ChickenLipsRfun2eat schrieb:
user_unknown schrieb:
Zumal bei einem Administrator, der nur seine eigene Maschine administriert, fraglich ist, von wem man haftbar gemacht werden soll - von sich selbst? Mir scheint, da fehlt mir auch Wissen. ☺
Echt? Klassisches Beispiel: IoT ☺ Deine Haustür und dein Kühlschrank sind ans Internet angeschlossen. Letzterer bekommt keine Software-Updates und ein Hacker bekommt darüber Zugriff und öffnet die Haustür. Wer haftet? (Interessant auch die Heizungsanlagen, etc., bei Interesse mal "Live Hacking" ansehen, dort wird vieles oberflächlich erklärt, aber man kann es verstehen)
Wieso weichst Du jetzt auf Kühlschränke aus? Und nochmal die Frage: Von wem soll ich haftbar gemacht werden? Von mir selbst (meine Haustür, mein Boot, meine Gespielinnen)?
Du meinst ich lebe in einem Mehrfamilienwohnhaus und durch meinen Kühlschrank/mein Ubuntu 12.04 dringt ein Hacker ein, öffnet die Tür und bestiehlt den Nachbarn?
Und dann bin ich was? Haftbar, wegen fahrlässiger Beihilfe? Gibt es so was? Oder willst Du mit Mitstörerhaftung vorbeikommen? Da kann man nur auf Beseitigung der Störung klagen, ist aber nicht für den Schaden haftbar.
Mal abgesehen von der Schwierigkeit den Nachweis zu führen.
Auf der Arbeit bist du teilweise mit haftbar, wenn du grob fahrlässig handelst.
Einspruch, wir sprachen von einem Heimrechner.
Das gilt vom Passwort über ungesperrten Arbeitsplatzbildschirm, bis hin zu USB-Sticks von außerhalb (ungeprüft) anschliessen, usw. usf. Haftung im allgemeinen gilt für alle EOL-Produkte, da diese (egal ob Gerät mit - oder nur Software) meistens im Kaufvertrag "Stand der Technik" stehen haben.
Die meiste Konsumententechnik wird ohne großen Kaufvertrag mit Bon nach AGB gekauft.
Das ist zum einen nicht näher definiert, so dass man eh meist der Blöde ist, zum anderen bedeutet dann EOL, dass man auch wirklich keine rechtliche Handhabe mehr hat, wenn man bspw. von einem Botnetz erwischt wird.
Das müsste erst mal jmd. vor Gericht durchfechten und es müsste in höhere Instanzen gehen, bevor man dazu was definitives sagen kann. Hersteller und Händler können sich üblicherweise nicht qua AGB von Haftung befreien (Überraschungsklausel, einseitiger Vorteil).
Also Du würdest auch nicht gutheißen, wenn ich oder sonst wer gegenüber JoeDoe Support leisten würde? Wieso nicht?
Nein, würde ich nicht. Ein EOL-System hat nichts im Internet zu suchen.
Tja, das ist Deine Meinung. Es gibt keinen TÜV für Rechner, also darf man mit jedem Gerät (entstört nach VDE-Norm-XY muss es natürlich sein) ins Internet, mit dem man reinkommt. Heute hat jede dumme Nulpe einen Rechner, inklusive ihrer noch dümmeren Geschwister. Man braucht keinen Führerschein, muss nicht 18 sein und verantwortliches Handeln heißt den Rechner upzudaten, aber wer will, der lässt es.
Du kannst Dir auch 2 Stücke Draht kaufen und damit die Elektrosteckdose freistochern. Wenn derjenige gewarnt wurde und es trotzdem macht ist das seine Sache. Ich muss ihm dabei nicht noch Tipps geben, wie er Drähte auswählt, die den möglichen Strom auch verkraften aber wieso soll ich sein Kindermädchen spielen? Zumal bei Rechnern die Gefahren wesentlich geringer sind und noch ein böse meinender Dritter ins Spiel muss, der nicht nur schaden will, sondern dazu auch noch den zweitunwahrscheinlichsten Weg wählt, der denkbar ist.
…Heute hängt doch fast jeder hinter einem Router und der 0-8-15-User hat keine Portweiterleitungen aktiviert…
Das würde ich so nicht unterschreiben. Sehr viele Leute haben einen dynamic DNS-Anbieter und Portweiterleitungen, sei es zum Zocken mit Konsolen oder für das NAS, damit man auch von außen darauf zugreifen kann. IoT käme da noch obendrauf. Ich denke die Zahl ist eher steigend als sinkend.
Ja, über den Kühlschrank greift er auf ein Ubuntu 12.04 zu, sehr einleuchtend. Vor allem: Das hätte er ja bis 2014 (LTS) auch gekonnt, wenn bis da keine Updates rauskamen, die die Lücke geschlossen haben.
Zudem ist jmd. der IoT und NAS und Dyn-DNS macht meist so firm in der Benutzung, dass er auch regelmäßig Updates macht, schon weil er oft die neuesten Features nutzen will. Das passt gar nicht ins Gruftieprofil.
Es gibt Leute, die auf geringere Unhöflichkeiten als Steinigungen mit Rückzug reagieren. Der TO hat natürlich selbst mit seinem Faschismusvorwurf und ähnlichem Maßstäbe gesetzt, aber gelesen werden solche Threads ja auch von Leuten, die sich weniger drastisch ausdrücken.
Der TO ist hier auch mal außen vor, weswegen ich auch auf einen anderen Kandidaten verwiesen habe, der das nicht so drastisch umsetzt, um das ein wenig rauszustellen. Zudem finde ich, dass jeder rüde reagieren dürfen sollte, wenn es im angemessenen Rahmen bleibt. Recht und gerecht liegen sowieso weit auseinander, Meinungen noch mehr.
Ich sprach nicht davon, ob man rüde reagieren darf, sondern ob man es soll. Und wie gesagt, ich weiß nicht von welchem Kandidaten Du sprichst.
Wenn jemand bewusst mit unsicherer Software ins Netz geht, darf man auch mal schimpfen.
Wieder der Stohmann - natürlich darf man schimpfen. Die Frage ist, ob es zielführend ist. Je wichtiger Du das nimmst, dass die Leute verantwortwortungsvoll surfen, desto wichtiger sollte Dir sein, ob die Methode wirkt und umso unwichtiger, dass man mal seinen Emotionen Luft macht.
Da sehe ich das "Wohl der Gemeinschaft" oberhalb der Interessen des Einzelnen und wie gesagt, das Internet produziert schon so ausreichend Müll, ohne dass man den Botnetzen Futter liefert.
Die 500 Beiträge unseres Exusers kenne ich nicht, und die soundsovielen des ominösen anderen auch nicht, so dass ich nicht weiß, womit sie das Betreiben ihrer alten Version rechtfertigen. Vielleicht ein Prepaid-Volumen-USB-Internetstick bei Telefonsperre wg. Privatinsolvenz, verbunden mit einem Desktop, mit dem man nicht mal in ein Internetcafe gehen kann, um dort großvolumige Updates zu ziehen. In Zukunft wird vielleicht der Druck auf die 32-bit-User zunehmen.
Ich halte nichts davon, die Nachtwächter zu vergraulen.