Mario2
Anmeldungsdatum: 19. Mai 2007
Beiträge: 151
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Hallo Mitstreiter, seit einigen Tagen grüble ich über Lizenzmodelle, werde aber nicht wirklich klug. Hintergrund ist, dass ich bisher immer dachte, unter der GPL stehende Software dürfe nicht verkauft werden. Auch dann nicht, wenn man eigene Software hinzufügt. Nun ist es aber so, dass die TrueImage-CD ein Linux bootet und vermutlich auch das ein oder andere GPL-Tool nutzt, alles unter einem Windows-Look verpackt. Auch, wenn da noch eigene Entwicklungen mit drinstecken: Dürfen die das? Müssen die nicht den gesamten Quellcode (auch den eigenen) offenlegen, wenn GPL-Teile mit auf der CD sind und genutzt werden? Ist es nicht im wesentlichen das, was die GPL von der BSD-Lizenz unterscheidet? Acronis bietet auf deren Webseite lediglich den Quellcode kleiner Teile an und das auch nur auf Anfrage per Mail. Nach meinem Verständnis muss aber der Quellcode mit den Binaries mitgeliefert werden. Stimmt das nicht? Bitte um Erleuchtung.
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Vanpan
Anmeldungsdatum: 17. Juli 2007
Beiträge: 726
Wohnort: Hagen
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Sofern ein Programm, was unter der GPL liegt, in einem anderen Programm genutzt wird muss es dann auch unter der GPL liegen.
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Mario2
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 19. Mai 2007
Beiträge: 151
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Und nun? Acronis verklagen?
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spoilerhead
Anmeldungsdatum: 24. Juni 2005
Beiträge: 324
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naja,wenn sie alles zur verfügung stellen, was unter der GPL steht, dann sind sie insofern sauber weil: eigenen code mit GPL code linken ⇒ ganzes programm unter die GPL aber: GPL programme und CS Programme auf selbe CD: kein problem, solang der komplette source der GPL programme zur verfügung gestellt wird. binaries muss man nie zugänglich machen. als Beispiel, siehe RedHat im zweifelsfalle auf http://gpl-violations.org/ nachfragen
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Marc_BlackJack_Rintsch
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 16. Juni 2006
Beiträge: 4658
Wohnort: Berlin
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Wobei man vielleicht noch dazu sagen muss, dass bei Linux (Kernel) und der GCC-Laufzeitbibliothek die Lizenzen nicht 100% GPL sind, sondern es erlaubt ist, dass man "closed source" Programme laufen lässt, die auf den Kernel und die libc API zugreifen. Sonst könnte man ja gar keine "closed source" Software auf Linux betreiben.
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Mario2
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 19. Mai 2007
Beiträge: 151
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spoilerhead hat geschrieben: weil: eigenen code mit GPL code linken ⇒ ganzes programm unter die GPL aber: GPL programme und CS Programme auf selbe CD: kein problem, solang der komplette source der GPL programme zur verfügung gestellt wird.
Soweit verstanden. Und wie ist es, wenn GPL nicht verlinkt, sondern nur benutzt wird? Ein Beispiel in diesem Zusammenhang wäre, parted im Hintergrund auszuführen, jedoch seine eigene Oberfläche als Frontend drüberzuhauen und alles zusammen auf einer Live-CD zu verkaufen.
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agra
Anmeldungsdatum: 31. Mai 2006
Beiträge: 4336
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Marc 'BlackJack' Rintsch hat geschrieben: Wobei man vielleicht noch dazu sagen muss, dass bei Linux (Kernel) und der GCC-Laufzeitbibliothek die Lizenzen nicht 100% GPL sind, sondern es erlaubt ist, dass man "closed source" Programme laufen lässt, die auf den Kernel und die libc API zugreifen. Sonst könnte man ja gar keine "closed source" Software auf Linux betreiben.
Linux selbst ist ausdrücklich ausschließlich GPLv2. Programme, die elementare Kernel-Funktionen aufrufen, müssen demzufolge ebenfalls unter der GPL stehen. (Deshalb ist es ja auch eine Streitfrage, wie proprietäre Grafiktreiber zu behandeln sind. Manche Kernelentwickler sind der Ansicht, diese verletzten ihr Urheberrecht.)
