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überzogene KBasic-Lizenz (siehe "freiesMagazin 04/2009 erschienen")

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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user_unknown

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Dem freien Magazin habe ich bereits einen Leserbrief geschickt, aber wer weiß ob der veröffentlicht wird, und wann. Damit er ein paar Leser sicher erreicht veröffentliche ich ihn auch hier:

Es geht um diesen Artikel: http://freiesmagazin.de/mobil/freiesMagazin-2009-04-bilder.html#09_04_kbasic


Ich bin ein großer Freund der GPLv3 und habe selbst einige Programme mit dieser Lizenz veröffentlicht. Aber die Aussagen im Artikel zur Lizenz erscheinen mir überzogen und rechtswidrig.

Lizenzen fußen im Deutschen Recht auf dem Urheberrecht. Als Urheber darf ich entscheiden, mit welcher Lizenz ich ein Programm veröffentliche. Ein Programmierer kann aber nicht eine Kompositionssoftware schreiben, und sich die Rechte an der damit, von einem Dritten geschaffenen Musik verschaffen, oder an den Bildern, die mit seinem Grafikprogramm erzeugt wurden, oder den Texten, die mit seiner Textverarbeitung geschrieben wurden. Kann er sich denn die Rechte an der Frucht anderer Programmierer Arbeit und Kreativität verschaffen? "Genausowenig!" möchte man antworten.

Nun behauptet der Artikel jedoch: "Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, um ausgeführt werden zu können, dürfen laut Autor Bernd Noetscher mit der GPL-Version von KBasic selbst wiederum nur Programme erstellt werden, die der GPL unterliegen. Diese Aussage deckt sich mit der FAQ der Free Software Foundation (Link), wenn der GPL-lizenzierte Interpreter oder die GPL-lizenzierte VM Teile von sich oder anderen GPL-lizenzierten Programmen in das Endprogramm einbindet."

Dies scheint aber im Widerspruch zu der früheren Aussage des Artikels zu stehen "KBasic ist 100 % syntaxkompatibel zu VB6 und QBasic". Was heißt das, syntaxkompatibel?

Das bedeutet, daß eine Funktion so aussehen kann:

Function divide(dividend As Double,divisor As Double) As Double
        Return dividend / divisor
End Function 

nicht jedoch so:

def divide (dividend : Double, divisor : Double) : Double = 
        dividend / divisor

das wäre eine andere Syntax. Wieso soll nun ein Programm, welches syntaxkompatibel zu QBasic ist nicht ohne KBasic laufen können, also z.B. mit KBasic? Nun, indem es statt QBasic andere Bibliotheken benutzt, und z.B. statt Print Prynt verwendet, oder statt + - oder statt CLS CLEARSCR usw. Das tut KBasic aber nicht.

Ich kann also ein Programm schreiben, daß sowohl mit qbasic, als auch mit Kbasic läuft, und niemand kann bestimmen womit ich es geschrieben habe. Wie will man nich dann dazu zwingen mein Programm unter die GPLv3 zu stellen? Versteht mich nicht falsch; ich bin sehr dafür, daß jeder Programmierer alle seine Programme unter die GPLv3 stellt, aber ich sage die Rechtslage gibt es nicht her die Lizenz auf unabhängige Programme auszudehnen, nur weil sie mit diesem Programm erzeugt wurden. Genauso kann man eine Batterie verteilen und im Kleingedruckten schreiben, daß alle Geräte, die damit betrieben werden, in den Besitz des Batteriegebers übergehen. Man sieht, das ist Unfug.

Gibt es denn Bibliotheken in KBasic, die es bei QBasic oder VBasic nicht gibt, so daß man deren Gebrauch an die GPLv3 binden kann. Das habe ich nicht geprüft, das könnte es geben. Vielleicht heißt ein Button hier VBButton und dort KButton - das müßte jemand prüfen, der KBasic wirklich verwenden will. Damit ist aber noch nicht genug.

