chimp-champ
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Hallo zusammen, ich würde gerne wissen, ob es legal ist, sich Videos/Musik von YouTube (mittels des uTube Rippers o. andere) herunterzuladen. Dazu steht im uTube Ripper Wiki : Vor dem Download eines auf YouTube bereit gestellten Videos ist das Urheberrecht zu beachten
Wie ist das gemeint? Wo steht denn das Urheberrecht? Ich sehe euren Antworten entgegen. Gruß chimp-champ
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bsn
Anmeldungsdatum: 17. September 2006
Beiträge: 6386
Wohnort: Baden-Württemberg
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Danke erstmal für deine Antwort, mit dieser komme ich aber nicht so ganz klar ❓ : Ist es nun legal oder nicht??? Was mich verwirrt:
Wenn Privatpersonen Musikvideos in YouTube reinstellen dürfen (ich denk mal ohne Lizenzgebühren zu bezahlen), dann müsste es doch vom Gesetz her erlaubt sein, es sich auch herunterzuladen, oder ??? Außerdem hat ein Bekannter mir mal erzählt, dass es erlaubt sein würde, aber da man weiß, dass Halbwissen gefährlich ist und ich nichts illegales machen zu versuche, frage ich hier in diesem kundigen Forum 😉 . Gruß chimp-champ PS: *push*
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Wolfgang301291
Anmeldungsdatum: 23. Juli 2008
Beiträge: 33
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Mit dem Programm JDownLoader kannst du auf jeden Fall bequem alle Videos herunterladen. http://www.chip.de/downloads/jDownloader_32267845.html beim ersten Download kannst du dir die AGB anzeigen lassen und musst sie bestätigen dort steht sicher was zur Legalität drin. Gruß Wolfgang
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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@ Wolfgang301291 Danke für deine Antwort, aber der JDownloader scheint eher für Sachen wie RabidShare gedacht sein, außerdem soll er anscheinend nur unter Windows laufen (siehe Kommentare). Ich suche eher nach einer Antwort ob der YouTube-Download (mittels des uTube Rippers o. andere) legal ist ?! Gruß chimp-champ
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Wolfgang301291
Anmeldungsdatum: 23. Juli 2008
Beiträge: 33
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I was zwar net wer des gsogt hot das er nur unter windof lauft, aber auf meim Laptop (Ubuntu 8.10) lauft's so fein das as net besser gehn könnte du musst nur a program zur ausführung von javaskripten installieren dann kaunst as mit
java -jar /verzeichnis/JDownloader.jar in da konsole ausführen chimp-champ schrieb: aber der JDownloader scheint eher für Sachen wie RabidShare gedacht sein
stimmt er ist eigentlich für RabitShare gedacht gewesen ist aber auch für youtube und andere Seiten mittlerweile sehr gut geeignet
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Ist es auch legal, mit diesem Videos von YouTube herunterzuladen?
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rheingold1711
Anmeldungsdatum: 2. Juni 2008
Beiträge: 754
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chimp-champ schrieb: Ist es auch legal, mit diesem Videos von YouTube herunterzuladen?
Bevor Du jetzt noch tagelang hier rumsitzt und offensichtlich nur Anworten erhältst, die am Thema vorbeigehen: nein, es ist nicht legal, Inhalte von Youtube runterzuladen, wenn Du nicht sicher sein kannst, dass die Inhalte auch legal auf Youtube draufgekommen sind. Oder anders: wenn Du eine Fernsehserie zu Hause mitschneidest und die auf Youtube einstellst, dann ist das Runterladen dieser Sendung mit Sicherheit illegal, denn Du hattest nicht das Recht, die Fernsehsendung mitzuschneiden. Wenn Du das getan hast, dann hast Du das Urheberrecht des Herstellers der Fernsehsendung verletzt. Und an dieser simplen Tatsache ändert sich auch nichts, wenn hier irgendwelche halbgaren Ratschläge auf bayerisch dargeboten werden.
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jug
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 19. März 2007
Beiträge: 12335
Wohnort: Berlin
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rheingold1711 schrieb: Oder anders: wenn Du eine Fernsehserie zu Hause mitschneidest und die auf Youtube einstellst, dann ist das Runterladen dieser Sendung mit Sicherheit illegal, denn Du hattest nicht das Recht, die Fernsehsendung mitzuschneiden.
