Hallo,
der Titel sagt es ja eigentlich schon. AFAIK haben doch viele Routerhersteller Ärger bekommen, weil sie ihren Kunden keinen GPL Hinweis mitgegeben haben.
Konkret geht es darum, dass ich jemanden einen Computer verkaufen möchte, auf dem als Betriebssystem Ubuntu und darauf ein von mir erstelltes Programm läuft. Der Kunde interessiert sich eigentlich nicht dafür, ob darunter jetzt Linux oder Whatsoever läuft. Aber wenn ich es richtig sehe, bin ich doch verpflichtet, ihm auf seine Rechte an den Open-Source Komponenten hinzuweisen? Reicht es, bei der Lieferung einen Hinweis beizulegen oder sollte das bereits im Kaufvertrag stehen?
Auf welche Lizenzen müsste ich dann eigentlich hinweisen? Es sind doch bestimmt ein paar mehr, als nur die GPL.
Danke schonmal & Gruß xubaso