Wer hindert mich daran morgen einen Interpreter und Bibliotheken zu schreiben, die auch "KButton" als Bezeichner verwenden, also die Schnittstelle mit KBasic teilen, und eine komplett eigene Codebasis benutzen, so daß die KBasicentwickler daran keine Rechte reklamieren können? Oder können sie doch? §69a, Absatz 2 schließt das aus: "Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt." siehe http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html

Der Autor von KBasic kann lediglich Verbindungen Dritter mit KBasic - ich weiß nicht ob da gelinkt wird und man nativen Code erzeugen kann, oder ob ähnlich wie bei Java ein Zwischencode generiert wird - diese Verbindungen kann man untersagen. Das wäre richtig, sagte aber die Lizenz nicht so. Ein Entwickler könnte dann immer noch seinen Quellcode weitergeben, und die User anweisen, wie diese den Code zusammen mit KBasic, welches sie sich getrennt besorgen, verwenden.

Aber wäre das nicht wieder OpenSource, also was der Autor wollte? Nein, und nochmal nein. Erstens gibt es andere Opensource-Lizenzen, wie die BSD-Lizenz. Man könnte die eigenen Basicprogramme also mit der BSD-Lizenz verbreiten. Und zweitens ist Quellcode nicht gleich freie Lizenz. Ich kann meinen Kunden Quellcode aushändigen, und alle üblichen Opensourcerechte verweigern (verändern, verbreiten, wiederverwenden). Das kann bedeuten, daß die User leichter gegen meine Lizenz verstoßen können, aber nur weil der Code einsehbar ist folgt daraus noch nicht, daß der Nutzer damit machen darf was er will.

Nun - was folgt aus all dem? Ich bin kein Anwalt, und weiß nicht, was das für die Lizenz insgesamt bedeutet, wenn sie aufgrund eines Mißverständnisses nicht in Gänze wirksam werden kann. Ich empfehle Euch dennoch Eure Programme unter die GPLv3 zu stellen, aber nehmt Euch kein Vorbild an dieser Form der Ausgestaltung.

Kinch

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Ich bin zugeben nie besonders tief in die Lizenproblematik eingestieben, aber ich habe den Eindruck dass du Nutzungsrecht und Urheberrecht verwechselst.

Du schreibst: "Kann er sich denn die Rechte an der Frucht anderer Programmierer Arbeit und Kreativität verschaffen?" Aber darum geht es doch generell nicht bei der GPL - sich ein Recht an irgendetwas zu verschaffen - sondern das Nutzungsrecht der eigenen Programme einzuschränken.

Ebenso, wie man die kommerzielle Nutzung ausschließen kann, kann man die Nicht-GPL-erzeugende Nutzung des Programms ausschließen. Erzeugt man mit dem Programm ein Produkt und stellt dieses nicht unter die GPL hat man somit gegen die Nutzungsbestimmung verstoßen. Ein Recht an dem Produkt hat man dadurch natürlich nicht, kann aber dennoch klagen, für Schadensersatz oder was weiß ich.

user unknown schrieb:

Ich kann also ein Programm schreiben, daß sowohl mit qbasic, als auch mit Kbasic läuft, und niemand kann bestimmen womit ich es geschrieben habe.

Aber das ist doch ein rein praktisches Problem und kein juristisches. Wenn man dir den Verstoß gegen die Nutzungsbestimmung nicht nachweisen kann, bist du natürlich fein raus. Aber das macht es nicht rechtens.

user unknown schrieb:

Wer hindert mich daran morgen einen Interpreter und Bibliotheken zu schreiben, die auch "KButton" als Bezeichner verwenden, also die Schnittstelle mit KBasic teilen, und eine komplett eigene Codebasis benutzen, so daß die KBasicentwickler daran keine Rechte reklamieren können?