Moment! Zuhause mit dem Videorekorder eine Fernsehsendung mitzuschneiden ist sicherlich legal. Zur privaten Nutzung! Sobald diese Aufnahme dann aber öffentlich zugänglich gemacht wird (YouTube) müssen dafür Lizenzgebühren gezahlt werden. Also: Fernsehsendung mitschneiden: Legal. YouTube hochladen: illegal. YouTube herunterladen … tja, rechtliche Grauzone. Wenn Ansehen von derartigen Videos eindeutig illegal wäre, dann hätte man solche Videoportale sicherlich schon lange vom Netz genommen. Enige Videoportale hat dieses Schicksal auch schon ereilt. Im Zweifelsfall wird der Anbieter verfolgt, der das Video hochgeladen hat, die Konsumenten rechtlich zu verfolgen wäre ziemlicher Aufwand. Eine Garantie kann ich darauf allerdings nicht geben. Wer auf der sicheren Seite sein will sollte solche Angebote meiden. Übrigens: Ansehen ohne herunterladen ist im Internet technisch nicht möglich, die Daten sind also schon auf deiner Festplatte, wenn du sie angesehen hast. Diese Downloadprogramme tun nichts anderes als die Datei zu verschieben. Wer’s braucht … ~jug
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Danke für eure beiden Antworten Ich denke: Wenn man eine Fernswehsendung mitschneiden darf, dann müsste man ja auch einen YouTube-Sendung mitschneiden dürfen, weil man sie ja zum privaten Nutzen runterläd, nämlich genauso wie beim Fernsehmitschnitt. Außerdem wird sie ja schon beim Anschauen automatisch auf die Festplatte verschoben, es ist somit ja mitgeschnitten worden, und da es wohl jedem freisteht die Datein auf der Festplatte zu verschieben, kann man dann machen, was man will. Da ich noch nie gehört habe, dass YouTube-Videos anschauen verboten ist (das machen ja so einige auf der Welt), ist der Download (den man ja schon beim schauen tut) eine rechtliche Grauzone, was auch mit der Meinung meines Bekannten übereinstimmt; die Uploader können verfolgt werden, die Downloader nicht, richtig??? Gruß chimp-champ
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Wie funktioniert das eigentlich mit dem Anschauen? Wo werden denn die Dateien dann runtergeladen?
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kutteldaddeldu
Anmeldungsdatum: 1. Juli 2008
Beiträge: 3586
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rheingold1711 schrieb: Bevor Du jetzt noch tagelang hier rumsitzt und offensichtlich nur Anworten erhältst, die am Thema vorbeigehen: nein, es ist nicht legal, Inhalte von Youtube runterzuladen, wenn Du nicht sicher sein kannst, dass die Inhalte auch legal auf Youtube draufgekommen sind.
Ich denke, dass das so nicht richtig ist. Die Meinung des Users Styx hier in einem Rechtsforum ist m.E. nach richtig: Du musst nicht sicher sein, dass die Inhalte legal auf YouTube geladen wurden; es darf sich dabei aber "nicht um eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage" (vgl. auch §53 I S. 1 UrhG) handeln. Der Unterschied hört sich geringfügig an, ist es aber in der Rechtspraxis nicht. Worum es sich bei einer "offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellten Vorlage" handelt, ist natürlich recht schwierig zu sagen. Vollständige (kommerzielle) Filme (auch in Ausschnitten, also bspw. die Videos "Film X 1/4", "Film X 2/4", ...) oder größere, unbearbeitete Ausschnitte aus Serien dürften aber auf jeden Fall dazu gehören. Bei Musikvideos wird es schon schwieriger, da Google (YouTube-Eigner) wohl u.a. an die GEMA (und teilweise auch an die Plattenfirmen) Lizenzgebühren zahlt. (Darüber gibt es gerade einen großen Streit in Großbritannien zwischen Google und dem britischen GEMA-Äquivalent, in dessen Verlauf Google auch sehr viele Musikvideos von YouTube gelöscht hat.) Die Antwort auf Deine Frage lautet also wohl: Teilweise ist es legal, teilweise nicht - bei Angeboten, die auch kommerziell erhältlich sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es illlegal ist, aber recht groß. (Wobei die Einschätzung, was denn nun "offensichtlich rechtswidrig" bereitgestellt wurde, auch von der Abwägung des Gerichtes abhängen wird - und da unterscheiden sich einzelne Gerichte häufig recht stark in ihren "Meinungen".)
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morryis
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 6. Januar 2007
Beiträge: 5458
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
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Der Download von Youtube-Videos funktioniert in Kubuntu auch einfacher. Sobald das youtube-Video fertig geladen ist, öffne den Konqueror Dateimanager und gehe dort in den Ordner /tmp/. Von dort kannst du das Video einfach in deinen Persönlichen Ordner kopieren, und mit einem Video-Player deiner Wahl abspielen. Die private Nutzung ist rechtlich kein Problem.
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chimp-champ
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 25. Dezember 2008
Beiträge: 1094
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Guten morgen zusammen, @morryis Mit welchem Player kann man das dann denn öffnen abspielen (es hat komischerweise keine .flv Endung)??? Gruß chimp-champ
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Alci
Anmeldungsdatum: 11. Januar 2009
Beiträge: 991
Wohnort: ~/
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@chimp-champ dann schreib eine ran. 😉
Und dann öffnet er die automatisch.
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