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Linux im Rahmen der Legalität

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Ubuntu
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Doener

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13. April 2006

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Gesetze werden hierzuladen abseits der Realität gemacht, zumindest wenn es um das Thema Computer/Internet geht. Ich und fast alle anderen Menschen, die das Internet nutzen, haben daher mal beschlossen Gesetze in diesem Bereich einfach mal komplett zu ignorieren.

EDIT:

1. In Erwägung unserer Schwäche machtet
ihr Gesetze, die uns knechten soll'n
die Gesetze seien künftig nicht beachtet
in Erwägung,
daß wir nicht mehr Knecht sein woll'n.

Resolution der Kommunarden

RvD Team-Icon

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26. Mai 2006

Beiträge: 2870

lis hat geschrieben:

soc hat geschrieben:

2. Siehe Heise.
Auf heise.de werden auch verschiedene, in Deustchland verbotene Programme bzw. Dienste genannt (AllOfMp3, CloneCD, Alcohol, FairUse4WM, FairUse4QT, etc).
Die nennen sogar die Internetadressen! Nur die sind nicht verlinkt.

Da war allerdings ein Rechtstreit im Spiel und ich glaube nicht, dass uu.de in dieser Hinsicht ähnlich stark ist wie der Heiseverlag.

Im Prinzip, ja. Es wurde per einstweiliger Verfügung festgestellt, dass AllofMP3 keine Vertriebsrechte für Deutschland hat und damit nicht in Deutschland anbieten darf - was auch bedeutet, dass es nicht beworben werden darf.
Auf dieser Basis wurden Heise und andere Newsportale abgemahnt, Links zu AllofMP3 zu unterlassen.

Daraus, dass diese nun immer noch Namen nennen können, folgt schlichtweg, dass es dagegen keine Handhabe gibt - sonst wäre diese genutzt worden.

lis Team-Icon

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3. März 2006

Beiträge: 1470

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Ach, zu AllofMP3 auch? Ich hatte grad nur CloneWasauchimmer im Kopf. ☺

otzenpunk Team-Icon

Avatar von otzenpunk

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17. Oktober 2005

Beiträge: 8691

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Vorneweg: Ich finde es albern, dass einige Leute hier anscheinend die richtige Plattform sehen, um zivilen Ungehorsam gegen das entsprechende Gesetz oder gar gegen das Team von UU.de auszuüben, indem sie unbedingt diesen Namen nennen müssen. (Und dabei teilweise Formatierungstricks nutzen, um den anscheinend inzwischen eingerichteten Wortfilter zu umgehen.)

So läuft das nicht. Ihr könnt uns meinetwegen paranoid, lächerlich, willfährige Untertanen oder auch Weicheier nennen deswegen, aber wir betreiben dieses Portal und machen letztendlich die Regeln, auch wenn es uns manchmal schwerfällt. Und wenn wir sagen, wir wollen nicht, dass Anleitungen zu bestimmten Themen, oder Links auf Anleitungen zu bestimmten Themen, oder bestimmte Namen genannt werden, dann ist das so. Punkt.

Ihr könnt gerne dieses Thema diskutieren, aber das geht auch ohne Ross und Reiter zu nennen. Ich für meinen Teil werde intern im Team dieses Thema nochmal ansprechen, und vielleicht wird die Grenze zwischen "konkreter Anleitung" und "allgemeinem Gelaber über das Thema" dann etwas verschoben. Aber bis dahin bleiben die Vorschriften so wie sie sind, ob ihr das nun logisch findet oder nicht.

Sollten sich allerdings weiterhin Leute absichtlich über diese Regeln hinwegsetzen, werden wir diesen Thread schließen.

Rotbart van Dainig hat geschrieben:

Andersrum wird ein Schuh draus: Solange sich niemand beschwert, ist es nicht verboten.

Das ist nicht richtig. Erst wenn sich jemand beschwert, zeigt sich, ob es verboten ist. Wenn ein Richter das dann als verboten ansieht, hat man eben großes Pech gehabt.

Rotbart van Dainig hat geschrieben:

Entschuldige - mehr als die Gesetzeslage nachvollziehen und mit einem Juristen zu diskutieren kann ich nicht.

Entschuldige ebenfalls, aber das reicht mir nicht.

