Chrissss
Anmeldungsdatum: 31. August 2005
Beiträge: 37971
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Linthorul schrieb: Es geht schon so weit das bei Wikipedia bei Firefox ein zensiertes Logo hochgeladen werden musste:
Dann sei bitte fair. Im deutschen Artikel zu OpenSuse sind die Logos von
verpixelt worden. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:OpenSUSE.png Der Grund: Das Bild steht unter der Free Software License. Anderweitig lizenzierte Logos müssen entfernt werden.
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Geier
Anmeldungsdatum: 12. Juli 2007
Beiträge: 2087
Wohnort: Braunschweig
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Schlau wäre, sie hätten die Icons vom Desktop entfernt, dann wäre es gar nicht aufgefallen ☺
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Onli
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 1. August 2005
Beiträge: 6941
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Dass man die Wikipedia bei Lizenzfragen nicht ernst nehmen kann, sollte doch inzwischen allgemein bekannt sein. Gruß
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
Beiträge: 20092
Wohnort: Schwabenländle
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Krisska schrieb: Wenn man eigentlich kein englisch kann und gegen Ubuntus Markenrechte verstößt, kann man doch gar nicht verklagt werden oder?
Ich bin kein Anwalt, aber hier streitet man sich meines Wissens noch, ob z.B. eine englische EULA (vorausgesetzt sie ist an deutsches Recht angepasst) gültig ist. In meinen Augen ist sie das nicht, aber das ist wie gesagt noch ein Streitpunkt. Es kann eben nicht von allen Menschen auf der Welt erwartet werden, dass sie Englisch verstehen. (In der IT-Branche hat es sich aber doch irgendwie etabliert.) Gruß Dee
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DrScott
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 7. Juli 2005
Beiträge: 6018
Wohnort: Nürnberg
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Onli schrieb: Dass man die Wikipedia bei Lizenzfragen nicht ernst nehmen kann, sollte doch inzwischen allgemein bekannt sein.
Nein, erleuchte mich bitte 😉
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xabbuh
Anmeldungsdatum: 25. Mai 2006
Beiträge: 6411
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Wenn man eigentlich kein englisch kann und gegen Ubuntus Markenrechte verstößt, kann man doch gar nicht verklagt werden oder?
Ich bin kein Anwalt, aber hier streitet man sich meines Wissens noch, ob z.B. eine englische EULA (vorausgesetzt sie ist an deutsches Recht angepasst) gültig ist. In meinen Augen ist sie das nicht, aber das ist wie gesagt noch ein Streitpunkt. Es kann eben nicht von allen Menschen auf der Welt erwartet werden, dass sie Englisch verstehen. (In der IT-Branche hat es sich aber doch irgendwie etabliert.)
Wobei von meinem Verständnis her es relativ egal sein sollte, ob ich die EULA lese und / oder verstehe, da das Markenrecht auch ohne die EULA Bestand hat.
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e2l
Anmeldungsdatum: 1. September 2007
Beiträge: 738
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DrScott schrieb: Onli schrieb: Dass man die Wikipedia bei Lizenzfragen nicht ernst nehmen kann, sollte doch inzwischen allgemein bekannt sein.
Nein, erleuchte mich bitte 😉
Interessiert mich auch.
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Onli
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 1. August 2005
Beiträge: 6941
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Hm. Das mit dem Mozilla-Icon ist doch schon ein erstes Beispiel. Das in einem selbstgemachten Screenshot zu verpixeln ist völlig unnötig - vor allem, sollte das wirklich im vorauseilendem Gehorsam passiert sein. Immerhin hat man am eigenen Bildschirmbild auch eigene Rechte - siehe z.B. Bildzitat.
Dazu kommt dann, und des gehört zum gleichen Denken, das im ganzen Artikel zu Windows keine Screenshots zu finden sind. Microsoft möge das nicht, steht in einer englischen Richtlinie - und die deutsche Lizenzseite (insbesondere der Screenshotabschnitt unten) folgt dem, teilweise wortgleich, bezieht sich auf englische Einschätzungen. Dass dies für Deutschland überhaupt nicht zutreffend und damit unnötig ist wird von den Wikipedianern hier anscheinend nicht kapiert. Hier wird ungefragt Angstverhalten übernommen. Natürlich bin ich kein Anwalt. Aber: so Verhalten wäre dann nötig, wenn es massive Probleme damit gab, ein negatives Urteil genau dazu vorliegt. Das wäre mir allerdings neu. Man bedenke, zu welchen Auswirkungen dieses Angstdenken hier im Wiki (meint: dort insbesondere, siehe Screenshot- und Logoproblematik) schon beinahe geführt hätte...
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DrScott
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 7. Juli 2005
Beiträge: 6018
Wohnort: Nürnberg
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@Onli: Ok, dass meinst Du. Ob man für so eine "Pixel-Aktion" in einem Bild, welches in einem Artikel bei Wikipedia vorkommt, wirklich "Wikipedia" verantwortlich machen soll? Ich denke, die haben genug damit zu tun zu prüfen, ob irgendwo tatsächliche Probleme existieren. Da werden sie nur wenig Zeit haben, nach dem Gegenteil zu suchen...
