Das BGB gilt übrgens sowieso, ob in einer Regel aufgeführt oder nicht.
Davon abgesehen natürlich siehe Portalregel 1.😉
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3. Wo keine expliziten Regeln existieren, gilt der gesunde Menschenverstand. Danke für den Hinweis. Ich werde mich da mal bei Gelegenheit durch die ganzen "Nebelkerzen" in dem Wikipedia-Beitrag durcharbeiten. Die Begrifflichkeit "gesunder Menschenverstand" wird ja auch gerne als "Totschlagargument" verwendet. Meiner Meinung nach negiert das "un-" Präfix den Wortstamm "gesund" bzw. "sunto", da ge- auch ein Präfix ist, aber ich will mich da jetzt in dem Fall nicht um die "temporäre Deutungshoheit" streiten. Da der Wikipedia-Eintrag eine Vielzahl an Wissenschaftler:innen erwähnt und damit eine gewisse Orientierung an wissenschaftlichen Vereinbarungen "suggeriert", wollte ich auch darauf hinweisen das in einer offenen Gesellschaft Deutungshoheit verhandelbar ist und Verallgemeinerungen wie z.B. "nie", "alle", "immer" oder die Kombination von allem leider eine persönliche Aussage meiner Meinung nach irgendwie auch entwerten bzw. weniger diskutierbar erscheinen lassen könnten. |