Ich traue dem Rechtssystem - gerade was Informationstechnologien anbelangt - kein Stück über den Weg. Dafür ist die Anzahl der Schwachsinnsurteile auf diesem Gebiet inzwischen einfach zu groß. Was du oder ein Jurist in ein Gesetz hineininterpretieren, dass noch nie vor Gericht getestet wurde, ist im Zweifelsfall völlig irrelevant, wenn auf einmal Leute von UU.de oder vom Verein als offiziellem Träger mit dem Bruder eines Freundes als juristischem Beistand vor einem 70-jährigen Richter - der überhaupt nicht versteht worum es überhaupt geht, dies aber nie zugeben würde - stehen, und auf der Gegenseite eine Schar bestbezahlter Winkeladvokaten.

Wenn's dann richtig schlecht läuft, produziert man so noch den Präzedenzfall, der dann gegen die größeren Spieler (Respekt z.B. an Heise, dass sie sowas immer mal wieder durchziehen,) ins Feld geführt wird.

Du könntest aber vielleicht die deutsche Entsprechung der MPAA (falls es sowas gibt) zu einer öffentlichen Stellungnahme bewegen, (wahlweise auch die Justizministerin,) dass sie Anleitungen zum Abspielen von DVDs unter Linux als legal ansieht, und auf gerichtliche Schritte dagegen verzichten wird. Das würde mich überzeugen. 😉

Faith hat geschrieben:

Irgentein Forum oder User oder sonstwas, wird immer mal ein Vorreiter sein.


Aber nicht dieses Forum. Das haben die Betreiber so beschlossen. Mach dein eigenes Forum dafür auf.

arschjucken hat geschrieben:

Hab ich richtig verstanden, daß erst ein Gericht css als wirksamen Kopierschutz anerkennen muß, um die lib zu verbieten ?

Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Wenn ein Gericht anhand eines Falles entscheidet, dass CSS einen "wirksamen Kopierschutz" darstellt, dann muss das Opfer, äh, der Angeklagte die Konsequenzen für sein "illegales" Verhalten tragen. Dass er der festen Überzeugung war, CSS wäre kein "wirksamer Kopierschutz" gilt dann höchstens als strafmildernd, wenn der Richter es ihm überhaupt glaubt.

Rotbart van Dainig hat geschrieben:

ChrisNiemy hat geschrieben:

Ich halt mich da jetzt auch erstmal hier aus diesem Thread raus. Aber was mich stört an mancher Argumentation ist, wie manche von "vorauseilendem Gehorsam" und "Zensur" sprechen. Das ist Phrasendrescherei.

Nein, beides ist die korrekte Terminologie: Ohne Grundlage in Recht und Forenregeln werden bestimmte Teile von Beiträgen entfernt oder ersetzt.

Zensur_(Informationskontrolle)

Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates bzw. einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen.

Ich sehe weder, dass UU.de ein Staat ist, noch eine einflussreiche Organisation, und schon gar nicht wollen wir "unerwünschte" Aussagen unterdrücken. Zensur ist höchstens das entsprechende Gesetz, dass bestimmte Aussagen bzw. Anleitungen verbietet, und in seiner Wischiwaschi-Formulierung geradezu darauf angelegt ist, Unsicherheit über sein wahres Ausmaß zu erzeugen.

Rotbart van Dainig hat geschrieben:

Selbstverständlich. Allerdings sollte man dann sämtliche Hinweise zu diesem Thema entfernen, wie auch diese Diskussion, da nach der Logik der Rechtsunsicherheit auch daraus eine Bedrohung erwachsen kann.

Da wie schon beschrieben die Grenze dessen, was nun erlaubt ist, und was nicht, sehr unklar ist, muss jeder für sich und seinen Verantwortungsbereich eben selber festlegen, wo er die Grenze des Ungefährlichen zieht. Und Forum und Wiki sind eben der Verantwortungsbereich des UU.de-Teams, und wir haben entschieden, dass wir es für ungefährlich halten, in anderem Kontext auf eine Seite zu verlinken, auf der der Leser dann zufällig auch auf eine Anleitung zum DVD-Schauen stößt, oder ein paar allgemeine Stichworte für eine Suchmaschine zu liefern.

lis hat geschrieben:

soc hat geschrieben:

2. Siehe Heise.
Auf heise.de werden auch verschiedene, in Deustchland verbotene Programme bzw. Dienste genannt (AllOfMp3, CloneCD, Alcohol, FairUse4WM, FairUse4QT, etc).
Die nennen sogar die Internetadressen! Nur die sind nicht verlinkt.

Da war allerdings ein Rechtstreit im Spiel und ich glaube nicht, dass uu.de in dieser Hinsicht ähnlich stark ist wie der Heiseverlag.