Ist das nicht generell bei GPL so? Kann ich nicht den kompletten Linux-Kernel funktional nachprogrammieren und ihn dann unter BSD stellen?

adun Team-Icon

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Das ist schon ein sehr verschwurbelter Rückschluß. Dass die Lizenz der VM bestimmen kann, mit welchem Quelltextlizenzen sie zusammen arbeitet ist soweit afaik anerkannt. Das Ganze dann aber automatisch auf generierten Quelltext auszudehnen, scheint wirklich unsinnig. Die Analogie zu einer Textverabreitung oder einem Malprogramm wie Gimp bietet sich an. Sollte die GPL3 das wirklich erzwingen, was zu bezweifeln ist, müsste die Lizenz bei den meisten GPL3 Projekten wohl wieder geändert werden.

@Kinch Es geht nicht um Nutzungsrecht, die Begründung basiert allein auf der VM-Lizenz, der GPL3.

snafu1

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Vegeta

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Ich verstehe das Problem hier nicht. Im Artikel steht:

Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, um ausgeführt werden zu können, dürfen laut Autor Bernd Noetscher mit der GPL-Version von KBasic selbst wiederum nur Programme erstellt werden, die der GPL unterliegen. Diese Aussage deckt sich mit der FAQ der Free Software Foundation (Link), wenn der GPL-lizenzierte Interpreter oder die GPL-lizenzierte VM Teile von sich oder anderen GPL-lizenzierten Programmen in das Endprogramm einbindet.

Das heißt nichts anderes, wer sein Endprodukt mit dem Interpreter oder der VM ausstattet, der ist verpflichtet den Source seines Programmes ebenfalls zu veröffentlichen und unter die GPL zu stellen. Wer den Source nicht veröffentlichen will, der muss sich eine Lizenz kaufen. Absolut legitim und wurde jahrelang genauso von Trolltech bei ihrem populären Framework Qt so gehandhabt. Lediglich ab Qt 4.5 ist das nicht mehr nötig.

user_unknown

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Kinch schrieb:

Ich bin zugeben nie besonders tief in die Lizenproblematik eingestieben, aber ich habe den Eindruck dass du Nutzungsrecht und Urheberrecht verwechselst.

Du schreibst: "Kann er sich denn die Rechte an der Frucht anderer Programmierer Arbeit und Kreativität verschaffen?" Aber darum geht es doch generell nicht bei der GPL - sich ein Recht an irgendetwas zu verschaffen - sondern das Nutzungsrecht der eigenen Programme einzuschränken.

Er sagt, wenn ich ein Basicprogramm mit KBasic entwickle, dann muß ich es unter die GPL3 stellen, oder? Er will anderen vorschreiben, was sie mit ihren Programmen machen. Was Du beschreibst ist das selbe aus einer anderen Perspektive: Keine Programme mit seinem Programm zu schreiben, die einer anderen Lizenz unterliegen.

Ebenso, wie man die kommerzielle Nutzung ausschließen kann, kann man die Nicht-GPL-erzeugende Nutzung des Programms ausschließen. Erzeugt man mit dem Programm ein Produkt und stellt dieses nicht unter die GPL hat man somit gegen die Nutzungsbestimmung verstoßen. Ein Recht an dem Produkt hat man dadurch natürlich nicht, kann aber dennoch klagen, für Schadensersatz oder was weiß ich.

Man kann eine derartige Lizenz womöglich aufsetzen, aber das ist dann nicht mehr die GPL.

user unknown schrieb:

Ich kann also ein Programm schreiben, daß sowohl mit qbasic, als auch mit Kbasic läuft, und niemand kann bestimmen womit ich es geschrieben habe.

Aber das ist doch ein rein praktisches Problem und kein juristisches. Wenn man dir den Verstoß gegen die Nutzungsbestimmung nicht nachweisen kann, bist du natürlich fein raus. Aber das macht es nicht rechtens.

Es geht nicht darum, daß man vor Gericht vielleicht nicht nachweisen kann, womit ich ein Programm geschrieben habe, sondern darum, daß ein portables Programm nicht mit KBasic verlinkt ist, und daß man deswegen nicht die GPL auf das mit dem Programm erzeugte Programm anwenden kann. Es ist kein abgeleitetes Werk.

user_unknown

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Vegeta schrieb:

Ich verstehe das Problem hier nicht. Im Artikel steht:

Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, um ausgeführt werden zu können, dürfen laut Autor Bernd Noetscher mit der GPL-Version von KBasic selbst wiederum nur Programme erstellt werden, die der GPL unterliegen.

