Privatkopie ist zulässig...." Sehr interessanter Beitrag zum Thema ...
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