Genau das ist der Punkt. Heise hat auf diese Angebote verlinkt, ist dafür vor den Kadi gezerrt worden, und hat mehr oder weniger verloren, weil das Gericht "Verlinkung" als "Verbreitung" angesehen hat. Das hat den Verlag auf sicher 'ne ganze Stange Geld gekostet, (welches wir von UU.de nicht haben,) und ich begrüße es, dass sie ihre Mittel für sowas einsetzen. Jetzt verlinken sie vorerst nicht mehr, sondern nennen bloß noch die Namen, aber AFAIK sind diese Verfahren alle noch nicht rechtsgültig abgeschlossen. Es ist also weder abschließend geklärt, dass das Verlinken verboten ist, noch dass die Nennung des Namens erlaubt ist. In diesem Sinne: Go, Heise, go!

Wenn denn mal ein entsprechendes Urteil von einem OLG oder was Ähnlichem vorliegt, werden wir unsere Regeln sicherlich daran anpassen.

Doener hat geschrieben:

Gesetze werden hierzuladen abseits der Realität gemacht, zumindest wenn es um das Thema Computer/Internet geht. Ich und fast alle anderen Menschen, die das Internet nutzen, haben daher mal beschlossen Gesetze in diesem Bereich einfach mal komplett zu ignorieren.

Full Ack, was das angeht. Wenn man Gesetze ignoriert, sollte man sich aber tunlichst nicht dabei erwischen lassen. Außer man legt es auf Konfrontation an, weil man entweder einen starken Background hat oder nichts zu verlieren.

pippovic

Avatar von pippovic

Anmeldungsdatum:
12. November 2004

Beiträge: 9130

Hallo liebe Ubuntu-User!

wir wollen hier mit Sicherheit niemanden ärgern, dass dürft ihr uns ruhig glauben. Zu dem leidigen Thema DVD abspielen mit Hilfe einer gewissen lib können wir nur immer wieder folgendes sagen. Die Benutzung und auch die Nennung ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Gesetz ist zwar rechtlich umstritten, aber wir wollen es nicht auf einen Versuch ankommen lassen. Soweit mir bekannt ist, gibt es noch kein Referenz-Urteil zu einem solchen Fall. Falls ihr eins habt, dann immer her damit 😉

In Deutschland herrscht aber leider der Abmahnwahn, d.h. Anwälte versuchen aus allem Geld zu machen. Mehr Infos dazu erhaltet ihr auch auf dieser Seite: http://abmahnwelle.de/. Sollte UU.de abgemahnt werden, ob zu Recht oder zu Unrecht, dann wird das sehr sehr teuer für die Betreiber der Seite. Änliche Fälle gab es ja leider schon mit anderen Foren. Da wir uns eine Abmahnung und einen Gerichtsprozess nicht leisten können, bitten wir euch, dass ihr euch an unsere Regeln haltet und den Namen der betreffenden lib weder jetzt noch in Zukunft öffentlich hier nennt. Wer uns eine schriftliche Zusage geben möchte, dass er eventuelle Gerichtskosten trägt, der ist herzlich willkommen.

Manchmal frage ich mich auch, wo das Problem ist? Wir können nicht kontrollieren, was ihr euch untereinander per PN schreibt, also nutzt bitte diese Funktion, falls Fragen zum Thema auftauchen 💡

Danke für euer Verständnis!

Gruß
pippovic

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Avatar von RvD

Anmeldungsdatum:
26. Mai 2006

Beiträge: 2870

otzenpunk hat geschrieben:

So läuft das nicht. Ihr könnt uns meinetwegen paranoid, lächerlich, willfährige Untertanen oder auch Weicheier nennen deswegen, aber wir betreiben dieses Portal und machen letztendlich die Regeln, auch wenn es uns manchmal schwerfällt. Und wenn wir sagen, wir wollen nicht, dass Anleitungen zu bestimmten Themen, oder Links auf Anleitungen zu bestimmten Themen, oder bestimmte Namen genannt werden, dann ist das so. Punkt.

Völlig ok. Dann schreibt das in die Boardregeln. Oder in einen Sticky. Oder sonstwohin.
Aber schreibt bitte nicht hinein, dass dem aufgrund der Rechtslage so sei - sonst gibt das bloß weitere Diskussionen.
Aber schreibt es.

otzenpunk hat geschrieben:

Ich traue dem Rechtssystem - gerade was Informationstechnologien anbelangt - kein Stück über den Weg. Dafür ist die Anzahl der Schwachsinnsurteile auf diesem Gebiet inzwischen einfach zu groß. Was du oder ein Jurist in ein Gesetz hineininterpretieren, dass noch nie vor Gericht getestet wurde, ist im Zweifelsfall völlig irrelevant, wenn auf einmal Leute von UU.de oder vom Verein als offiziellem Träger mit dem Bruder eines Freundes als juristischem Beistand vor einem 70-jährigen Richter - der überhaupt nicht versteht worum es überhaupt geht, dies aber nie zugeben würde - stehen, und auf der Gegenseite eine Schar bestbezahlter Winkeladvokaten.