Beispiel: Ich schreibe also ein Programm mit Scite (einem Editor) und prüfe, ob es mit qbasic funktioniert, und prüfe ob es mit Kbasic funktioniert. Beides klappt. Ist es kein KBasic-Programm mehr, wenn es auch unter anderen Basicdialekten läuft? Oder deswegen nicht, weil ich es mit Scite entwickelt habe? Daß ich ein Programm mit KBasic entwickle macht es nicht zu einem abgeleiteten Werk - also kann auch die GPL da nicht greifen.

Diese Aussage deckt sich mit der FAQ der Free Software Foundation (Link), wenn der GPL-lizenzierte Interpreter oder die GPL-lizenzierte VM Teile von sich oder anderen GPL-lizenzierten Programmen in das Endprogramm einbindet.
Das heißt nichts anderes, wer sein Endprodukt mit dem Interpreter oder der VM ausstattet, der ist verpflichtet den Source seines Programmes ebenfalls zu veröffentlichen und unter die GPL zu stellen. Wer den Source nicht veröffentlichen will, der muss sich eine Lizenz kaufen.

Ich habe geschrieben, daß man den Source unter einer BSD-Lizenz weitergeben könnte, und der Kunde könnte es selbst in KBasic laufen lassen, welches er sich gesondert besorgt. Oder eine andere Lizenz.

Absolut legitim und wurde jahrelang genauso von Trolltech bei ihrem populären Framework Qt so gehandhabt. Lediglich ab Qt 4.5 ist das nicht mehr nötig.

Ich kenne die Lizenz von Qt nicht. Das war auch die GPL? Das betraf auch Code, den man mit einem anderen Framework hätte ausführen können? Ich bezweifle es.

Vegeta

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user unknown schrieb:

Beispiel: Ich schreibe also ein Programm mit Scite (einem Editor) und prüfe, ob es mit qbasic funktioniert, und prüfe ob es mit Kbasic funktioniert. Beides klappt. Ist es kein KBasic-Programm mehr, wenn es auch unter anderen Basicdialekten läuft? Oder deswegen nicht, weil ich es mit Scite entwickelt habe? Daß ich ein Programm mit KBasic entwickle macht es nicht zu einem abgeleiteten Werk - also kann auch die GPL da nicht greifen.

Du kannst mit KBasic so viel entwickeln wie du möchtest, du kannst auch deine Programme mit einem anderen Basicdialekt schreiben und über die Lizenz deines Sourcecodes frei entscheiden. Aber sobald du dein Programm veröffentlichst und zum Ausführen die VM oder den Interpreter von KBasic beilegst, bist du verpflichtet deinen Sourcecode zu veröffentlichen (was bei einem Interpreter eh Banane ist) und unter die GPL zu stellen.

Ich kenne die Lizenz von Qt nicht. Das war auch die GPL? Das betraf auch Code, den man mit einem anderen Framework hätte ausführen können? Ich bezweifle es.

Dasselbe hat Trolltech wie gesagt mit Qt auch jahrelang so gefahren. Qt stand unter einer Dual-Lizenz (GPL und QPL). Wer Programme veröffentlichen/weitergeben wollte, der war bei der GPL-Version gezwungen den Source zugänglich zu machen und ebenfalls unter die GPL zu stellen. Wer hingegen proprietäre Programme schreiben wollte, der musste Qt lizenzieren. Qt-Programme laufen übrigens nicht ohne die entsprechenden Bestandteile des Frameworks, die müssen mitgeliefert werden. Genau dasselbe mit der VM von KBasic, weswegen der Autor auch verlangen kann, dass alle Programme unter die GPL gestellt werden müssen, wenn die VM zum Ausführen mitgeliefert/benutzt wird.

user_unknown

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Vegeta schrieb:

Du kannst mit KBasic so viel entwickeln wie du möchtest, du kannst auch deine Programme mit einem anderen Basicdialekt schreiben und über die Lizenz deines Sourcecodes frei entscheiden. Aber sobald du dein Programm veröffentlichst und zum Ausführen die VM oder den Interpreter von KBasic beilegst, bist du verpflichtet deinen Sourcecode zu veröffentlichen (was bei einem Interpreter eh Banane ist) und unter die GPL zu stellen.