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Krisska
Anmeldungsdatum: 16. März 2008
Beiträge: 241
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Fällt ein Screenshot nicht unter Panoramafreiheit? :>
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Onli
Ehemalige
Anmeldungsdatum: 1. August 2005
Beiträge: 6941
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Das Ausblurren des Firefox-Logos wurde ursprünglich von einem Admin vorgenommen, dann reverted, dann wieder geblurrt. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:OpenSUSE.png - doch, solches Verhalten betrifft die Wikipedia als Ganzes. Ich habe doch auch versucht zu zeigen, dass das Politik ist, meine Argumentation nicht nur an dem Beispiel aufgehangen, sondern auch die Richtlinien dazu verlinkt. Ich meine, das ist ja auch klar. Solch ein Ding ohne Struktur aufzuziehen muss zu solchem Chaos führen. Diskussionen nicht in Diskussionsforen, sondern auf Wikiseiten zu führen, ohne PM-System noch echter Übersicht, ist ganz klar ein Strukturproblem. Man vergegenwärtige sich, dass dort immer noch Löschtrolle schalten und walten. Aber das wird OT.
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
Beiträge: 20092
Wohnort: Schwabenländle
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xabbuh schrieb: Wobei von meinem Verständnis her es relativ egal sein sollte, ob ich die EULA lese und / oder verstehe, da das Markenrecht auch ohne die EULA Bestand hat.
Was das Markenrecht angeht, stimmt das natürlich, daran kann man nicht wackeln. Aber in allgemeinen EULAs steht ja meist mehr als nur der Hinweis auf Marken oder Lizenzen, sondern echte Nutzungseinschränkungen. Gruß Dee
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xabbuh
Anmeldungsdatum: 25. Mai 2006
Beiträge: 6411
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Dee schrieb: xabbuh schrieb: Wobei von meinem Verständnis her es relativ egal sein sollte, ob ich die EULA lese und / oder verstehe, da das Markenrecht auch ohne die EULA Bestand hat.
Was das Markenrecht angeht, stimmt das natürlich, daran kann man nicht wackeln. Aber in allgemeinen EULAs steht ja meist mehr als nur der Hinweis auf Marken oder Lizenzen, sondern echte Nutzungseinschränkungen.
Wenn du das auf EULAs allgemein ausdehnst hast du natürlich Recht. Afaik ist auch genau das der Grund, warum EULAs in Deutschland im Prinzip nichtig sind.
Aber das war ja nicht Krisskas Frage. 😉
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Krisska
Anmeldungsdatum: 16. März 2008
Beiträge: 241
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Ich würde meine Frage klar bejahen. Wenn etwas draußen im öffentlichen Raum rumsteht und man es fotographiert, darf man es veröffentlichen, selbst wenn man nicht der Besitzer des Objektes ist. Wenn man nun ein Screenshot macht mit einem Notebook welches draußen steht, ist das ja die selbe Thematik. Und nun Notebook-Nutzer mehr Rechte einzuräumen als Pc-Nutzer wäre irgendwie Schwachsinn. Von daher denke ich mal es sind alle Screenshots erlaubt. Außer man veröffentlicht Screenshots von nicht-zugänglichen Programmen von der FBI oder sowas in der Art, weil die stehen ja kaum im öffentlichen Raum drin. Und was nicht frei zugänglich ist, darf man auch nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen. Lässt sich also meiner Meinung nach alles von der http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit ableiten. Von daher sind Screenshots vom Firefox-Logo erlaubt.
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Dee
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 9. Februar 2006
Beiträge: 20092
Wohnort: Schwabenländle
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Ich würde meine Frage klar bejahen. Wenn etwas draußen im öffentlichen Raum rumsteht und man es fotographiert, darf man es veröffentlichen, selbst wenn man nicht der Besitzer des Objektes ist.
Äh, jein. Sobald nämlich Leute auf dem Bild sind, greift das Persönlichkeitsrecht. Da kommt es dann drauf an, ob Du die Person fotografieren willst/fotografiert hast, oder sie nur "zufällig" im Weg war (am besten mit vielen anderen). Im ersten Fall darfst Du das Foto nicht ohne Einwilligung der abgelichteten Person veröffentlichen, im zweiten Fall schon. Urheber bist in beiden Fällen aber Du. ☺
Wenn man nun ein Screenshot macht mit einem Notebook welches draußen steht, ist das ja die selbe Thematik.
Was hat der Ort des Notebooks damit zu tun, ob man einen Screenshot veröffentlichen darf oder nicht? Oder meinst Du ein Foto des Notebooks, auf dem man den Bildschirm sieht? Nur ein Beispiel, was Du nicht darfst: Ein geschütztes Werk (Bild, Text, etc.) fotografieren und veröffentlichen. Denn per Gerichtsbeschluss ist das kein eigenes Werk, sondern nur eine Kopie. Etwas anderes wäre es, wenn Du das Foto danach noch bearbeitest und verfremdest. Je größer die Veränderung, desto besser. Ein Screenshot ist hier nichts anderes. Wenn Du z.B. einen Screenshot des Ubuntu-Desktops machst, auf dem wirklich nur das Hintergrundbild (der Reiher) plus Panel zu sehen ist, dann ist dies eine Ableitung des Original-Reiherbildes und muss dementsprechend behandelt werden. Wenn das Bild also unter einer CC-BY-SA-Lizenz liegt, darfst Du es nicht einfach unter der GFDL veröffentlichen. Also ein Screenshot (ohne Bearbeitung) ist eine direkte Kopie, kein eigenes Werk! Du hast mit Deinem Schluss oben also leider unrecht. Deine Erweiterung der Panorama-Freiheit auf Desktop-Icons wird wohl auch kein Richter nachvollziehen. 😉 Gruß Dee
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