Es ist bedauerlich, dass ich als Luser das einem Moderator sagen muß, aber:
Bitte bemühe dich um einen neutralen Tonfall. Und verzichte auf Mutmaßungen.

otzenpunk hat geschrieben:

Wenn's dann richtig schlecht läuft, produziert man so noch den Präzedenzfall, der dann gegen die größeren Spieler (Respekt z.B. an Heise, dass sie sowas immer mal wieder durchziehen,) ins Feld geführt wird.

Eine Abmahnung ist kein Präzedenzfall.

otzenpunk hat geschrieben:

Du könntest aber vielleicht die deutsche Entsprechung der MPAA (falls es sowas gibt) zu einer öffentlichen Stellungnahme bewegen, (wahlweise auch die Justizministerin,) dass sie Anleitungen zum Abspielen von DVDs unter Linux als legal ansieht, und auf gerichtliche Schritte dagegen verzichten wird. Das würde mich überzeugen.

Warum die Meßlatte nicht noch höher legen, und eine Enschteidung des BVerfG verlangen? Von dem kannst du nämlich eventuell eine Antwort erhalten, die nicht 'Wischiwaschi-Formulierung' ist.

otzenpunk hat geschrieben:

Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Wenn ein Gericht anhand eines Falles entscheidet, dass CSS einen "wirksamen Kopierschutz" darstellt, dann muss das Opfer, äh, der Angeklagte die Konsequenzen für sein "illegales" Verhalten tragen. Dass er der festen Überzeugung war, CSS wäre kein "wirksamer Kopierschutz" gilt dann höchstens als strafmildernd, wenn der Richter es ihm überhaupt glaubt.

Wiegesagt, dass ist völlig irrelevant: Es ist eine technisch wirksame Maßnahme zur Einschränkung der Nutzungsrechte.
Das hat nur garkeinen Einfluß darauf, ob man den Namen nennen darf.

otzenpunk hat geschrieben:

Ich sehe weder, dass UU.de ein Staat ist, noch eine einflussreiche Organisation, und schon gar nicht wollen wir "unerwünschte" Aussagen unterdrücken.

Wie du oben schön dargelegt hast, habt ihr hier das Sagen. Damit befindet ihr euch in einer Position des Einflusses, und dass ihr einen bestimmten Punkt nicht sehen woll ist evident.

otzenpunk hat geschrieben:

Zensur ist höchstens das entsprechende Gesetz, dass bestimmte Aussagen bzw. Anleitungen verbietet, und in seiner Wischiwaschi-Formulierung geradezu darauf angelegt ist, Unsicherheit über sein wahres Ausmaß zu erzeugen.

Nein. Verboten ist nach dem Gesetz die Werbung - und was das bedeutet kannst du an entsprechenden Computerspielen sehen.

otzenpunk hat geschrieben:

Da wie schon beschrieben die Grenze dessen, was nun erlaubt ist, und was nicht, sehr unklar ist, muss jeder für sich und seinen Verantwortungsbereich eben selber festlegen, wo er die Grenze des Ungefährlichen zieht. Und Forum und Wiki sind eben der Verantwortungsbereich des UU.de-Teams, und wir haben entschieden, dass wir es für ungefährlich halten, in anderem Kontext auf eine Seite zu verlinken, auf der der Leser dann zufällig auch auf eine Anleitung zum DVD-Schauen stößt, oder ein paar allgemeine Stichworte für eine Suchmaschine zu liefern.

Nochmal: Ein Link ist wesentlich riskanter, und diese Stenographie ist offensichtlich.
Solche Winkelzüge sind auf den ersten Blick zwar total clever, aber juristisch in der Regel völlig irrelevant, da sie lediglich das Bewusstsein ausdrücken, etwas Verbotenes zu tun.
Deshalb sind auch die ganzen Disclaimer nutzlos.

otzenpunk hat geschrieben:

Wenn denn mal ein entsprechendes Urteil von einem OLG oder was Ähnlichem vorliegt, werden wir unsere Regeln sicherlich daran anpassen.

Also ein negatives Feststellungsurteil würde auch reichen?