Das steht da aber nicht.

Ich kenne die Lizenz von Qt nicht. Das war auch die GPL? Das betraf auch Code, den man mit einem anderen Framework hätte ausführen können? Ich bezweifle es.

Dasselbe hat Trolltech wie gesagt mit Qt auch jahrelang so gefahren. Qt stand unter einer Dual-Lizenz (GPL und QPL). Wer Programme veröffentlichen/weitergeben wollte, der war bei der GPL-Version gezwungen den Source zugänglich zu machen und ebenfalls unter die GPL zu stellen. Wer hingegen proprietäre Programme schreiben wollte, der musste Qt lizenzieren. Qt-Programme laufen übrigens nicht ohne die entsprechenden Bestandteile des Frameworks, die müssen mitgeliefert werden. Genau dasselbe mit der VM von KBasic, weswegen der Autor auch verlangen kann, dass alle Programme unter die GPL gestellt werden müssen, wenn die VM zum Ausführen mitgeliefert/benutzt wird.

Lies mal den Abschnitt "Die Lizenz" hier: http://freiesmagazin.de/mobil/freiesMagazin-2009-04-bilder.html#09_04_kbasic-install

Da steht "Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, ..." - da ist es m.E. bereits falsch. Gerade in einer Open-Source-Version kann ich sie möglicherweise mit qbasic ausführen, ergo benötigen sie nicht die KBasic-VM. Aus einer widerlegten Annahme folgt gar nichts. Wenn ich sage "aus A folgt B" und A ist unwahr, so folgt gar nichts.
Der Begriff "KBasic-Programm" ist nicht näher definiert, aber ein Basicprogramm ist m.Mn. nach ein Programm, das in Basic geschrieben wurde, ein qbasic-Programm eines, das im qbasic-Dialekt geschrieben wurde, und ein KBasic-Programm wäre demnach eines, das in KBasic geschrieben wurde. Mit "Linken" und "Interpreter beilegen" hat es nichts zu tun.
Basic ist aber eine Teilmenge von KBasic, woraus schlüssig folgt, daß ein in portablem Basic geschriebenes Programm ein KBasic-Programm ist.
Diese benötigen aber nicht die KBasic-VM, womit die Anfangsaussage widerlegt ist, was meine Behauptung ist.

Auf QT läßt sich diese Argumentation soweit ich weiß nur übertragen, wenn man nicht von konkurrierenden QT-Implementationen ausgeht, die es m.W. nicht gibt, sondern, wie ich oben tat, auf die bloße Möglichkeit derartiger Implementierungen abhebt.
Da ich aber hier nicht die Qt-Lizenz diskutieren will versuche ich das nicht.

Vegeta

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user unknown schrieb:

Das steht da aber nicht.

Du solltest dir immer den Originaltext anschauen und nicht was sonstwo von jemand Dritten geschrieben wurde. Da steht nämlich:

You may use the public KBasic’s source codes of the compiler, the IDE and the VM under the terms of the GNU Public License as published by the Free Software Foundation (Version 3). If you are interested in using the source codes for other licenses or closed source commercial development, you must buy commercial licenses from KBasic Software.

Also genau wie ich oben schon schrieb.

Da steht "Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, ..." - da ist es m.E. bereits falsch. Gerade in einer Open-Source-Version kann ich sie möglicherweise mit qbasic ausführen, ergo benötigen sie nicht die KBasic-VM. Aus einer widerlegten Annahme folgt gar nichts. Wenn ich sage "aus A folgt B" und A ist unwahr, so folgt gar nichts.

