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Lizenzrechtliche Frage

Status: Gelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu 10.04 (Lucid Lynx)
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Hadariel

Anmeldungsdatum:
10. Juli 2011

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Hallo Leute,

bin schon seit einer Weile etwas verwirrt, was dOpenSource-Lizenzen wie die GPL angeht..

Unter der GPL veröffentliche Software m muss ja nicht zwingend kostenfrei sein.. Sie darf auch verkauft werden. Wenn nun aber ein Anbieter eine Software in verschiedenen Varianten anbietet.. Also Community, Business, Enterprise-Edition usw. und diese vom Funktionsumfang her unterschiedlich sind, werden teilweise auch bei GPL-Produkten Gebühren je User erhoben.

Community-Editon ist dann z.B. auf 10 User eingeschränkt. Bei mehr Usern muss eine kostenpflichtige Variante genommen werden Wenn ich im Rahmen der GPL dann für diese Community-Edition den Source-Code einfordere, dürfte ich diese Beschränkung dann herausnehmen? Bzw., wenn ich an den Source-Code einer dieser Business- oder Enterpriseeditionen käme, dürfte ich diesen unentgeltlich compilen und uneingeschränkt nutzen?

Durch die GPL werden ja eigentlich entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt.. Und wenn mir jemand, der sich den Quellcode "gekauft" hat, diesen zur Verfügung stellt.. Sollte das doch erlaubt sein?

Ich hoffe an diesem konstruierten Beispiel wird meine Frage deutlich.

Vielen Dank im Voraus

hadariel

nisita

Anmeldungsdatum:
11. Februar 2006

Beiträge: 259

kommt am ende immer darauf an.

wenn software angeboten wird die unter gpl liegt, klar die kannst du nehmen und theor. xmillionen-mal verwenden.

solche beschränkungen sind ja oft auch gar nicht durch software-gelöst, sondern eher "das ist nicht erlaubt". probleme gibt es dann erst, wenn jemand sieht, dass du dich doch nicht an die lizenz hältst.

TheDarkRose

Avatar von TheDarkRose

Anmeldungsdatum:
28. Juli 2010

Beiträge: 3459

Meistens sind dies Duallizenzierungen. Und diese Beschränkungen befinden sich auch oft in Modulen, die nicht unter der GPL stehen.

Hadariel

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
10. Juli 2011

Beiträge: 8

Danke für die Antworten.

Nehmen wir als konkreteres Beispiel mal die Exchangealternative Zarafa..

Dort beträgt es sich ähnlich wie beeschrieben.

Community-Edition mit unbeschränkt vielen Nutzern, aber Beschränkung auf 3 Outlook-Anbindungen.

Wie verhält es sich hier? Jemand Erfahrungen? Also, was passiert, wenn ich die 3 Nutzer überschreite, bzw. mir den Quelltext entsprechend anpasse, dass die Beschränkung (falls die überhaupt im Code hinterlegt ist) nicht mehr greift?

Müssen Module, die in Zusammenhang mit GPL-Quellcode benutzt werden, nicht auch unter der GPL lizensiert werden? Ich dachte, das Linking fällt unter diese Bestimmung?

Gruß Hadariel

fbartels

Anmeldungsdatum:
30. Oktober 2007

Beiträge: 314

Wohnort: Hannover

Diese Beschränkung kommt über den License Manager von Zarafa. Ohne License Manager kein (einziges) Outlook.

Dieser ist (genau so wie der Client für Outlook) closed-Source. Man hat mir mal gesagt das der Outlook Client relativ einfach nachzubauen ist, aber wenn du den License Manager nachbauen willst wird das wohl eine ganze Menge Arbeit.

Antiqua Team-Icon

Avatar von Antiqua

Anmeldungsdatum:
30. Dezember 2008

Beiträge: 4534

Hadariel schrieb:

Community-Edition mit unbeschränkt vielen Nutzern, aber Beschränkung auf 3 Outlook-Anbindungen.

Zitat von hier:
"There are two different editions of the ZCP community version. The opensource edition where every bit is opensource licensed and the free edition that includes up to 3 Outlook users for free."

Das bedeutet, der Outlook-Client ist closed Source und die zusötzlichen Module der Small Bussines, Professional und Enterprise Versionen auch. Du bekommst also den Quellcode von diesen Modulen nicht, womit sich vermutlich...

Also, was passiert, wenn ich die 3 Nutzer überschreite, bzw. mir den Quelltext entsprechend anpasse, dass die Beschränkung (falls die überhaupt im Code hinterlegt ist) nicht mehr greift?

... erübrigt.

Müssen Module, die in Zusammenhang mit GPL-Quellcode benutzt werden, nicht auch unter der GPL lizensiert werden? Ich dachte, das Linking fällt unter diese Bestimmung?

Da ist die Unterscheidung zwischen abgeleiteten Werk und Sammelwerk zu machen. Vereinfacht gesagt:

  • abgeleitetes Werk: du modifizierst ein unter GPL stehendes Werk → wieder GPL

  • Sammelwerk: du kombinierst ein unter GPL stehendes Werk und ein unter einer anderen Lizenz stehendes Werk und lieferst beides aus. Das ist eindeutig durch die GPL gestattet

Hadariel

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
10. Juli 2011

Beiträge: 8

Super vielen Dank.

Damit hat sich alles aufgeklärt ☺

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