Schau' mal hier 🇬🇧 - Du musst die .flv-Endung manuell hinzufügen.
Edit:
morryis schrieb:
Die private Nutzung ist rechtlich kein Problem.
Ich habe ja oben schon geschrieben, warum ich glaube, dass das - so allgemein gesagt - falsch ist.
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(Themenstarter)
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Könnt ihr mir einen Audio/VideoPlayer nennen, der .flv Videos abspielt??? |
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Mit MPlayer und dem VLC-Player geht es. Aber am besten kannst du ja die Filme gleich konvertieren. 😉 |
(Themenstarter)
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Geht das auch über die Konsole??? EDIT: Notfalls auch als Programm? |
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In der Konsole solltest du mit diesem Befehl konvertieren können: ffmpeg -i input.flv -f mpeg1video -target pal-vcd -vcodec mpeg1video -s 640x480 -r 25 output.mpg |
(Themenstarter)
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Geht leider nicht; genauso geht "mplayer -dumpaudio -dumpfile audiospur.mp3 video.flv", "ffmpeg -i video.flv -vn temp.wav/avi/mp4" nicht (Befehle sind aus Audiospur aus FLV Dateien extrahieren) Ausgabe bei "mplayer -dumpaudio -dumpfile audiospur.mp3 video.flv" ([flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) kommt ein paar mal mehr): [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Unsupported video codec (7) [flv @ 0xb7eda4c8]Could not find codec parameters (Video: 0x0007) [flv @ 0xb7eda4c8]Could not find codec parameters (Audio: 0x000a, 44100 Hz, stereo) Schimpanse_f_hrt_einen_SegWay.flv: could not find codec parameters Zudem konnte ich das Video weder mit dem Mplayer(crashed ohne Meldung) noch mit den VLC Player (VLC can't recognize the input's format:) öffnen. Gruß chimp-champ |
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Nach dem Wiki-Artikel muss es so sein ffmpeg -i video.flv -vn temp.wav # Extrahieren der Audiospur als .wav-Datei lame --preset 128 temp.wav audiospur.mp3 # Konvertieren der wav-Datei in eine MP3-Datei Hats du die notwendigen Codecs installiert und ist ffmpeg installiert? |
Ehemalige
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Die Dateiendung ist unter Linux nicht erforderlich, da das System die Datei auch so erkennt. Das kann man wunderbar testen wenn man im Terminal folgendes eingibt: file /pfad/zur/datei Die Ausgabe sollte dann lauten: /pfad/zur/datei: Macromedia Flash Video Totem hat mit gstreamer0.10-plugins-bad keine Probleme Flash-Videos zu spielen, für VLC (vor Jaunty) benötigst du eine aktuellere Version, s. VLC (Abschnitt „Inoffizielle-Paketquellen“). Zur rechtlichen Situation: Man kann davon ausgehen, dass die in Youtube zur Verfügung gestellten Medien korrekt lizensiert sind. Youtube bezahlt entsprechend Lizenzgebühren für die Nutzung an fast alle großen Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften. Auch sind die Youtube-Filme nicht durch Umgehen/Beseitigen eines Kopierschutzes entstanden, worauf sich dein Zitat "eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage" bezieht. Von deutschen Staatsanwälten droht hier also für den Nutzer keinerlei Gefahr, solange du die Videos in deinem privaten Bereich benutzt. Sonst wäre schon die Betrachtung illegal, da es sich auch dabei streng genommen um einen Download (in einen Cache) handelt. Diese Formulierung ist aber zugegeben eine ganz schöne Grauzone. |
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morryis schrieb:
Prinzipiell ja, manchmal aber eben nicht. Ich bin mir z.B. ziemlich sicher, dass dieser Clip hier (und seine verwandten Clips vom gleichen Anbieter) nicht korrekt lizensiert ist und da nicht stehen dürfte. [Edit: (...) und von einem Gericht auch als "offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt" angesehen würde.] (Und da ließen sich sicher noch deutlich mehr Beispiele finden.)
Das Umgehen hat, glaube ich, mit der "offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellten Vorlage" nichts nichts zu tun und bezieht sich nur darauf, dass man einen bestehenden Kopierschutz nicht beseitigen darf. (Vgl. § 95a UrhG.) Aber, wie gesagt: Ich glaube auch, dass in der Praxis die Gefahr einer juristischen Verfolgung wegen des Herunterladens von YouTube-Clips nicht vorhanden ist. |
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Das sollte wohl alle Fragen klären: http://irights.info/ Und dann noch Möglichkeiten, um an legale Musik zu kommen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,531504,00.html |
Ehemalige
Anmeldungsdatum: Beiträge: 5458 Wohnort: Mülheim an der Ruhr |
Kuttel Daddeldu schrieb:
Woher weißt man denn das Youtube-Videos legal sind und Youtube ein entsprechendes Lizenzabkommen hat? Woher weiß ich dass mein Mp3-Händler Lizenzgebühren zahlt? Woher soll ich wissen ob Youtube nicht ein Abkommen mit Warner bzgl Kill Bill 1 hat oder Kill Bill aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" stammt?