Wenn KBasic-Programme die KBasic-VM benötigen, dann ist das so und du kannst dem Autoren auch glauben. Wenn dein selbstgeschriebenes Programm sich auch mit anderen Basic-Dialekten kompilieren lässt, dann ist es kein KBasic-Programm welches KBasic-Erweiterungen benutzt und du kannst es dann mit dem Basic-Dialekt deiner Wahl kompilieren und ausliefern. Die obige Lizenz ist in dem Fall gar nicht berührt.

Der Begriff "KBasic-Programm" ist nicht näher definiert, aber ein Basicprogramm ist m.Mn. nach ein Programm, das in Basic geschrieben wurde, ein qbasic-Programm eines, das im qbasic-Dialekt geschrieben wurde, und ein KBasic-Programm wäre demnach eines, das in KBasic geschrieben wurde. Mit "Linken" und "Interpreter beilegen" hat es nichts zu tun.

Siehe oben.

user_unknown

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Vegeta schrieb:

user unknown schrieb:

Das steht da aber nicht.

Du solltest dir immer den Originaltext anschauen und nicht was sonstwo von jemand Dritten geschrieben wurde.

Damit meine Kritik zu Deiner Kritik paßt? Wenn Du mir das nächste Mal vorher zukommen läßt was Du an meinem Text kritisieren willst, dann kann ich das gerne versuchen. Ich bezog mich aber auf den Artikel im freien Magazin, der sicher von einigen gelesen wird. Wenn Du über etwas anderes streiten willst mach einen eigenen Thread auf.

You may use the public KBasic’s source codes ...

Also genau wie ich oben schon schrieb.

Nein - da geht es um KBasics Quellcode, also nicht um mit KBasic geschriebene Programme, m.a.W. etwas komplett anderes.

Da steht "Da KBasic-Programme in der Open-Source-Version immer auch die KBasic-VM benötigen, ..." - da ist es m.E. bereits falsch. Gerade in einer Open-Source-Version kann ich sie möglicherweise mit qbasic ausführen, ergo benötigen sie nicht die KBasic-VM. Aus einer widerlegten Annahme folgt gar nichts. Wenn ich sage "aus A folgt B" und A ist unwahr, so folgt gar nichts.

Wenn KBasic-Programme die KBasic-VM benötigen, dann ist das so und du kannst dem Autoren auch glauben.

Da steht nicht "Wenn" sondern "Da". Wenn KBasicprogramme diese VM nicht benötigen, dann ist es nicht so. Wieso soll ich dem Autoren da etwas glauben? Wenn er sich falsch ausgedrückt hat, dann ist es falsch und wird nicht dadurch richtig, daß ich ihm etwas glaube.

Wenn dein selbstgeschriebenes Programm sich auch mit anderen Basic-Dialekten kompilieren lässt, dann ist es kein KBasic-Programm welches KBasic-Erweiterungen benutzt und du kannst es dann mit dem Basic-Dialekt deiner Wahl kompilieren und ausliefern. Die obige Lizenz ist in dem Fall gar nicht berührt.

Von KBasic-Erweiterungen ist aber im Artikel keine Rede, sondern das ist jetzt Deine Interpretation. Wäre das gemeint, so müßte man es dem User auch so sagen, damit er prüfen kann, ob sein Programm KBasic-Erweiterungen nutzt. Und eben schriebst Du noch, es hinge davon ab, ob ich die VM oder den Interpreter beilege. Du vermutest also nur es könnte so, oder auch so gemeint sein.

adun Team-Icon

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Im freienMagazin steht explizit entwickeln:

Wer Closed-Source- beziehungsweise nicht-GPL-kompatible Programme mit KBasic entwickeln will, benötigt daher eine kommerzielle Lizenz von KBasic.

Der Verweis auf Qt ist sinnlos, es hat bereits jeder in seinem Eingangsstatement darauf hingewiesen, dass es nicht um um ein verlinktes Kompilat oder Bytecode geht, sondern nur um den Quelltext. Ihr könnt euch ja gerne die Köpfe einhauen, bringen wird das nix 😛

Edit: Ist auch eigentlich keine große Nummer, war wahrscheinlich einfach ungeschickt formuliert. Da es sich aber um den Autor selber handelt, keine unwichtige Kleinigkeit.

