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Umgang mit dual lizenzierter Software

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu 23.04 (Lunar Lobster)
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Serengeti

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Anmeldungsdatum:
24. Februar 2008

Beiträge: 1961

Ich wurde von einem bekanten gefragt wie er mit duallizenzeierter Softwre arbeiten muss. Er wurde angefragt ein kleines Makro zu einer bestehenden Aplikation zu schreiben, dieses Makro soll PDFs verbinden. Die Anwendung itext (GIT) scheintwohl passend für die Aufgabe zu sein.

Die Anwendung aber ist dual lizenziert einmal unter AGPL und einmal closed-source. Ist es richtig, dass wenn er den Quellcode von itext plus seinen unter code unter AGPL mit sendet er keine Lizenz zahlen muss?

dirkolus

Anmeldungsdatum:
17. Mai 2011

Beiträge: 2172

Wohnort: dahoam

Dual lizenzierte Software kann und muss unter einer der beiden Lizenzen benutzt werden - und zwar exklusiv. Das heisst, man kann natürlich nicht die positiven Aspekte beider Lizenzen gleichzeitig nutzen. Daneben muss man auch die Pflichten (bspw. Veröffentlichungszwang des eigenen Quellcodes etc.) der dann exklusiv gewählten Lizenz erfüllen, um lizenzkonform zu bleiben.

Es lohnt sich aber ggfs. die Grenzen der Lizenz zu untersuchen: Ist bspw. die Erstellung eines Makros, das auf itext basiert, damit bereits ein Teil itext Software? Reicht dem Kunden evtl. nur der Link auf die Software zum Vertrieb?

Serengeti schrieb:

Ist es richtig, dass wenn er den Quellcode von itext plus seinen unter code unter AGPL mit sendet er keine Lizenz zahlen muss?

Ich habe die AGPL von itext nicht gelesen, das sollte Dein Bekannter machen! Aber er muss auch auf alles achten (basierend auf die genannte AGPL):

  • Ist eine Weitergabe der itext Software durch Dritte (überhaupt) erlaubt?

  • Kann die Weitergabe kostenlos sein? Muss der Urheber der Software genannt werden?

  • Muss der eigene Code veröffentlicht sein? Wenn ja, wie?

  • ganz generell: Treffen alle Voraussetzungen zu, um die open source Lizenz zu nutzen?

  • ganz generell: Werden dann alle Pflichten der gewählten Lizenz erfüllt?

noisefloor Team-Icon

Anmeldungsdatum:
6. Juni 2006

Beiträge: 29567

Hallo,

vorneweg: du bekommst hier mit Sicherheit keine rechtsverbindliche Auskunft bzw. eine Auskunft, auf die man sich 100% verlassen kann.

Was dein Bekannter machen muss (oder eben nicht) hängt auch maßgeblich vom Lizenztext der Software ab, die man verwendet (verwenden will / muss). Es gibt ja nicht "die" Closed Source Lizenz, die sind i.d.R. individuell geschrieben. Wenn dein Bekannter die Software, die er schreiben will, kommerziell verwendet, dann sollte er sich auf jeden Fall Rat von einem Fachanwalt holen bzw. sich sicher sein, die Lizenz der verwendeten Software so genau verstanden zu haben, dass er richtig damit umgeht. Was z.B. bedeuten kann - aber nicht muss - dass er selber eine Lizenz beim Hersteller der verwendeten Software erwirbt, die ihm die Nutzung der Software für kommerzielle Zwecke erlaubt.

Gruß, noisefloor

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