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Hinweis auf Lizenz beim Verkauf eines PCs mit Ubuntu als OS

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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Xubaso

Anmeldungsdatum:
14. März 2009

Beiträge: 23

Hallo,

der Titel sagt es ja eigentlich schon. AFAIK haben doch viele Routerhersteller Ärger bekommen, weil sie ihren Kunden keinen GPL Hinweis mitgegeben haben.

Konkret geht es darum, dass ich jemanden einen Computer verkaufen möchte, auf dem als Betriebssystem Ubuntu und darauf ein von mir erstelltes Programm läuft. Der Kunde interessiert sich eigentlich nicht dafür, ob darunter jetzt Linux oder Whatsoever läuft. Aber wenn ich es richtig sehe, bin ich doch verpflichtet, ihm auf seine Rechte an den Open-Source Komponenten hinzuweisen? Reicht es, bei der Lieferung einen Hinweis beizulegen oder sollte das bereits im Kaufvertrag stehen?

Auf welche Lizenzen müsste ich dann eigentlich hinweisen? Es sind doch bestimmt ein paar mehr, als nur die GPL.

Danke schonmal & Gruß xubaso

Bordi Team-Icon

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5. März 2006

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Mir ist jetzt nicht klar weshalb das im Vertrag stehen sollte. Ein beim Produkt beigelegter Wisch, oder ein Infoblatt sollten eigentlich reichen, es sei den du willst was in den AGB's verankern (z.B. das du nur OpenSource Software auslieferst, ClosedSource Aufträge nicht entgegen nimmst und den Software Support an die Loco Foren Abtrittst blablabla). 😬

Ubuntu steht unter der GNU/GPL, ich meine das eigentlich auch irgendwo einen Wisch von Canonical geben sollte den man Ausdrucken/Kopieren kann. Hab aber keine Ahnung wo suchen. Ob das reicht? http://www.ubuntu.com/project/about-ubuntu/licensing

Wirkt nicht sehr Offiziell wa?

kedmanee

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28. September 2009

Beiträge: 354

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Xubaso schrieb:

...auf dem als Betriebssystem Ubuntu und darauf ein von mir erstelltes Programm läuft.

steht den Dein Programm auch unter der GPL? Dann musst jedenfalls den Quellcode mitgeben. Die Quellcodes von Ubuntu-Linux stehen durch die Paketverwaltung zur Verfügung.

harry123

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3. Mai 2006

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Wohnort: Leipzig

kedmanee schrieb:

Xubaso schrieb:

...auf dem als Betriebssystem Ubuntu und darauf ein von mir erstelltes Programm läuft.

steht den Dein Programm auch unter der GPL? Dann musst jedenfalls den Quellcode mitgeben. Die Quellcodes von Ubuntu-Linux stehen durch die Paketverwaltung zur Verfügung.

Das ist der einzigste springende Punkt. Die Routerhersteller wurden nur verklagt, weil sie den Sourcecode nicht von Anfang an zugänglich gemacht haben, da dieser ja auf Sourcecode basierte, der unter der GPL stand. Also: steht dein Code unter der GPL? Wenn ja: Liefer einfach eine CD mit dem Sourcecode mit, fertig!

Grüße

zephir

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Anmeldungsdatum:
20. März 2006

Beiträge: 2768

Ich denke es reicht darauf zu verweisen, das als Basis OS Ubuntu Linux installiert wird, und das Software von Drittherstellern ist, für die abweichende Lizenzbedingungen zu deinem Produkt gelten, dazu ein link zur offizellen Ubuntu Hompage.

Je nachdem wie gut Deine Kunden sich mit OpenSource Lizenzen auskennen, vieleicht noch ein paar beruhigen Sätze dazu, das sie das OS unbesorgt auch kommerziell nutzen können und die Lizenz deiner Software und erst recht ihrer eigenen Produkte davon unabhänig ist.

Xubaso

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
14. März 2009

Beiträge: 23

Danke erstmal für die Antworten. Meine eigene Software ist nicht unter der GPL lizensiert, da sie kein abgeleitetes Werk ist, sondern halt "nur" auf Linux läuft und einige fertige Gnu-Programme verwendet (Shellaufrufe). Die Open-Source Community hätte auch keinen Vorteil dadurch und der Kunde will, dass es funktioniert. Ich denke, ich werde im Vertrag bei der Lizenzvereinbarung einen entsprechenden Hinweis inkl. der Abgrenzung zu meinem eigenen Programm reinschreiben. Auf Wunsch kann der Kunde dann die Links zur Ubuntu/Cantonical Seite bekommen.

Den Hinweis mit "unberuhig kommerziell nutzen" werde ich auf jeden Fall auch mit reinsetzen.

Gruß xubaso

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