Vegeta

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29. April 2006

Beiträge: 7943

Ich halte es für eine Unachtsamkeit, ansonsten wären das ja ähnliche Zustände wie bei ICQ oder besser der ersten Version der Nutzungsbedingungen von Photoshop Express und nachweisen kann es auch keiner, mit welcher IDE/Texteditor der Quelltext letztendlich erstellt wurde.

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Hallo,

ich habe "user unknown" auf seinen Leserbrief bereits über freiesMagazin geantwortet. Ich mag als Autor des Artikels (nicht als Autor von KBasic) aber auch hier noch einmal antworten.

user unknown schrieb:

Ein Programmierer kann aber nicht eine Kompositionssoftware schreiben, und sich die Rechte an der damit, von einem Dritten geschaffenen Musik verschaffen

Das hast Du insgesamt falsch verstanden. Der Autor von KBasic verschafft sich nicht die Rechte an irgendetwas. Er erzwingt eine Lizenz (dazu später). Das Urheberrecht bleibt immer bei dem, der das Werk erstellt hat (vor allem in Deutschland). Das haben andere ja bereits oben angemerkt.

Aber: Das Erzwingen einer Lizenz ist (in manchen Fällen) okay. Würde die Kompositionssoftware zum Beispiel in jedes erstellte Lied ein Sample einbauen, welcher unter der GPL lizenziert ist, muss der Musiker sein späteres Werk auch darunter lizenzieren, weil es von der GPL abgeleitet wurde. (Abgesehen davon, dass die GPL bei Musik Blödsinn ist.)

Gleiches gilt auch für Deine anderen Beispiele wie Bilder oder Texte - oder eben Software. Den FAQ-Eintrag dazu der Free Software Foundation hatte ich ja im Magazin verlinkt. Das ist also völlig rechtens und von der GPL so gewollt.

Wie will man nich dann dazu zwingen mein Programm unter die GPLv3 zu stellen?

Gar nicht, weil niemand die rechtliche Möglichkeit dazu hat. Das habe ich auch bereits an Bernd Noetscher (samt Deinem Leserbrief) weitergeleitet. Wie es scheint, sieht der KBasic-Autor es wirklich so, dass alle mit KBasic ausgeführten oder geschriebenen Programme unter der GPL lizenziert sein müssen. Das ist, wie Du anmerkst, aber rechtlich gar nicht durchsetzbar. Zum einen benötigt man bei einem VB6-Programm kein KBasic und wie will jemand nachweisen, dass ich das Prog nicht mit Vim geschrieben habe?

Genauso kann man eine Batterie verteilen und im Kleingedruckten schreiben, daß alle Geräte, die damit betrieben werden, in den Besitz des Batteriegebers übergehen. Man sieht, das ist Unfug.

In der Tat ist das Unfug, weil Du leider wieder Urheberrecht und Lizenzrecht verwechselst. Bei solchen Vergleichen solltest Du jedenfalls aufpassen. Glücklicherweise weiß ich aber, was Du sagen wolltest. Ich kann aber nur nochmal betonen, dass dieses Verhalten von der GPl und der FSF abgedeckt ist - und schon seit Jahren bei verschiedenen Projekten so gehandhabt wird.

Gibt es denn Bibliotheken in KBasic, die es bei QBasic oder VBasic nicht gibt, so daß man deren Gebrauch an die GPLv3 binden kann.

Ich gehe davon aus, dass KBasic auch eine eigene Sprachsyntax hat und nicht nur ein Interpreter für bereits existierende Sprache wie VB6 ist. Sollte dem nicht so sein (ich findet dazu leider nichts auf der Homepage), dann hat KBasic seinen GPL-Zwang verloren.