In der Rechtsprechungspraxis ist dies aber neben der gewerblichen Nutzung der entscheidende Faktor, weil sonst das Recht auf eine Privatkopie und dessen riesige Grauzone greifen würde. Beim Download in einer Tauschbörse handelt es sich streng genommen um eine erlaubte Privatkopie (!), solange diese nicht von einer "offensichtlich rechtswidrig Vorlage" stammt. Wo wir wieder bei der Umgehung des Kopierschutzes wären. Alternativ ist auch denkbar dass das Original noch nicht veröffentlicht ist. Bevor es diesen Begriff gab war es recht kompliziert für die Content-Industrie reine Tauschbörsendownloader zu belangen, wenn diese nicht einfach die Abmahnung unterschrieben und gezahlt haben, sondern es auf einen Prozess ankommen lassen haben.
Ja, das ist wohl letztendlich das wichtigste dabei 😉 |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1925 Wohnort: Penco / Chile |
Presse: YouTube sperrt alle Musikvideos auf seiner deutschen Website www.youtube.de. GEMA fordert für jedes Musikvideo Gebühren..... Für mich heist das vorerst, Downloads die (öffentliche) Musik enthalten, also nichts selbst komponiertes, sind illegal. Dies gilt dann wohl auch für Bildmaterial, sofern es nicht explizit vom Hersteller erlaubt wurde. Da wird sich wohl was in naher Zukunft etwas entscheiden (müssen) |
Ehemalige
Anmeldungsdatum: Beiträge: 5458 Wohnort: Mülheim an der Ruhr |
Die GEMA ist kein Gott! Sie vertritt nur ihre (freiwilligen) Mitglieder, und auch nur Musikwerke. Der Vertrag gegenüber der GEMA betrifft primär das Verhältnis GEMA ←> Youtube.com. Youtube sperrt die betroffenen Videos (und wahrscheinlich auch ein paar in der Grauzone) für Zugriffe aus Deutschland, da auf Youtube sonst Ersatzforderungen zukommen könnten. Dein Status als Downloader ändert sich dadurch nicht, du begehst keine strafbare Handlung. Es geht hier immer um "offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt". Woher solltest du wissen ob die Titel jetzt von der GEMA vertreten wird oder nicht bzw. der Anbieter pünktlich seine Gebühren entrichtet hat? Es wäre ziemlich heftig wenn man von jedem normalen Internet-User erwarten würde alle vertraglichen Vereinbarungen aller im Internet aktiven Unternehmen und Rechteinhaber zu kennen. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 3586 |
RapaNui schrieb:
Jein (bezogen auf das Thema des Threads). Das Problem ist hier eher, dass ein bestehender Vertrag ausläuft. Bis jetzt war es so, wie morryis schrieb:
Jetzt will die GEMA wohl (deutlich) höhere Gebühren - was YouTube (wie auch in GB) verweigert. (Und daher erst einmal prophylaktisch alle GEMA-kontrollierten Musikvideos offline stellen will / wird.) Ein großes Problem ist aber, dass es eben viele Videos auf YouTube gibt, die illegal dort sind. (Allein schon deswegen, weil es unmöglich ist, immer zeitnah zu kontrollieren, ob die heraufgeladenen Videos rechtlich konform heraufgeladen wurden.) Hier wird ein Prozeß von Viacom [u.a. DreamWorks, Paramount und MTV] gegen Google / YouTube wohl interessante Antworten liefern. (Vgl. z.B. hier 🇬🇧.) Viacom hat zwar erklärt, nichts gegen einzelne User zu unternehmen - theoretisch möglich wäre die (zumindest zivilrechtliche) Verfolgung wohl aber, auch nach deutschem Recht. @morryis:
Das ist eben, glaube ich, seit der letzten Urheberrechtsnovelle - dem "zweiten Korb" (von Anfang 2008?) - nicht mehr so. Aber Du hast natürlich recht, dass es z.B. in meinem "Kill Bill"-Beispiel schwierig nachzuweisen sein wird, dass der Downloader hätte wissen müssen, dass dieses "offensichtlich rechtswidrig" bereitgestellt wurde. (Zumindest auf YouTube - bei einer Tauschbörse wäre das anders.) Edit: Ich habe meinen Beitrag geschrieben, bevor ich morryis' Beitrag von 23:44 Uhr gesehen habe. Edit 2: Strafrechtlich relevant ist das Downloaden von YouTube-Clips definitiv ohnehin [zumindest: noch] nicht, höchstens zivilrechtlich. (Die Musikindustrie wollte wohl auch eine strafrechtliche Relevanz - analog der beim Uploaden, §106 UrhG - erreichen, hat sich damit aber letztlich nicht durchgesetzt.) |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1031 |
Hi Ein durchaus interessanter Artikel/Bericht zum Thema/Hintergruenden in der "Frankfurter Rundschau" von heute Zitat auszugsweise: (1.Zeile 3.Absatz) "Deutsche User gucken in die Röhre"
~ robin P.S.: Das ue statt ü in Hintergründen, ist für die gedacht, die in Foren mitlesen und eigentlich nicht angesprochen/gemeint/gering betroffen sind, und daraus kreative Ideen entwickeln, die kontraproduktiv sind. Merci bien! @ kutteldaddeldu: Wenn ich nicht schon einen Foren-Nick hätte, hätte ich Deinen gewählt! Weisst Du, das es in Flensburg eine Kneipe gleichen Namens gibt? |