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Kopfgeldjaeger
Anmeldungsdatum: 24. Dezember 2006
Beiträge: 1168
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AFAIR ist in Linux (als Beispiel ein Vanilla-Kernel von kernel.org) nicht nur GPL 2 (only) drin. Da gab's irgendwann mal so ne Tabelle, die zeigte, wie das mit den Lizenzen aussieht. mfg EDIT:
GPL 2 only: 32,215,150 bytes GPL 2 or above: 60,637,907 bytes GPL, unspecified: 19,773,264 bytes Other: 43,762,840 bytes
http://6thsenseless.blogspot.com/2007/02/how-much-linux-kernel-code-is-gpl-2.html
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agra
Anmeldungsdatum: 31. Mai 2006
Beiträge: 4336
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Das ist richtig, es ist auch „GPLv2-or-later“-Quelltext enthalten. Die Kombination von GPLv2 und „GPLv2 or later“ ergibt aber eben nur GPLv2, weshalb der Kernel selbst nur unter der GPLv2 zur Verfügung steht. Wenn der Wille bestünde, könnte man mittel- bis langfristig sicherlich auf „GPLv3 or later“ umstellen (man könnte auch dual lizenzieren, also GPLv2 und GPLv3), nur möchte das Torvalds leider nicht. Er ist da etwas verbohrt. 😉
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e1bart0
Anmeldungsdatum: 12. Mai 2007
Beiträge: 927
Wohnort: München
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agra hat geschrieben: nur möchte das Torvalds leider nicht. Er ist da etwas verbohrt. 😉
Torvalds still will not license Linux under GPL v3
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lilith2k3
Anmeldungsdatum: 14. Dezember 2006
Beiträge: 2999
Wohnort: OS
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im allgemeinen sollte man nicht GPL und closed source vermischen. allerdings frage ich mich, ob es nicht möglich ist, die gpl software als gpl zu lassen und seine closed source sachn eben closed source, will sagen, zu den GPL sachen legt man ordnungsgemäß den quellcode bei und beläßt die lizensierung. daß GPL-lizensierte software nicht verkauft werden darf, wird nicht untersagt. ein grund mehr, BSD-lizenzsierte software zu nutzen 😉 da gibts keine probleme...
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Kopfgeldjaeger
Anmeldungsdatum: 24. Dezember 2006
Beiträge: 1168
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Warum steht Linux nur unter "GPL 2 only" zur Verfügung wenn Linux zum Teil aus GPL 2 & above und sogar anderen Lizenzen besteht? Das versteh ich irgendwie nicht... 😕
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agra
Anmeldungsdatum: 31. Mai 2006
Beiträge: 4336
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lilith2k3 hat geschrieben: im allgemeinen sollte man nicht GPL und closed source vermischen. allerdings frage ich mich, ob es nicht möglich ist, die gpl software als gpl zu lassen und seine closed source sachn eben closed source, will sagen, zu den GPL sachen legt man ordnungsgemäß den quellcode bei und beläßt die lizensierung. daß GPL-lizensierte software nicht verkauft werden darf, wird nicht untersagt. ein grund mehr, BSD-lizenzsierte software zu nutzen 😉 da gibts keine probleme...
Natürlich darf man GPL-Software verkaufen und natürlich darf man auch die eigene, proprietäre Software beilegen. Nur wenn man GPL-Software nutzt (sprich: Derivate erstellt, gegen Bibliotheken linkt, etc.), sollte man sich eben auch an die Spielregeln halten. Und die Spielregeln sind da ganz klar. (Beispiel: WordPress-Themen fallen unter die GPL, sofern sie auf WordPress-APIs zurückgreifen, was im Prinzip immer der Fall ist; wer das nicht gut findet, sollte keine WordPress-Themen veröffentlichen.) Und was soll diese ständige Kleinschreibung? Wärest Du der deutschen Sprache nicht mächtig, wäre alles ok, aber da ich weiß, dass Dein Deutsch mindestens so gut ist wie meins, empfinde ich es als reichlich dreist, dass Du es Dir ständig rausnimmst, Deine Beiträge so lieblos hinzuschmieren (kann man leider nicht anders nennen).
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Vanpan
Anmeldungsdatum: 17. Juli 2007
Beiträge: 726
Wohnort: Hagen
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agra hat geschrieben:
Und was soll diese ständige Kleinschreibung? Wärest Du der deutschen Sprache nicht mächtig, wäre alles ok, aber da ich weiß, dass Dein Deutsch mindestens so gut ist wie meins, empfinde ich es als reichlich dreist, dass Du es Dir ständig rausnimmst, Deine Beiträge so lieblos hinzuschmieren (kann man leider nicht anders nennen).
+1 😀
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freanir
Anmeldungsdatum: 9. August 2007
Beiträge: 180
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Kopfgeldjaeger hat geschrieben: Warum steht Linux nur unter "GPL 2 only" zur Verfügung wenn Linux zum Teil aus GPL 2 & above und sogar anderen Lizenzen besteht? Das versteh ich irgendwie nicht... 😕
Das ist der kleinste gemeinsame Nenner. Es wird schließlich Code verwendet, der nur unter der GPL2 zur Verfügung steht. Um das zu ändern, müsste der Code neu lizensiert werden.
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