Wer hindert mich daran morgen einen Interpreter und Bibliotheken zu schreiben, die auch "KButton" als Bezeichner verwenden, also die Schnittstelle mit KBasic teilen, und eine komplett eigene Codebasis benutzen, so daß die KBasicentwickler daran keine Rechte reklamieren können?

Ich schätze, Dich hindert niemand daran. Maximal, dass der Autor von KBasic plötzlich sein Button "KKButton" nennt, um Dich zu ärgern.

Der Autor von KBasic kann lediglich Verbindungen Dritter mit KBasic - ich weiß nicht ob da gelinkt wird und man nativen Code erzeugen kann, oder ob ähnlich wie bei Java ein Zwischencode generiert wird - diese Verbindungen kann man untersagen.

Hier muss ich betonen, dass es (wie im Artikel auch) nur um die Open-Source-Version von KBasic geht. Was man mit der kostenpflichtigen Professional-Version macht, ist was anderes und soll hier ja nicht diskutiert werden. Mit der Open-Source-Version kann man aber keine ausführbare Dateien generieren. Effektiv kann man KBasic-Programme (was auch immer das jetzt genau ist) eh nur im Quellcode weitergeben.

Sprich, wenn jemand ein KBasic-Programm schreibt (Definition fehlt noch) und möchte dieses verbreiten, muss er es zumindest Open Source machen (Lizenz erstmal nicht wichtig). Es ist nicht möglich eine exe-Datei mit der Open-Source-Version zu erzeugen oder ein Zwischencode wie bei Java.

adun schrieb:

Dass die Lizenz der VM bestimmen kann, mit welchem Quelltextlizenzen sie zusammen arbeitet ist soweit afaik anerkannt. Das Ganze dann aber automatisch auf generierten Quelltext auszudehnen, scheint wirklich unsinnig.

Diese Aussage habe ich nicht verstanden. Wenn die KBasic-VM, die unter der GPL vertrieben wird, sagt, dass sie nur GPL-lizenzierten Quellcode behandeln kann, dann folgt doch daraus, dass man KBasic-Programme (Definition fehlt nach wie vor) unter die GPL stellen muss, um diese überhaupt ausführen zu können. Stimmst Du mir da zu?

Alles in allem dreht sich das ganze Thema eigentlich nur darum, was KBasic-Programme sind, oder? Die Frage hätte man natürlich auch in einem Satz schreiben können. Die Antwort habe ich oben geschrieben. Laut dem KBasic-Autor alles, was in der KBasic-IDE geschrieben wurde bzw. alles, was mit der KBasic-VM ausgeführt wird. Was ich persönlich davon halte, steht oben.

Das ändert aber nichts an der Darstellung in meinem Artikel zur Lizenz von KBasic, der genau dies wiedergegeben hat. Die Aussagen darin beziehen sich im Übrigen auf E-Mail-Verkehr mit Herrn Noetscher und nicht auf irgendetwas auf der Webseite. Ob das Lizenzmodell sinnvoll oder okay für einen Benutzer ist, muss jeder erstmal für sich selbst entscheiden. Das hat user unknown ja auch getan.

Zum Abschluss: Die einzige Passage, die auf der Webseite etwas zur GPL und dem programmierten Quellcode sagt, ist: "Die Version für Linux® ist kostenlos einsetzbar für quelloffene Software (GPL 3), wenn Sie die Quelltexte unter Lizenz der GNU GPL Version 3, wie Sie von der Free Software Foundation publiziert wird, freigeben." http://kbasic.de/download.html

Sprich: Ggf. ist das ganze Trara hier umsonst, weil ich einen Fehler gemacht habe, da sich diese Passage auf die Professional-Version unter Linux bezieht. Ich habe aber eben auch die genau gegenteilige Aussage von Herrn Noetscher vorliegen, dass das auch für die Open-Source-Version gilt.

Gruß
Dee

BaraMGB

Anmeldungsdatum:
9. September 2007

Beiträge: 122

Also bei diesem Lizens-Hick-Hack vergeht es einem, das Programm zu nutzen. Auch wenn es super aussieht, bleib ich doch lieber bei Gambas.

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