ubuntuusers.de

YouTube Download legal ???

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Kubuntu 8.10 (Intrepid Ibex)
Antworten |

chimp-champ

Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es legal ist, sich Videos/Musik von YouTube (mittels des uTube Rippers o. andere) herunterzuladen.

Dazu steht im uTube Ripper Wiki :

Vor dem Download eines auf YouTube bereit gestellten Videos ist das Urheberrecht zu beachten

Wie ist das gemeint? Wo steht denn das Urheberrecht?

Ich sehe euren Antworten entgegen.

Gruß

chimp-champ

bsn

Avatar von bsn

Anmeldungsdatum:
17. September 2006

Beiträge: 6386

Wohnort: Baden-Württemberg

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Danke erstmal für deine Antwort, mit dieser komme ich aber nicht so ganz klar ❓ :

Ist es nun legal oder nicht???

Was mich verwirrt: Wenn Privatpersonen Musikvideos in YouTube reinstellen dürfen (ich denk mal ohne Lizenzgebühren zu bezahlen), dann müsste es doch vom Gesetz her erlaubt sein, es sich auch herunterzuladen, oder ???

Außerdem hat ein Bekannter mir mal erzählt, dass es erlaubt sein würde, aber da man weiß, dass Halbwissen gefährlich ist und ich nichts illegales machen zu versuche, frage ich hier in diesem kundigen Forum 😉 .

Gruß

chimp-champ

PS: *push*

Wolfgang301291

Anmeldungsdatum:
23. Juli 2008

Beiträge: 33

Mit dem Programm JDownLoader kannst du auf jeden Fall bequem alle Videos herunterladen.

http://www.chip.de/downloads/jDownloader_32267845.html

beim ersten Download kannst du dir die AGB anzeigen lassen und musst sie bestätigen dort steht sicher was zur Legalität drin.

Gruß

Wolfgang

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

@ Wolfgang301291 Danke für deine Antwort, aber der JDownloader scheint eher für Sachen wie RabidShare gedacht sein, außerdem soll er anscheinend nur unter Windows laufen (siehe Kommentare).

Ich suche eher nach einer Antwort ob der YouTube-Download (mittels des uTube Rippers o. andere) legal ist ?!

Gruß

chimp-champ

Wolfgang301291

Anmeldungsdatum:
23. Juli 2008

Beiträge: 33

I was zwar net wer des gsogt hot das er nur unter windof lauft, aber auf meim Laptop (Ubuntu 8.10) lauft's so fein das as net besser gehn könnte

du musst nur a program zur ausführung von javaskripten installieren dann kaunst as mit

java -jar /verzeichnis/JDownloader.jar

in da konsole ausführen

chimp-champ schrieb:

aber der JDownloader scheint eher für Sachen wie RabidShare gedacht sein

stimmt er ist eigentlich für RabitShare gedacht gewesen ist aber auch für youtube und andere Seiten mittlerweile sehr gut geeignet

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Ist es auch legal, mit diesem Videos von YouTube herunterzuladen?

rheingold1711

Anmeldungsdatum:
2. Juni 2008

Beiträge: 754

chimp-champ schrieb:

Ist es auch legal, mit diesem Videos von YouTube herunterzuladen?

Bevor Du jetzt noch tagelang hier rumsitzt und offensichtlich nur Anworten erhältst, die am Thema vorbeigehen: nein, es ist nicht legal, Inhalte von Youtube runterzuladen, wenn Du nicht sicher sein kannst, dass die Inhalte auch legal auf Youtube draufgekommen sind. Oder anders: wenn Du eine Fernsehserie zu Hause mitschneidest und die auf Youtube einstellst, dann ist das Runterladen dieser Sendung mit Sicherheit illegal, denn Du hattest nicht das Recht, die Fernsehsendung mitzuschneiden. Wenn Du das getan hast, dann hast Du das Urheberrecht des Herstellers der Fernsehsendung verletzt. Und an dieser simplen Tatsache ändert sich auch nichts, wenn hier irgendwelche halbgaren Ratschläge auf bayerisch dargeboten werden.

jug Team-Icon

Ehemalige
Avatar von jug

Anmeldungsdatum:
19. März 2007

Beiträge: 12335

Wohnort: Berlin

rheingold1711 schrieb:

Oder anders: wenn Du eine Fernsehserie zu Hause mitschneidest und die auf Youtube einstellst, dann ist das Runterladen dieser Sendung mit Sicherheit illegal, denn Du hattest nicht das Recht, die Fernsehsendung mitzuschneiden.

Moment! Zuhause mit dem Videorekorder eine Fernsehsendung mitzuschneiden ist sicherlich legal. Zur privaten Nutzung! Sobald diese Aufnahme dann aber öffentlich zugänglich gemacht wird (YouTube) müssen dafür Lizenzgebühren gezahlt werden. Also: Fernsehsendung mitschneiden: Legal. YouTube hochladen: illegal.

