harmatan
Anmeldungsdatum: 20. August 2006
Beiträge: 78
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Hallo zusammen, ist es in Deutschland überhaupt Open Source Kassensoftware für Restaurant erlaubt?
Eine wichte Anforderung an POS Systeme ist, dass die Software nicht manipulierbar ist.
Wie passt das denn zusammen mit Open Source? Konkret geht es bei mir um die Software Openbravo POS. Hat jemand hierzu eine Erfahrung (ganz besonders mit Finanzamt)? Grüße
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agschaal
Anmeldungsdatum: 13. August 2009
Beiträge: 680
Wohnort: Berlin
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Dürfte kein problem sein, die Münchner Verwaltung läuft mit Open-Source, die verschlüsselung beim auswärtigen Amt für die Diplomaten auch. Das Finanzamt akzeptiert Gnu-Cash- Bilanzen, das ist Open-Source. Andre
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Glori
Anmeldungsdatum: 4. März 2007
Beiträge: 126
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Das denke ich auch. Das "nicht manipulierbar" bezieht sich glaube ich eher darauf, dass Du die Kassendaten im Rahmen der Nutzung nicht verändern kannst (wie dass man im Kassenbuch nicht mit Bleistift schreiben darf). Dass das Programm theoretisch umschreibbar ist, ist damit denke ich nicht gemeint. Einfach mal beim Finanzamt anrufen:) Andreas
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harmatan
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 20. August 2006
Beiträge: 78
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der Meinung bin ich eigentlich auch. Ich müsse Openbravo POS einwenig anpassen, wegen Küchenbon, GUI etc.
Wenn ich die Software anpassen kann, dann wüsste ich auch wie die Daten später
im laufenden Betrieb zu manipulieren sind. Verstehe mich nicht falsch, ich habe nicht vor Steuer zu hinterziehen.
Vielleicht muss ich doch tatsächlich mal beim Finanzamt nachfragen.
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user_unknown
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
Beiträge: 17600
Wohnort: Berlin
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Ein Kassenbuch kannst Du auch fälschen - einfach von Scratch neu schreiben.
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pitt-admin
Anmeldungsdatum: 11. Juli 2010
Beiträge: 1875
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Mit einer einfachen Datensicherung / Rücksicherung kann man theoretisch jede Buchführung manipulieren, damit erübrigt sich die Frage.
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roxel
Anmeldungsdatum: 6. August 2011
Beiträge: 365
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harmatan schrieb:
Vielleicht muss ich doch tatsächlich mal beim Finanzamt nachfragen.
Genau, um einfach sicher zu gehen, ob diese Software auch anerkannt wird und um die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung gemäß HGB einzuhalten. Zum Software-Einsatz gibt es gesonderte Anforderungen, die Dir aber auch dein Steuerberater erläutern kann.
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pitt-admin
Anmeldungsdatum: 11. Juli 2010
Beiträge: 1875
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roxel schrieb: harmatan schrieb:
Vielleicht muss ich doch tatsächlich mal beim Finanzamt nachfragen.
Genau, um einfach sicher zu gehen, ob diese Software auch anerkannt wird und um die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung gemäß HGB einzuhalten. Zum Software-Einsatz gibt es gesonderte Anforderungen, die Dir aber auch dein Steuerberater erläutern kann.
Das Kassenprogramm ist keine Buchführung, dafür wird ein weiteres Programm benötigt oder wie sonst soll ich die Kasseneinnahmen auf Bank buchen?
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DeJe
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 2377
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harmatan schrieb: Hallo zusammen, ist es in Deutschland überhaupt Open Source Kassensoftware für Restaurant erlaubt?
Eine wichte Anforderung an POS Systeme ist, dass die Software nicht manipulierbar ist.
Wie passt das denn zusammen mit Open Source? Konkret geht es bei mir um die Software Openbravo POS. Hat jemand hierzu eine Erfahrung (ganz besonders mit Finanzamt)?
Ja, ist erlaubt. Du benötigst keine spezielle Genehmigung vom FA. Die verlangen nur, das die Abrechnungen (Kassenzettel, MwSt., ...) stimmen. Mit Buchführung hat das nix zu tun. Insbesondere bei OpenPOS gibt es keine Probleme. Ich hatte ein Projekt damit und der beratende Steuerfritze hat das problemlos abgesegnet. Bei OpenPOS mußt du aber viel Hand anlegen in Bezug MwSt-Rechnung, Inhouse/to Go, Rundungen bei Steuern, usw. 😉 Viel Spaß dabei...