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Avatar von RvD

Anmeldungsdatum:
26. Mai 2006

Beiträge: 2870

pippovic hat geschrieben:

Zu dem leidigen Thema DVD abspielen mit Hilfe einer gewissen lib können wir nur immer wieder folgendes sagen. Die Benutzung und auch die Nennung ist in Deutschland nicht erlaubt.

Nein und nein. Nichtgewerblicher Besitz und nichtgewerbliche Nutzung sind ebensowenig verboten wie eine Nennung, die nicht gewerbliche Werbung ist.
Einfuhr und Verbreitung hingegen ist verboten. Steht alles im entsprechenden Paragraph.

pippovic hat geschrieben:

Mehr Infos dazu erhaltet ihr auch auf dieser Seite: http://abmahnwelle.de

Dort stehen auch die nötigen Vorraussetzungen für eine Abmahnung, was sehr lesenswert ist.

pippovic hat geschrieben:

Manchmal frage ich mich auch, wo das Problem ist?

Das Problem ist eigentlich nur, das hilfesuchende Nutzer zusätzlich verunsichert werden, wenn dies garnicht nötig ist.

user_unknown

Avatar von user_unknown

Anmeldungsdatum:
10. August 2005

Beiträge: 17595

Wohnort: Berlin

otzenpunk hat geschrieben:

Du könntest aber vielleicht die deutsche Entsprechung der MPAA (falls es sowas gibt) zu einer öffentlichen Stellungnahme bewegen, (wahlweise auch die Justizministerin,) dass sie Anleitungen zum Abspielen von DVDs unter Linux als legal ansieht, und auf gerichtliche Schritte dagegen verzichten wird. Das würde mich überzeugen. 😉

Selbst auf die Justizministerin und ihre Stellungnahme kann man sich nicht verlassen, denn was diese meint ist (zum Glück) nicht verbindlich.
Die Gewaltenteilung sieht vor, daß die Justiz unabhängig und frei ist.
otzenpunk hat geschrieben:

Rotbart van Dainig hat geschrieben:

ChrisNiemy hat geschrieben:

Ich halt mich da jetzt auch erstmal hier aus diesem Thread raus. Aber was mich stört an mancher Argumentation ist, wie manche von "vorauseilendem Gehorsam" und "Zensur" sprechen. Das ist Phrasendrescherei.

Nein, beides ist die korrekte Terminologie: Ohne Grundlage in Recht und Forenregeln werden bestimmte Teile von Beiträgen entfernt oder ersetzt.

Zensur_(Informationskontrolle)

Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates bzw. einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen.

Ich sehe weder, dass UU.de ein Staat ist, noch eine einflussreiche Organisation, und schon gar nicht wollen wir "unerwünschte" Aussagen unterdrücken. Zensur ist höchstens das entsprechende Gesetz, dass bestimmte Aussagen bzw. Anleitungen verbietet, und in seiner Wischiwaschi-Formulierung geradezu darauf angelegt ist, Unsicherheit über sein wahres Ausmaß zu erzeugen.

UU.de ist eine einflußreiche Organisation - aber hallo.
Dieser Thread wurde, da ich dies schreibe, 1690 mal aufgerufen.
Und wir unterdrücken eine unerwünschte Aussage.
Daß die Bibliothek so und so heißt, und daß man sie da und dort beziehen kann, das sind Aussagen.
Diese Aussagen sind unerwünscht.
Das die Gründe, aus denen die Aussagen hier unerwünscht sind, und daß wir auf Druck - und sei es eingebildeter Druck - die Aussagen unterdrücken, ändert nichts an der Tatsache.

Wenn man argumentiert:
'Zensur ist böse.' und 'Wir sind nicht böse.' daraus folgt: 'Wir üben keine Zensur.',
dann liegt der Fehler m.E. in der ersten Prämisse.

Wir machen das nicht gerne - einmal, weil es Arbeit macht, zwotens weil es Ärger macht, drittens nutzen vielleicht auch einige von uns diese Lib, und sehen darin nichts anrüchiges.

Aber wenn diejenigen, die auch mit ihrem privaten Geld im Falle eines Falles zumindest derart geradestehen müssen, daß sie Anwalts- und Prozeßkosten tragen - wenn diejenigen sagen, daß ihnen die Rechtslage nicht sicher genug erscheint, dann müssen das die anderen aktzeptieren.

Wer darüber diskutieren will, ist herzlich eingeladen, dies in einem freundlichen und sachlichen Ton zu tun.

Die Entscheidung fällen aber immer noch die Forumsbetreiber. Das ist ihre Pflicht und ihr Recht, und wem das nicht paßt, der kann ja ein eigenes Forum aufmachen, und es dort anders handhaben.

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