YouTube herunterladen … tja, rechtliche Grauzone. Wenn Ansehen von derartigen Videos eindeutig illegal wäre, dann hätte man solche Videoportale sicherlich schon lange vom Netz genommen. Enige Videoportale hat dieses Schicksal auch schon ereilt. Im Zweifelsfall wird der Anbieter verfolgt, der das Video hochgeladen hat, die Konsumenten rechtlich zu verfolgen wäre ziemlicher Aufwand. Eine Garantie kann ich darauf allerdings nicht geben. Wer auf der sicheren Seite sein will sollte solche Angebote meiden.

Übrigens: Ansehen ohne herunterladen ist im Internet technisch nicht möglich, die Daten sind also schon auf deiner Festplatte, wenn du sie angesehen hast. Diese Downloadprogramme tun nichts anderes als die Datei zu verschieben. Wer’s braucht …

~jug

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Danke für eure beiden Antworten

Ich denke:

Wenn man eine Fernswehsendung mitschneiden darf, dann müsste man ja auch einen YouTube-Sendung mitschneiden dürfen, weil man sie ja zum privaten Nutzen runterläd, nämlich genauso wie beim Fernsehmitschnitt.

Außerdem wird sie ja schon beim Anschauen automatisch auf die Festplatte verschoben, es ist somit ja mitgeschnitten worden, und da es wohl jedem freisteht die Datein auf der Festplatte zu verschieben, kann man dann machen, was man will.

Da ich noch nie gehört habe, dass YouTube-Videos anschauen verboten ist (das machen ja so einige auf der Welt), ist der Download (den man ja schon beim schauen tut) eine rechtliche Grauzone, was auch mit der Meinung meines Bekannten übereinstimmt; die Uploader können verfolgt werden, die Downloader nicht, richtig???

Gruß

chimp-champ

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Anschauen? Wo werden denn die Dateien dann runtergeladen?

kutteldaddeldu Team-Icon

Anmeldungsdatum:
1. Juli 2008

Beiträge: 3586

rheingold1711 schrieb:

Bevor Du jetzt noch tagelang hier rumsitzt und offensichtlich nur Anworten erhältst, die am Thema vorbeigehen: nein, es ist nicht legal, Inhalte von Youtube runterzuladen, wenn Du nicht sicher sein kannst, dass die Inhalte auch legal auf Youtube draufgekommen sind.

Ich denke, dass das so nicht richtig ist. Die Meinung des Users Styx hier in einem Rechtsforum ist m.E. nach richtig: Du musst nicht sicher sein, dass die Inhalte legal auf YouTube geladen wurden; es darf sich dabei aber "nicht um eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage" (vgl. auch §53 I S. 1 UrhG) handeln. Der Unterschied hört sich geringfügig an, ist es aber in der Rechtspraxis nicht.

Worum es sich bei einer "offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellten Vorlage" handelt, ist natürlich recht schwierig zu sagen. Vollständige (kommerzielle) Filme (auch in Ausschnitten, also bspw. die Videos "Film X 1/4", "Film X 2/4", ...) oder größere, unbearbeitete Ausschnitte aus Serien dürften aber auf jeden Fall dazu gehören. Bei Musikvideos wird es schon schwieriger, da Google (YouTube-Eigner) wohl u.a. an die GEMA (und teilweise auch an die Plattenfirmen) Lizenzgebühren zahlt. (Darüber gibt es gerade einen großen Streit in Großbritannien zwischen Google und dem britischen GEMA-Äquivalent, in dessen Verlauf Google auch sehr viele Musikvideos von YouTube gelöscht hat.)

Die Antwort auf Deine Frage lautet also wohl: Teilweise ist es legal, teilweise nicht - bei Angeboten, die auch kommerziell erhältlich sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es illlegal ist, aber recht groß. (Wobei die Einschätzung, was denn nun "offensichtlich rechtswidrig" bereitgestellt wurde, auch von der Abwägung des Gerichtes abhängen wird - und da unterscheiden sich einzelne Gerichte häufig recht stark in ihren "Meinungen".)

morryis Team-Icon

Ehemalige
Avatar von morryis

Anmeldungsdatum:
6. Januar 2007

Beiträge: 5458

Wohnort: Mülheim an der Ruhr

Der Download von Youtube-Videos funktioniert in Kubuntu auch einfacher. Sobald das youtube-Video fertig geladen ist, öffne den Konqueror Dateimanager und gehe dort in den Ordner /tmp/. Von dort kannst du das Video einfach in deinen Persönlichen Ordner kopieren, und mit einem Video-Player deiner Wahl abspielen. Die private Nutzung ist rechtlich kein Problem.

chimp-champ

(Themenstarter)
Avatar von chimp-champ

Anmeldungsdatum:
25. Dezember 2008

Beiträge: 1094

Guten morgen zusammen,

@morryis

Mit welchem Player kann man das dann denn öffnen abspielen (es hat komischerweise keine .flv Endung)???

Gruß

chimp-champ

Alci

Avatar von Alci

Anmeldungsdatum:
11. Januar 2009

Beiträge: 991

Wohnort: ~/

@chimp-champ dann schreib eine ran. 😉 Und dann öffnet er die automatisch.

Antworten |