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Dr._E_Bian
Anmeldungsdatum: 16. September 2011
Beiträge: 3
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Ich denke, du wirst auf dem Kassenterminal weder den Quelltext der Kassensoftware noch einen Compiler installieren. Daher dürfte es egal sein unter welcher Lizenz das Programm veröffentlicht ist. Anders sähe es aus, wenn das Programm in einer interpretierten Sprache geschrieben wäre, aber dann wäre es auch als Closed Source manipulierbar. IMHO ist die Lizenz hier also ohne Bedeutung, aber ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.
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DeJe
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 2377
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Es ist vollkommen egal ob der Quelltext verfügbar ist oder nicht, auf dem Kassensystem installiert ist, interpretierbar, ... (OpenBravo POS ist übrigens in Java geschrieben). Rein theoretisch kannst du auch mit einem Bleistift und Quittungsblock arbeiten. 😉 Für das Finanzamt müssen die Daten nur nachprüfbar sein. Also alle Kontrollbons verfügbar mit den notwendigen Daten, Kassenabrechnungen, usw. Wie du diese Dinge erfaßt und speicherst, ist dir überlassen.
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adun
Anmeldungsdatum: 29. März 2005
Beiträge: 8606
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Dr. E Bian schrieb: Anders sähe es aus, wenn das Programm in einer interpretierten Sprache geschrieben wäre, aber dann wäre es auch als Closed Source manipulierbar.
Nein. Die Annahme ein nur in Maschinencode vorliegendes Programm wäre unantastbar ist Unsinn. Es ist zwar schwieriger, aber auch nicht wirklich geht es um Kleinigkeiten und die reichen ja um eine Kasse zu manipulieren. Die Computerspieleindustrie hat das ja nun mehr als deutlich die letzten 20 Jahre demonstriert.
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Dr._E_Bian
Anmeldungsdatum: 16. September 2011
Beiträge: 3
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ich habe nicht geschrieben, dass es unantastbar ist sondern, dass es sich in der Manipulierbarkeit nicht von einem Closed Source Programm unterscheidet. Und @DeJe: ich war der Meinung es ginge um OpenPOS, weil das in dem Kommentar stand den ich zuletzt gelesen hatte.
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DeJe
Anmeldungsdatum: 2. Januar 2008
Beiträge: 2377
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Dr. E Bian schrieb: Und @DeJe: ich war der Meinung es ginge um OpenPOS, weil das in dem Kommentar stand den ich zuletzt gelesen hatte.
Doch, es geht um OpenPOS. 😉 Genau genommen um OpenBravo POS. 😀 Die andere Schiene wäre OpenERP bzw. OpenBravo ERP. Ja, ist etwas verwirrend. Zumal es auch noch OpenPOS (in CS) gibt, das mit Openbravo POS nicht viel gemeinsam hat. Das ändert aber nichts an meinem Kommentar, der war Software-unabhängig. Es interessiert das FA schlicht nicht, wie und mit welcher SW du deine Abrechnungen bewerkstelligst. Die interessiert auch nicht, ob diese manipulationssicher ist. Das ist DEIN Problem. 😉
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Xell
Anmeldungsdatum: 17. Oktober 2005
Beiträge: 360
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Die bei der Software interessante Richtlinie nennt sich Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme. Das Programm ist derzeit nicht zertifiziert. Was wohl auch nićht schlimm ist, wenn man Wikipedia glauben mag: Wikipedia Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben und die Zertifizierung von elektronischen Archivsystemen, bzw. in kaufmännische Anwendungen oder Dokumentenmanagement integrierte Archivkomponenten, erfolgt in der Regel durch Wirtschaftsprüfer beim Anwender vor Ort. Seitens des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. gibt es hierfür mit den FAIT eigene Vorgaben.
Die Einhaltung der Revisionssicherheit kann auf Grundlage einer Verfahrensdokumentation auch durch TÜViT zertifiziert werden. Basis hierfür sind die Prüfkriterien für Dokumentenmanagementlösungen (PK-DML) des VOI e.V.
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